Die Gremien der Stadt Friesoythe haben Mitte 2020 ein Stellungnahme der Stadt Friesoythe zu einem Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gem. §§ 8,9 und 10 WHG in einer Menge von 14,3 Mio Kubikmeter/a für das Wasserwerk Thülsfelde beraten. Die Stadt Friesoythe hat dazu mit Datum vom 28.09.2020 auf der Grundlage der von den Ratsfraktionen eingereichten Anmerkungen eine umfassende Stellungnahme abgegeben.
Die bisherige Wasserrechtsbewilligung endete bereits am 09.07.2016, umso mehr verwundert es, dass auch mehr als ein Jahr nach Abgabe dieser Stellungnahme weder ein neuer Bearbeitungsstand bekannt noch ein Hinweis erfolgt ist, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen zu den Diskrepanzen in den Antragsunterlagen bewertet wurden und in welcher Form sie im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund stellt die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, die zuständigen Genehmigungsbehörden auzufordern, über den aktuellen Bearbeitungsstand des OOWV-Antrages auf Grundwasserentnahme im Bereich des Wasserwerkes Thülsfelde zu informieren (ggf. auch im Rahmen einer Fachausschusssitzung). In diesem Zusammenhang ist darzustellen, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen bewertet und bearbeitet worden sind und inwieweit diese im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen bitten wir um folgende Informationen:
1. Hält die Genehmigungsbehörde es für ausreichend, dass die Wasserbedarfsberechnung in den Antragsunterlagen weiterhin Jahresrohwasserfördermengen für einen Zeitraum bis 2015 als Referenzwert einbezieht und die Entwicklung der letzten 6 Jahre ignoriert, oder wird es eine aktualisierte Bedarfsberechnung geben und, wenn ja, mit welchen Referenzzeiträumen?
2. „Seit 2000 schwankt die Wasserentnahme beim Waserwerk Thülsfelde zwischen 11,6 und 13,9 Millionen Kubikmeter“ erläutert der Antragsteller auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes zum Wasserförderungsantrag und erweckt damit den Eindruck einer stagnierenden Jahresrohwasserförderung. Dies widerspricht der Aussage des OOWV in einer Pressemitteilung vom 29.07.2021, in der er darauf hingeweist, dass in seinem Verbandsgebiet der Wasserverbrauch innerhalb der letzten 9 Jahre (!) um 8,38 auf 84,9 Millionen Kubikmeter gestiegen ist. Da dieser Anstieg nicht ausschließlich außerhalb des Einzugsgebietes des Wasserwerks Thülsfelde erfolgt sein kann, bitten wir um eine Information, in welchem Umfang auch das Wasserwerk Thülsfelde diesen erhöhten Trinkwasserbedarf gedeckt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 12 und den ergänzenden Texten des Erläuterungsberichtes befinden?
3. Nachdem es jahrelange Diskussionen im benachbarten Wasserwerk Holdorf über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung gegeben hat, wurde in einem Vergleich im Jahre 2017 vereinbart, dass der OOWV zukünftig seine Grundwasserförderung auf eine Gesamtmenge von ca. 4,5 Millionen Kubikmeter begrenzen und damit die bisherige Fördermenge deutlich reduzieren wird. Die Vertreter des OOWV selbst haben öffentlich erklärt, dass der Ausgleich auch durch eine erhöhte Förderung im Wasserwerk Thülsfelde erbracht werden muss. So hat die Oldenburgische Volkszeitung am 11.01.2021 eine Übersicht des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, dass das Wasserwerk Thülsfelde jährlich Wasser in der Größenordnung von 1,6 bis 1,9 Millionen Kubikmeter in den Landkreis Vechta liefert. Wir bitten um eine Darstellung des Antragstellers, wie sich die Größenordnung der Wasserlieferungen in den Bereich des Landkreises Vechta in den letzten Jahren (vor allem auch nach 2017) entwickelt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 2 und den Texten des Erläuterungsberichtes wiederfinden.
4. Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Bei der Entnahme von Grundwasser (und evtl. daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen) muss daher der Schutz der Wälder besondere Berücksichtigung finden. Tatsächlich verweist der Antragsteller beim Thema der Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf Forstbestände auf ältere Ergebnisse von Beweissicherungsverfahren, er gibt selbst zu, dass aktuelle Entwicklungen (Klimawandel, Dürreperioden, Veränderungen der Baumarten) nicht berücksichtigt sind. Im Untersuchungsgebiet des bodenkundlichen Gutachtens zum Grundwasserentnahmeantrag werden 4.500 ha der Fläche forstwirtschaftlich genutzt, davon sind rund 3.100 ha als potenzell empfindlich gegenüber Grundwasserabsenkungen eingestuft (so die Angaben im Antrag). Auch alle Brunnen der Fassungen (A-F) für die Wasserförderung liegen in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (Nds. Landesforsten, Arenberg-Meppen Forstverwaltung). Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher von zentraler Bedeutung für das Antragsverfahren.
Im Erläuterungsbericht (S.21 ff.) wird der Eindruck erweckt, bei der Bewertung der Forstflächen und der Beweissicherung gehe es überwiegend um die Berechnung von möglichen Entschädigungszahlungen. Der Bedeutung des Waldes für die biologische Vielfalt, für Klima, Wasser und Boden wird eine derartige Reduzierung auf einen monetären Ausgleich nicht gerecht.
Wir möchten daher informiert werden, ob inzwischen für das forstwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet aktuellere Daten und Gutachten zu den Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen vorliegen (und von welcher Institution sie erstellt wurden), die nicht nur die Veränderung der Baumarten sondern auch die aktuellen Erkenntnisse der Auswirkungen der Dürreperioden der letzten Jahre auf den Waldbestand zum Inhalt haben. Sofern derartige aktuelle Erkenntnisse nicht vorliegen, ist darüber aufzuklären, wann und in welcher Form entsprechende aktuelle Erkenntnisse vorliegen werden und wie sie in die Bewertung der Auswirkungen der beantragten Wasserentnahme auf die Schutzgüter Klima, Wasser und Boden mit einfließen.
5. Der OOWV verweist in seinen Veröffentlichungen darauf, dass auch zukünftig mit einer steigenden Tendenz beim Wasserverbrauch gerechnet wird. Allerdings ist nicht erkennbar, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen sich auf diese Herausforderung vorberbeitet, z.B. mit der Planung von weiteren Standorten für neue Wasserwerke.
Aus unserer Sicht ist darauf hinzuwirken, dass (nachdem 5 Jahre ohne gültige Genehmigung Wasser im Gebiet des Wasserwerks Thülsfelde gefördert wurde) der zusätzliche Wasserbedarf für das gesamte Verbandsgebiet auf keinen Fall durch eine schrittweise Anhebung der Fördermengen hier in der Region gedeckt werden darf. Daher bitten wir um Mitteilung, ob die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller Nachweise darüber anfordert, in welcher Form der OOWV in den folgenden Jahren den erwarteten zusätzlichen Wasserbedarf erfüllen will.
Vom Wasserwerk Thülsfelde aus sind über Jahre benachbarte Regionen solidarisch mit Trinkwasser versorgt worden- Es darf nicht sein, dass die im Einzugsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde liegenden Städte und Gemeinden bei der Ausweisung zukünftiger Bau- und Gewerbegebiete unter Druck gesetzt werden, dass es eine Zustimmung des OOWV zu diesen Planungen nur dann gibt, wenn gleichzeitig auch einer Erhöhung der Fördermenge zugestimmt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Hinweis, ob und in welchen Fällen der OOWV in den letzten Jahren Einwände gegen neue Baugebiete bzw. Gewerbeansiedlungen im Landkreis Cloppenburg erhoben hat mit der Begründung, dass er die Wasserversorgung nicht sicherstellen kann.
