Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen

Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. § 9 [...mehr]