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Antrag: Verkehrssituation der Kamper Brücke verbessern

Seit Jahren ist die Verkehrssituation an der Kamper Küstenkanalbrücke für Fahrradfahrer und Fußgänger alles andere als gut. Schon vor einigen Jahren haben wir im zuständigen Ausschuss das Thema behandelt, jedoch sahen wir seinerzeit einige Hindernisse, die das Vorhaben zunächst im Sander verlaufen ließen.
Auf Anschub einiger Kamper Bürger haben wir uns das Thema nun erneut vorgenommen und uns selbst ein Bild der Situation gemacht sowie die damaligen Problemstellen erneut unter die Lupe genommen. Wir sehen nun gute Chancen, eine Verbesserung der Situation zu erreichen, indem wir den Verkehrsfluss wie in Husbäke oder Klein Scharrel steuern und haben hierfür konkrete Argumente gesammelt. Gleichzeitig wollen wir uns aber nicht vorschnell festlegen, sondern – hoffentlich abschließend – zusätzlich noch einmal eine breite Betrachtung in Form einer Machbarkeitsstudie durchführen.

Unseren vollständigen Antrag findet ihr hier:

Antrag der SPD-Fraktion: Anwendung der Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Erschließungsbeitragssatzung – Herstellung von Rechtssicherheit für Anlieger bei vorhandener Straße durch Anpassung der Satzungsregelungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit ist bei Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe immer wieder die Frage aufgetaucht, ob dieses Vorhaben für die Anlieger die Erschließungsbeitragspflicht für die erstmalige Herstellung einer Straße begründet oder ob die Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung (mit geringerer Anliegerbeteiligung) zur Anwendung kommen.

In den Fällen, wo bereits vor Beginn der Baumaßnahme ein Straßenkörper vorhanden war, gab und gibt es immer wieder Probleme in der Bewertung, ob eine Straße auf der Grundlage der seinerzeitigen Rechtsgrundlagen (Satzungen) und nach dem damaligen Ausbaustandard als endgültig hergestellt angesehen werden kann.

Häufig fehlen auch rechtssichere Unterlagen darüber, ob die Anlieger (oder ihre Vorgänger) seinerzeit bereits zu Anliegerbeiträgen herangezogen worden sind oder nicht. Das gilt auch für die Gebiete der ehemals selbständigen Gemeinden. Solange nichts anderes geregelt ist, gilt für die Verwaltung der grundgesetzlich geregelte Vorrang des Bundesrechts, die daher aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen hat, wenn eindeutige Hinweise fehlen, dass der vorhandene Straßenausbau als erstmalig hergestellt im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Das ist häufig für die Anlieger nicht immer nachvollziehbar, sie empfinden das nicht als gerecht. Auch wenn die jeweiligen Einzelfälle in der Regel nicht vergleichbar sind, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, weshalb es bei vorhandenen Straßen bei der Abrechnung der Baumaßnahme zu unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen kommen kann.

Aufgrund der bisherigen Diskussionen ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass im Sinne des Rechtsfriedens im gesamten Stadtgebiet von Friesoythe und zur Verbesserung der Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürgern eine Klarstellung in den Satzungen der Stadt Friesoythe erfolgen sollte.
Die SPD-Fraktion beantragt daher,

in der Erschließungsbeitragssatzung und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Friesoythe klarzustellen, dass in allen Fällen, in denen es vor Beginn der Baumaßnahme bereits eine Straße gibt, diese als bereits erstmalig hergestellt anzusehen ist. In diesen Fällen ist demnach die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Für die zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Straßenbestandteile (z.B. Straßenbeleuchtung) gelten dann die Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung.

Antrag der SPD-Fraktion: Umsetzung der Einrichtung vonTempo-30-Zonen vor den Kindertagesstätten und Grundschulen der Stadt Friesoythe

Unser Antrag auf Umsetzung der Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor den Kindertagesstätten und Grundschulen der Stadt Friesoythe.

Antrag der SPD-Fraktion
Umsetzung der Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor den Kindertagesstätten und Grundschulen der Stadt Friesoythe

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe von 2015 stellen wir nun den folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt Friesoythe wird beauftragt, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor den Kindertagesstätten und Grundschulen – wo bisher diese entsprechenden Tempo-beschränkungen noch nicht bestehen – im gesamten Stadtgebiet von Friesoythe einzurichten, sofern es rechtlich möglich und sinnvoll ist. Besonders in den Außenbereichen der Stadt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung bei den Einrichtungen – beispielhaft sei dazu im Außenbereich das Montessori Kinderhaus an der Schwaneburger Wieke genannt. Ansonsten bitten wir um Überprüfung anderer Möglichkeiten wie z. B. hinweisgebende Schilder („Spielende Kinder“, etc.).

Begründung:
Nach der mittlerweile gültigen Änderung der Straßenverkehrsordnung kann Tempo 30 vor Kindertagesstätten und Grundschulen auch an Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt oder nicht.

Mit der Änderung stärken wir die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Grundschulen und Kindertagesstätten ein. Die Einrichtung der Tempo-30-Zonen leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

Die Stadt Friesoythe sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion die beschlossene Rechtslage nutzen, um jetzt auch überall im gesamten Stadtgebiet der Stadt Friesoythe an den Grundschulen und Kindertagesstätten die Verkehrssicherheit zu verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Melanie Buhr
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Heike de Buhr
Ratsmitglied

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