In einer Landtagsdrucksache LR 11/925 aus dem Jahre 1985 wird darauf verwiesen, dass das Wasserwerk Thülsfelde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Aufbereitungsleistung von bis zu 21,9 Mio Kubikmeter pro Jahr hat. Da der OOWV gerade in der letzten Zeit erhebliche Investitionen am Standort Thülsfelde vorgenommen hat, bitten wir um Mitteilung, ob (und wann) sich in den letzten Jahren diese Leistungsgrößen verändert haben und, wenn ja, mit welcher Begründung das erfolgt ist.
6. Neben der Menge des geförderten Wassers ist auch der Verbrauch zu betrachten. Unstrittig ist die Versorgung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreiem und qualitativ hochwertigen Trinkwasser als unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsversorgung sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch zukünftig Vorrang vor kommerziellen Entnahmen haben.
Vor diesem Hintergrund ist auch darzulegen, in welchem Umfang es bestehende vertragliche Verpflichtungen seitens des OOWV gibt, Wasser aus dem Verbandsgebiet in großen Mengen z.B an. Großkonzerne oder anderen wasserintensiven Unternehmen zu verkaufen. Für diesen Fall stellt sich die Frage, welche Vertragslaufzeiten dort vereinbart worden sind und ob die geförderte Wassermenge im Verbandsgebiet dadurch reduziert werden kann, dass diese Verträge nicht mehr bzw. nicht mehr in der bisherigen Größenordnung verlängert werden? Gibt es darüber hinaus in den Verträgen mit extensiven Nutzern zB Schlachthöfen die Möglichkeit, wassersparendere Produktionsformen einzufordern und durchzusetzen? Wird in diesem Bereich langfristig Einsparpotential gesehen und, wenn ja, in welchem Umfang.?
Schlagwort: oowv
Pressemitteilung: Viele Fragen zum Wasserrechtsantrag des OOWV bleiben offen
Auch nach einem Gespräch von Mitgliedern der Rats-Fraktionen mit dem OOWV bleiben für die SPD-Fraktion weiterhin viele Fragen zum vorliegenden Wasserrechtsantrag offen.
„In seinem „Dürremonitor“ stellt das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) gerade in den vergangenen 10 Jahren deutschlandweit wachsende Trockenheit in Ober- und Gesamtböden fest[1]vgl. UFZ: Jährliche Dürrestärken in Deutschland“, so der Hinweis von Eike Baran. Auch in weiten Teilen des Landes Niedersachsens sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz(NLWKN) mehrfach[2] vgl. z.B. Regionalbericht für das Einzugsgebiet Leda-Jümme Darstellung der Grundwassersituation, zuletzt im Sommer dieses Jahres[3]vgl. Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 hingewiesen. Die stärksten Absenkungen wurden dabei in Geestgebieten (wie auch im Gebiet Friesoythe) verzeichnet. „Auf diese Erkenntnisse wird in den vom OOWV vorgelegten Erläuterungen zur Erneuerung des Wasserrechts nicht eingegangen. Die Aussage in den Antragsunterlagen, dass sich der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper auch bei einer weiteren Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung in den nächsten Jahrzehnten nicht grundsätzlich verschlechtern wird, widerspricht diesen aktuellen fachlichen Expertisen“ ergänzte Pia van de Lageweg. Dieser Widerspruch ist aufzuklären und darzustellen, welche konkreten Schlussfolgerungen für die Wasserförderung sich aus den extrem gesunkenen Grundwasserständen ergeben.
