Auch nach einem Gespräch von Mitgliedern der Rats-Fraktionen mit dem OOWV bleiben für die SPD-Fraktion weiterhin viele Fragen zum vorliegenden Wasserrechtsantrag offen.

„In seinem „Dürremonitor“ stellt das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) gerade in den vergangenen 10 Jahren deutschlandweit wachsende Trockenheit in Ober- und Gesamtböden fest[1]vgl. UFZ: Jährliche Dürrestärken in Deutschland“, so der Hinweis von Eike Baran. Auch in weiten Teilen des Landes Niedersachsens sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz(NLWKN) mehrfach[2] vgl. z.B. Regionalbericht für das Einzugsgebiet Leda-Jümme Darstellung der Grundwassersituation, zuletzt im Sommer dieses Jahres[3]vgl. Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 hingewiesen. Die stärksten Absenkungen wurden dabei in Geestgebieten (wie auch im Gebiet Friesoythe) verzeichnet. „Auf diese Erkenntnisse wird in den vom OOWV vorgelegten Erläuterungen zur Erneuerung des Wasserrechts nicht eingegangen. Die Aussage in den Antragsunterlagen, dass sich der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper auch bei einer weiteren Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung in den nächsten Jahrzehnten nicht grundsätzlich verschlechtern wird, widerspricht diesen aktuellen fachlichen Expertisen“ ergänzte Pia van de Lageweg. Dieser Widerspruch ist aufzuklären und darzustellen, welche konkreten Schlussfolgerungen für die Wasserförderung sich aus den extrem gesunkenen Grundwasserständen ergeben.

Im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag werden unterschiedliche Zeiträume der Beweissicherung aufgeführt, es ist nicht erkennbar, welche Beweissicherungsmaßnahmen auf welchen Flächen vorgenommen und warum bestimmte Maßnahmen offensichtlich zwischenzeitlich eingestellt wurden. „Es reicht nicht aus, grundsätzlich eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Waldnutzung und von Natur und Landschaft durch die bisherigen Wasserentnahmen konsequent zu negieren, wenn das bisherige Beweissicherungskonzept in Art und Umfang und mit seinen konkreten Ergebnissen nicht nachvollziehbar dargestellt wird“, so die SPD-Fraktion.

Bei der Bedarfsberechnung in den Antragsunterlagen wurden die Jahresmengen für 2016, 2017 und 2018 als nicht repräsentativ gewertet[4]vgl. Erläuterungsbericht, S. 12f und daher nicht berücksichtigt. Tatsächlich zeigen auch die steigenden Wasserbedarfe von 2019 und 2020, dass sich die Jahresfördermengen inzwischen auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert haben.

Eine Zugrundelegung der Jahresergebnisse von 2013, 2014 und 2015 führt damit zu einer fehlerhaften Bedarfsprognose. Erst während des Gesprächstermins mit Vertretern des OOWV wurde deutlich, dass die 2017 nach Abschluss des Vergleichs im Wasserrechtsverfahren Holdorf dort zukünftig nicht mehr förderbare Menge ebenfalls in Thülsfelde entnommen wird. Diese zusätzliche Belastung mit ihren Folgewirkungen ist in den vorhandenen Unterlagen nicht dokumentiert „Die bisherige Bedarfsprognose ist auf der Grundlage realistischer nachvollziehbarer Daten zu überarbeiten und in einem neuen Wasserbedarfskonzept zu dokumentieren“ fordert Renate Geuter.

„An diesen Beispielen wird deutlich, dass die bisher zugänglichen Antragsunterlagen zum Wasserrechtsantrag derzeit eine verantwortungsbewusste Stellungnahme nicht zulassen“ so die Einschätzung der SPD-Fraktion.

Es kann vom OOWV erwartet werden, dass die offenen Fragen zeitnah geklärt und die Antragsunterlagen entsprechend ergänzt werden. Danach ist aus Sicht der SPD Fraktion ebenfalls zu prüfen, ob die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Wasserrechts von einigen Jahrzehnten zulassen oder ob nicht ein deutlich kürzerer Zeitraum gewählt werden muss.

Aus diesem Grund erstellte die SPD-Fraktion einen Katalog mit sechs weiteren Fragen zur geplanten Grundwasserentnahme. Diesen machte sich auch die Stadt Friesoythe im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu eigen.