Die Gremien der Stadt Friesoythe haben Mitte 2020 ein Stellungnahme der Stadt Friesoythe zu einem Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gem. §§ 8,9 und 10 WHG in einer Menge von 14,3 Mio Kubikmeter/a für das Wasserwerk Thülsfelde beraten. Die Stadt Friesoythe hat dazu mit Datum vom 28.09.2020 auf der Grundlage der von den Ratsfraktionen eingereichten Anmerkungen eine umfassende Stellungnahme abgegeben. 

Die bisherige Wasserrechtsbewilligung endete bereits am 09.07.2016, umso  mehr verwundert es, dass auch mehr als ein Jahr nach Abgabe dieser Stellungnahme weder ein neuer Bearbeitungsstand bekannt noch ein Hinweis erfolgt ist, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen zu den Diskrepanzen in den Antragsunterlagen bewertet wurden und in welcher Form sie im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, die zuständigen Genehmigungsbehörden auzufordern, über den aktuellen Bearbeitungsstand des OOWV-Antrages auf Grundwasserentnahme im Bereich des Wasserwerkes Thülsfelde zu informieren (ggf. auch im Rahmen einer Fachausschusssitzung). In diesem Zusammenhang ist darzustellen, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen bewertet und bearbeitet worden sind und inwieweit diese im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. 

Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen bitten wir um folgende Informationen:
    
1. Hält die Genehmigungsbehörde es für ausreichend, dass die Wasserbedarfsberechnung in den Antragsunterlagen weiterhin Jahresrohwasserfördermengen für einen Zeitraum bis 2015 als Referenzwert einbezieht und die Entwicklung der letzten 6 Jahre ignoriert, oder wird es eine aktualisierte Bedarfsberechnung geben und, wenn ja, mit welchen Referenzzeiträumen?

2. “Seit 2000 schwankt die Wasserentnahme beim Waserwerk Thülsfelde zwischen 11,6 und 13,9 Millionen Kubikmeter” erläutert der Antragsteller auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes zum Wasserförderungsantrag und erweckt damit den Eindruck einer stagnierenden Jahresrohwasserförderung. Dies widerspricht der Aussage des OOWV in einer Pressemitteilung vom 29.07.2021, in der er darauf hingeweist, dass in seinem Verbandsgebiet der Wasserverbrauch innerhalb der letzten 9 Jahre (!) um 8,38 auf 84,9  Millionen Kubikmeter gestiegen ist. Da dieser Anstieg nicht ausschließlich außerhalb des Einzugsgebietes des Wasserwerks Thülsfelde erfolgt sein kann, bitten wir um eine Information, in welchem Umfang auch das Wasserwerk Thülsfelde diesen erhöhten Trinkwasserbedarf gedeckt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 12 und den ergänzenden Texten des Erläuterungsberichtes befinden?

3. Nachdem es jahrelange Diskussionen im benachbarten Wasserwerk Holdorf über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung gegeben hat, wurde in einem Vergleich im Jahre 2017 vereinbart, dass der OOWV zukünftig  seine Grundwasserförderung auf eine Gesamtmenge von ca. 4,5 Millionen Kubikmeter begrenzen und damit die bisherige Fördermenge deutlich reduzieren wird. Die Vertreter des OOWV selbst haben öffentlich erklärt, dass der Ausgleich auch durch eine erhöhte Förderung im Wasserwerk Thülsfelde erbracht werden muss. So hat die Oldenburgische Volkszeitung am 11.01.2021 eine Übersicht des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, dass das Wasserwerk Thülsfelde jährlich Wasser in der Größenordnung von 1,6 bis 1,9 Millionen Kubikmeter in den Landkreis Vechta liefert. Wir bitten um eine Darstellung des Antragstellers, wie sich die Größenordnung der Wasserlieferungen in den Bereich des Landkreises Vechta in den letzten Jahren (vor allem auch nach 2017) entwickelt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 2 und den Texten  des Erläuterungsberichtes wiederfinden.

4. Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Bei der Entnahme von Grundwasser (und evtl. daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen) muss daher der Schutz der Wälder besondere Berücksichtigung finden. Tatsächlich verweist der Antragsteller beim Thema der Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf Forstbestände auf ältere Ergebnisse von Beweissicherungsverfahren, er gibt selbst zu, dass aktuelle Entwicklungen (Klimawandel, Dürreperioden, Veränderungen der Baumarten) nicht berücksichtigt sind. Im Untersuchungsgebiet des bodenkundlichen Gutachtens zum Grundwasserentnahmeantrag werden 4.500 ha der Fläche forstwirtschaftlich genutzt, davon sind rund 3.100 ha als potenzell empfindlich gegenüber Grundwasserabsenkungen eingestuft (so die Angaben im Antrag). Auch alle Brunnen der Fassungen (A-F) für die Wasserförderung liegen in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (Nds. Landesforsten, Arenberg-Meppen Forstverwaltung). Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher von zentraler Bedeutung für das Antragsverfahren.
Im Erläuterungsbericht (S.21 ff.) wird der Eindruck erweckt, bei der Bewertung der Forstflächen und der Beweissicherung gehe es überwiegend um die Berechnung von möglichen Entschädigungszahlungen. Der Bedeutung des Waldes für die biologische Vielfalt, für Klima, Wasser und Boden wird eine derartige Reduzierung auf einen monetären Ausgleich nicht gerecht.
Wir möchten daher informiert werden, ob inzwischen für das forstwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet aktuellere Daten und Gutachten zu den Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen vorliegen (und von welcher Institution sie erstellt wurden), die nicht nur die Veränderung der Baumarten sondern auch die aktuellen Erkenntnisse der Auswirkungen der Dürreperioden der letzten Jahre auf den Waldbestand zum Inhalt haben. Sofern derartige aktuelle Erkenntnisse nicht vorliegen, ist darüber aufzuklären, wann und in welcher Form entsprechende aktuelle Erkenntnisse vorliegen werden und wie sie in die Bewertung der Auswirkungen der beantragten Wasserentnahme auf die Schutzgüter Klima, Wasser und Boden mit einfließen.

5. Der OOWV verweist in seinen Veröffentlichungen darauf, dass auch zukünftig mit einer steigenden Tendenz beim Wasserverbrauch gerechnet wird. Allerdings ist nicht erkennbar, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen sich auf diese Herausforderung vorberbeitet, z.B. mit der Planung von weiteren Standorten für neue Wasserwerke. 
Aus unserer Sicht ist darauf hinzuwirken, dass (nachdem 5 Jahre ohne gültige Genehmigung Wasser im Gebiet des Wasserwerks Thülsfelde gefördert wurde) der zusätzliche Wasserbedarf für das gesamte Verbandsgebiet auf keinen Fall durch eine schrittweise Anhebung der Fördermengen hier in der Region gedeckt werden darf. Daher bitten wir um Mitteilung, ob die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller Nachweise darüber anfordert, in welcher Form der OOWV in den folgenden Jahren den erwarteten zusätzlichen Wasserbedarf erfüllen will.

Vom Wasserwerk Thülsfelde aus sind über Jahre benachbarte Regionen solidarisch mit Trinkwasser versorgt worden- Es darf nicht sein, dass die im Einzugsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde liegenden Städte und Gemeinden bei der Ausweisung zukünftiger Bau- und Gewerbegebiete unter Druck gesetzt werden, dass es eine Zustimmung des OOWV zu diesen Planungen nur dann gibt, wenn gleichzeitig auch einer Erhöhung der Fördermenge zugestimmt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Hinweis, ob und in welchen Fällen der OOWV in den letzten Jahren Einwände gegen neue Baugebiete bzw. Gewerbeansiedlungen im Landkreis Cloppenburg erhoben hat mit der Begründung, dass er die Wasserversorgung nicht sicherstellen kann.

In  einer Landtagsdrucksache LR 11/925 aus dem Jahre 1985 wird darauf verwiesen, dass das Wasserwerk Thülsfelde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Aufbereitungsleistung von bis zu 21,9 Mio Kubikmeter pro Jahr hat. Da der OOWV gerade in der letzten Zeit erhebliche Investitionen am Standort Thülsfelde vorgenommen  hat, bitten wir um Mitteilung, ob (und wann) sich in den letzten Jahren diese Leistungsgrößen verändert haben und, wenn ja, mit welcher Begründung das erfolgt ist.

6. Neben der Menge des geförderten Wassers ist auch der Verbrauch zu betrachten. Unstrittig ist die Versorgung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreiem und qualitativ hochwertigen Trinkwasser als unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsversorgung sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch zukünftig Vorrang vor kommerziellen Entnahmen haben. 
Vor diesem Hintergrund ist auch darzulegen, in welchem Umfang es bestehende vertragliche Verpflichtungen seitens des OOWV gibt, Wasser aus dem Verbandsgebiet in großen Mengen z.B an. Großkonzerne oder anderen wasserintensiven  Unternehmen zu verkaufen. Für diesen Fall stellt sich die Frage,  welche Vertragslaufzeiten dort vereinbart worden sind und ob die geförderte Wassermenge im Verbandsgebiet dadurch reduziert werden kann, dass diese Verträge nicht mehr bzw. nicht mehr in der bisherigen Größenordnung verlängert werden? Gibt es darüber hinaus in den Verträgen mit extensiven Nutzern zB Schlachthöfen die Möglichkeit, wassersparendere Produktionsformen einzufordern und durchzusetzen?  Wird in diesem Bereich langfristig Einsparpotential gesehen und, wenn ja, in welchem Umfang.?