Im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag werden unterschiedliche Zeiträume der Beweissicherung aufgeführt, es ist nicht erkennbar, welche Beweissicherungsmaßnahmen auf welchen Flächen vorgenommen und warum bestimmte Maßnahmen offensichtlich zwischenzeitlich eingestellt wurden. „Es reicht nicht aus, grundsätzlich eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Waldnutzung und von Natur und Landschaft durch die bisherigen Wasserentnahmen konsequent zu negieren, wenn das bisherige Beweissicherungskonzept in Art und Umfang und mit seinen konkreten Ergebnissen nicht nachvollziehbar dargestellt wird“, so die SPD-Fraktion.
Bei der Bedarfsberechnung in den Antragsunterlagen wurden die Jahresmengen für 2016, 2017 und 2018 als nicht repräsentativ gewertet[4]vgl. Erläuterungsbericht, S. 12f und daher nicht berücksichtigt. Tatsächlich zeigen auch die steigenden Wasserbedarfe von 2019 und 2020, dass sich die Jahresfördermengen inzwischen auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert haben.
Eine Zugrundelegung der Jahresergebnisse von 2013, 2014 und 2015 führt damit zu einer fehlerhaften Bedarfsprognose. Erst während des Gesprächstermins mit Vertretern des OOWV wurde deutlich, dass die 2017 nach Abschluss des Vergleichs im Wasserrechtsverfahren Holdorf dort zukünftig nicht mehr förderbare Menge ebenfalls in Thülsfelde entnommen wird. Diese zusätzliche Belastung mit ihren Folgewirkungen ist in den vorhandenen Unterlagen nicht dokumentiert „Die bisherige Bedarfsprognose ist auf der Grundlage realistischer nachvollziehbarer Daten zu überarbeiten und in einem neuen Wasserbedarfskonzept zu dokumentieren“ fordert Renate Geuter.
„An diesen Beispielen wird deutlich, dass die bisher zugänglichen Antragsunterlagen zum Wasserrechtsantrag derzeit eine verantwortungsbewusste Stellungnahme nicht zulassen“ so die Einschätzung der SPD-Fraktion.
Es kann vom OOWV erwartet werden, dass die offenen Fragen zeitnah geklärt und die Antragsunterlagen entsprechend ergänzt werden. Danach ist aus Sicht der SPD Fraktion ebenfalls zu prüfen, ob die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Wasserrechts von einigen Jahrzehnten zulassen oder ob nicht ein deutlich kürzerer Zeitraum gewählt werden muss.
Aus diesem Grund erstellte die SPD-Fraktion einen Katalog mit sechs weiteren Fragen zur geplanten Grundwasserentnahme. Diesen machte sich auch die Stadt Friesoythe im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu eigen.
References
Darstellung der mengenmäßigen Grundwassersituation im Stadtgebiet von Friesoythe – insbes. Information über das Genehmigungsverfahren zur Grundwasserförderung durch den OOWV und über weitere genehmigte Wasserentnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundwasserstände in der Region lagen – bedingt durch die unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen der letzten 10 Jahre – schon Anfang des Jahres 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau, das hat sich im Laufe der darauffolgenden Monate noch verstärkt, so dass zum Teil historische Tiefstände erreicht worden sind. Darauf haben neben dem NLWKN und dem LBEG auch die örtlichen Behörden hingewiesen. Gleichzeitig war die Nachfrage nach Trinkwasser in den Jahren 2018/2019- so die Information des OOWV – auf Rekordhöhe. In einem trockenen Jahr mit extremen Grundwasserabsenkungen ist dann eine ausreichende Anpassung der Pflanzen an die Trockenheit nicht mehr möglich.
Für die Zukunft werden der Klimawandel und das Wachstum in der Region die Herausforderungen für die Trinkwasserversorgung verstärken.
Im Umfeld der Wasserwerke Holdorf und Großenkneten (z.B. Baumweg) gibt es angesichts der Veränderungen der Grundwasserstände umfassende Informationen und Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den kommunalen Gremien.
Der OOWV als Betreiber des Wasserwerks Thülsfelde (Anlage mit der höchsten Fördermenge) hat mit Datum vom 05.07.2016 einen neuen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser erstellt. Mit Datum vom 02.07.2020 hat der Landkreis Cloppenburg auf diesen Antrag und dessen Auslegung (während der Sommerferien vom 13.07. bis zum 12.08.2020) verwiesen. Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht dieser Hinweis nicht aus, um die Bürgerinnen und Bürger über diesen neuen Antrag und dessen
mögliche Folgewirkungen zu informieren, da auch die in den beigefügten Gutachten und Unterlagen enthaltenen Informationen eher Expertenwissen voraussetzen.
Die SPD-Fraktion beantragt daher,
auf einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses über den Inhalt des beim Landkreis Cloppenburg vorliegenden Antrages des OOWV zur Fortsetzung der Wasserentnahme beim Wasserwerk Thülsfelde in der bisherigen Höhe zu informieren oder informieren zu lassen.
Ebenfalls ist über den Umfang der weiteren genehmigten Wasserentnahmen (und deren Entwicklung in den letzten Jahren) im Stadtgebiet von Friesoythe zu informieren.
Begründung:
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Grundwasserkörper so bewirtschaftet werden, dass die Nachhaltigkeit gesichert ist. Bei allen Maßnahmen, die das Grundwasser berühren, muss bedacht werden, dass der Grundwasserschatz begrenzt ist.
Bevor die damalige Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser für den OOWV aus dem Jahre 1986 – ohne Einschränkungen bei der Entnahmemenge – erneuert wird, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion unabdingbar, konkret zu überprüfen und zu begründen, wie sich diese mehr als 30 Jahre lange Wasserentnahme auf die Grundwasserstände in der Region ausgewirkt hat. Gleichzeitig bedarf es einer Erläuterung, in welcher Form der neue Antrag und damit auch eine neue Genehmigung die beschriebenen Einflüsse u.a. des Klimawandels auf die Grundwassersituation berücksichtigt.
Da der größte Anteil der bisher 40 Förderbrunnen für das Wasserwerk Thülsfelde sich im Stadtgebiet von Friesoythe befinden, ist ebenfalls zu erläutern, ob und in welchem Umfang sich dort Veränderungen ergeben, auch im Hinblick auf die auszuweisenden Wasserschutzgebiete. Dazu gehören auch Informationen darüber, in welchem Umfang seit der Antragstellung 2016 Flächenkäufe erfolgt bzw. sie noch erforderlich sind, um den Schutz des Grundwassers (Grundwaserqualität) sicherzustellen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Information, welche Auswirkungen der jahrzehntelangen Wasserentnahme auf die landwirtschaftlichen Erträge aber auch auf die Forstwirtschaft (viele Förderbrunnen befinden sich auf Gebieten der Landesforsten o.ä.) zu verzeichnen sind.
Das Umweltbundesamt und das Nds. Umweltministerium haben vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass sich in Zukunft mehr Nutzer um die Ressource Wasser streiten werden und insoweit die Wasserversorgung vor hohen Herausforderungen steht. Auch in unserer Region ist festzustellen, dass die Anträge auf Wasserentnahmen für Gewerbe und Landwirtschaft aus den beschriebenen Gründen deutlich gestiegen sind. Auch über diese Entnahmegenehmigungen (Umfang, Datum der Erlaubniserteilung, mögliche Befristungen) auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe ist zu informieren.
Ein umfassendes Wassermanagement sei erforderlich, um die Vorgabe der nachhaltigen Wassernutzung auch zukünftig einhalten zu können, erklärten die zuständigen Behörden. Damit für die nächsten Jahre geplante Maßnahmen des Wassermanagements nicht ist Leere laufen, weil alle Genehmigungen über Jahre erteilt sind, bitten wir ebenfalls um Information, welche Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Genehmigung von Wasserentnahmen notwendige Vorgaben (z.B. Schaffung von Infrastrukturen zur Wasserrückhaltung, zur Brauchwassernutzung etc.) auch zeitnah umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende