Schlagwort: klima

Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen

Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2:

Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

§ 9 Abs. 2 NBauo

In Privatgärten, bei Gewerbegrundstücken aber auch auf Grundstücken der öffentlichen Hand gibt es mehr und mehr den Trend, nicht bebaute Flächen mit Vlies, Kies, Steinen und Schotter abzudecken. Diese Zunahme von Schottergärten ohne entsprechende Grünflächen führt aus unterschiedlichen Gründen zu Problemen:

  1. Schottergärten heizen sich im Sommer stark auf und speichern die Wärme lange. Mangels einer Bepflanzung fehlt es nicht nur an Schattenwurf, sondern auch an der in begrünten Gärten typischen Verdunstungskühle – darunter leidet die Aufenthaltsqualität.
  2. Der unter der Schotterschicht liegende Erdboden trocknet allmählich aus, da er aufgrund der Versiegelung kein Niederschlagswasser mehr aufnehmen kann. Bei Starkregen kann das Wasser nicht mehr ausreichend im Boden der Schottergärten versickern. Schottergärten wirken sich wegen ihrer (Teil-)Versiegelung also negativ auf den Wasserhaushalt aus.
  3. Durch die Versiegelung und Versteinerung von begrünten Flächen wird das Leben der Insekten, Vögel und sonstigen Tiere und Pflanzen massiv nachteilig verändert. Der Rückgang der Artenvielfalt und die damit einhergehenden Folgen verstärken sich dadurch.

In einem ersten Schritt hat die Stadt Friesoythe seit einiger Zeit eine Klarstellung in den textlichen Festsetzungen der neu aufzustellenden Bebauungspläne aufgenommen. Der Hinweis lautet: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen gemäß § 9 Abs.2 NBauO als Grünflächen gestaltet werden. Stein- oder Schotterbeete sind zulässig, soweit deren Fläche zusammen mit allen baulichen Anlagen die zulässige Grundfläche von 45 % des Baugrundstücks (entspricht einer GRZ von 0,3 plus 50 % für Nebenanlagen) nicht überschreitet.“ Diese Formulierung verweist noch einmal auf die bestehende gesetzliche Regelung. Allerdings besteht bei diesem Text die Gefahr (so die Kritiker), dass mit der textlichen Festsetzung, dass „45 % der Grundstücke – inklusiv der baulichen Anlagen – als Schottergärten angelegt werden dürfen“ dieser nicht gewünschten Gestaltungsart sogar Vorschub geleistet werden könne.

Inzwischen haben einige Bundesländer das Anlegen von Schottergärten gesetzlich untersagt, einzelne Kommunen haben – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – in Bebauungsplänen den Erhalt und die Schaffung von Grünflächen vorgeschrieben.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte die Stadt Friesoythe ihre Möglichkeiten im
präventiven und gestaltenden Bereich verstärken, um die Zunahme von Schottergärten aus sozialen, kulturellen, wasserhaushalterischen und ökologischen Aspekten einzudämmen.

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen und Überprüfungen vor:

  1. Für eine stärkere Verankerung des Themas bei den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wirkungsvolle Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit erforderlich. Gerade Bauwillige sind für dieses Thema zu sensibilisieren und über die Rechtslage zu informieren. Dazu dient auch ein bebauungsplanbezogenes Informationsschreiben an alle Haushalte, das auf die Rechtslage verweist und damit die Aufforderung verbindet, diese bei der Neugestaltung der Außenanlagen zu beachten.
  2. Merk- und Hinweisblätter (wie z.B. von der Stadt Cloppenburg oder dem Landkreis Vechta) mit konkreten Anregungen sollten Teil dieser Informationskampagne sein, die u.a. bei der Vergabe von Baugrundstücken den Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Auf die vorliegenden Informationen und Links zu diesem Thema ist nicht nur auf der Homepage der Stadt Friesoythe, sondern auch im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Beratung hinzuweisen. Es bieten sich auch Aktionen an, die auf positive angewandte Beispiele hinweisen, so organisieren in einigen Regionen z.B. Gartenberaterinnen der Landwirtschaftskammer sog. Feierabendsparziergänge zu beispielhaften Gartenanlagen. Weitere Aufklärungskampagnen z.B. auch Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Gruppen u.a. Hauseigentümern und lokalen Gartenbaubetrieben sind ebenfalls gut geeignet.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wie weit auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Schotter- und Kiessteinflächen renaturiert und begrünt werden können. Für die Zukunft sollte auf derartige Gestaltungen verzichtet werden, damit die Stadt Friesoythe auch insoweit eine Vorbildfunktion einnimmt.
  4. Die Formulierungen in den textlichen Festsetzungen zu Bebauungsplänen sind zu überprüfen mit dem Ziel, eine Formulierung zu Schotter- und Steinbeeten zu finden, die klarer als bisher verdeutlicht, dass diese Form der „Gartengestaltung“ zukünftig nicht erwünscht ist. (So hat z.B. die Gemeinde Belm folgende Formulierung aufgenommen – es gibt sicher auch andere Beispiele: „Die Außenanlagen der privaten Baugrundstücke sind mit
    Ausnahme der notwendigen Erschließungsflächen/Terrassen/Nebenanlagen gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Schottergärten sowie die Errichtung von Gabionen ist nicht zulässig“
    ). Der bisher in den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne erfolgte Verweis auf § 9 Abs. 2 BauNVO sollte bestehen bleiben.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, wieweit auch bei einer Änderung bestehender Bebauungspläne (vor allem dort, wo damit eine bessere Bebaubarkeit erreicht wird) entsprechende Einschränkungen bei der Grundstücksgestaltung formuliert werden können.
  6. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit weitergehende rechtliche Vorgaben möglich sind im Rahmen eines Handlungskonzeptes zur Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse (besonders auch für die städtischen Gebiete, die besonders hochwassergefährdet sind)

Pressemitteilung: Viele Fragen zum Wasserrechtsantrag des OOWV bleiben offen

Auch nach einem Gespräch von Mitgliedern der Rats-Fraktionen mit dem OOWV bleiben für die SPD-Fraktion weiterhin viele Fragen zum vorliegenden Wasserrechtsantrag offen.

„In seinem „Dürremonitor“ stellt das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) gerade in den vergangenen 10 Jahren deutschlandweit wachsende Trockenheit in Ober- und Gesamtböden fest[1]vgl. UFZ: Jährliche Dürrestärken in Deutschland“, so der Hinweis von Eike Baran. Auch in weiten Teilen des Landes Niedersachsens sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz(NLWKN) mehrfach[2] vgl. z.B. Regionalbericht für das Einzugsgebiet Leda-Jümme Darstellung der Grundwassersituation, zuletzt im Sommer dieses Jahres[3]vgl. Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 hingewiesen. Die stärksten Absenkungen wurden dabei in Geestgebieten (wie auch im Gebiet Friesoythe) verzeichnet. „Auf diese Erkenntnisse wird in den vom OOWV vorgelegten Erläuterungen zur Erneuerung des Wasserrechts nicht eingegangen. Die Aussage in den Antragsunterlagen, dass sich der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper auch bei einer weiteren Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung in den nächsten Jahrzehnten nicht grundsätzlich verschlechtern wird, widerspricht diesen aktuellen fachlichen Expertisen“ ergänzte Pia van de Lageweg. Dieser Widerspruch ist aufzuklären und darzustellen, welche konkreten Schlussfolgerungen für die Wasserförderung sich aus den extrem gesunkenen Grundwasserständen ergeben.

Im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag werden unterschiedliche Zeiträume der Beweissicherung aufgeführt, es ist nicht erkennbar, welche Beweissicherungsmaßnahmen auf welchen Flächen vorgenommen und warum bestimmte Maßnahmen offensichtlich zwischenzeitlich eingestellt wurden. „Es reicht nicht aus, grundsätzlich eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Waldnutzung und von Natur und Landschaft durch die bisherigen Wasserentnahmen konsequent zu negieren, wenn das bisherige Beweissicherungskonzept in Art und Umfang und mit seinen konkreten Ergebnissen nicht nachvollziehbar dargestellt wird“, so die SPD-Fraktion.

Bei der Bedarfsberechnung in den Antragsunterlagen wurden die Jahresmengen für 2016, 2017 und 2018 als nicht repräsentativ gewertet[4]vgl. Erläuterungsbericht, S. 12f und daher nicht berücksichtigt. Tatsächlich zeigen auch die steigenden Wasserbedarfe von 2019 und 2020, dass sich die Jahresfördermengen inzwischen auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert haben.

Eine Zugrundelegung der Jahresergebnisse von 2013, 2014 und 2015 führt damit zu einer fehlerhaften Bedarfsprognose. Erst während des Gesprächstermins mit Vertretern des OOWV wurde deutlich, dass die 2017 nach Abschluss des Vergleichs im Wasserrechtsverfahren Holdorf dort zukünftig nicht mehr förderbare Menge ebenfalls in Thülsfelde entnommen wird. Diese zusätzliche Belastung mit ihren Folgewirkungen ist in den vorhandenen Unterlagen nicht dokumentiert „Die bisherige Bedarfsprognose ist auf der Grundlage realistischer nachvollziehbarer Daten zu überarbeiten und in einem neuen Wasserbedarfskonzept zu dokumentieren“ fordert Renate Geuter.

„An diesen Beispielen wird deutlich, dass die bisher zugänglichen Antragsunterlagen zum Wasserrechtsantrag derzeit eine verantwortungsbewusste Stellungnahme nicht zulassen“ so die Einschätzung der SPD-Fraktion.

Es kann vom OOWV erwartet werden, dass die offenen Fragen zeitnah geklärt und die Antragsunterlagen entsprechend ergänzt werden. Danach ist aus Sicht der SPD Fraktion ebenfalls zu prüfen, ob die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Wasserrechts von einigen Jahrzehnten zulassen oder ob nicht ein deutlich kürzerer Zeitraum gewählt werden muss.

Aus diesem Grund erstellte die SPD-Fraktion einen Katalog mit sechs weiteren Fragen zur geplanten Grundwasserentnahme. Diesen machte sich auch die Stadt Friesoythe im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu eigen.

Antrag: Informationen über Grundwassersituation und Wasserentnahme durch den OOWV im Friesoyther Stadtgebiet

Darstellung der mengenmäßigen Grundwassersituation im Stadtgebiet von Friesoythe – insbes. Information über das Genehmigungsverfahren zur Grundwasserförderung durch den OOWV und über weitere genehmigte Wasserentnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundwasserstände in der Region lagen – bedingt durch die unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen der letzten 10 Jahre – schon Anfang des Jahres 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau, das hat sich im Laufe der darauffolgenden Monate noch verstärkt, so dass zum Teil historische Tiefstände erreicht worden sind. Darauf haben neben dem NLWKN und dem LBEG auch die örtlichen Behörden hingewiesen. Gleichzeitig war die Nachfrage nach Trinkwasser in den Jahren 2018/2019- so die Information des OOWV – auf Rekordhöhe. In einem trockenen Jahr mit extremen Grundwasserabsenkungen ist dann eine ausreichende Anpassung der Pflanzen an die Trockenheit nicht mehr möglich.

Für die Zukunft werden der Klimawandel und das Wachstum in der Region die Herausforderungen für die Trinkwasserversorgung verstärken. 

Im Umfeld der Wasserwerke Holdorf und Großenkneten (z.B. Baumweg) gibt es angesichts der Veränderungen der Grundwasserstände umfassende Informationen und Diskussionen in  der Öffentlichkeit und in den kommunalen Gremien. 

Der OOWV als Betreiber des Wasserwerks Thülsfelde (Anlage mit der höchsten Fördermenge) hat mit Datum vom 05.07.2016 einen neuen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser erstellt. Mit Datum vom 02.07.2020 hat der Landkreis Cloppenburg auf diesen Antrag und dessen Auslegung (während der Sommerferien vom 13.07. bis zum 12.08.2020) verwiesen. Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht dieser Hinweis nicht aus, um die Bürgerinnen und Bürger über diesen neuen Antrag und dessen 

mögliche Folgewirkungen zu informieren, da auch die in den beigefügten Gutachten und Unterlagen  enthaltenen Informationen eher Expertenwissen voraussetzen.

Die SPD-Fraktion beantragt daher,

auf einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses über den Inhalt des beim Landkreis Cloppenburg vorliegenden Antrages des OOWV zur Fortsetzung der Wasserentnahme beim Wasserwerk Thülsfelde in der bisherigen Höhe zu informieren oder informieren zu lassen.

Ebenfalls ist über den Umfang der weiteren genehmigten Wasserentnahmen (und deren Entwicklung in den letzten Jahren) im Stadtgebiet von Friesoythe zu informieren.

Begründung:

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Grundwasserkörper so bewirtschaftet werden, dass die Nachhaltigkeit gesichert ist. Bei allen Maßnahmen, die das Grundwasser berühren, muss bedacht werden, dass der Grundwasserschatz begrenzt ist.

Bevor die damalige Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser für den OOWV aus dem Jahre 1986 – ohne Einschränkungen bei der Entnahmemenge – erneuert wird, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion unabdingbar, konkret zu überprüfen und zu begründen, wie sich diese mehr als 30 Jahre lange Wasserentnahme auf die Grundwasserstände in der Region ausgewirkt hat. Gleichzeitig bedarf es einer Erläuterung, in welcher Form der neue Antrag und damit auch eine neue Genehmigung die beschriebenen Einflüsse u.a. des Klimawandels auf die Grundwassersituation berücksichtigt.

Da der größte Anteil der bisher 40 Förderbrunnen für das Wasserwerk Thülsfelde sich im Stadtgebiet von Friesoythe befinden, ist ebenfalls zu erläutern, ob und in welchem Umfang sich dort Veränderungen ergeben, auch im Hinblick auf die auszuweisenden Wasserschutzgebiete. Dazu gehören auch Informationen darüber, in welchem Umfang seit der Antragstellung 2016 Flächenkäufe erfolgt bzw. sie noch erforderlich sind, um den Schutz des Grundwassers (Grundwaserqualität) sicherzustellen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Information, welche Auswirkungen der jahrzehntelangen Wasserentnahme auf die landwirtschaftlichen Erträge aber auch auf die Forstwirtschaft (viele Förderbrunnen befinden sich auf Gebieten der Landesforsten o.ä.) zu verzeichnen sind. 

Das Umweltbundesamt und das Nds. Umweltministerium haben vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass sich in Zukunft mehr Nutzer um die Ressource Wasser streiten werden und insoweit die Wasserversorgung vor hohen Herausforderungen steht. Auch in unserer Region ist festzustellen, dass die Anträge auf Wasserentnahmen für Gewerbe und Landwirtschaft aus den beschriebenen Gründen deutlich gestiegen sind. Auch über diese Entnahmegenehmigungen (Umfang, Datum der Erlaubniserteilung, mögliche Befristungen) auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe ist zu informieren. 

Ein umfassendes Wassermanagement sei erforderlich, um die Vorgabe der nachhaltigen Wassernutzung auch zukünftig einhalten zu können, erklärten die zuständigen Behörden. Damit für die nächsten Jahre geplante Maßnahmen des Wassermanagements nicht ist Leere laufen, weil alle Genehmigungen über Jahre erteilt sind, bitten wir ebenfalls um Information, welche Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Genehmigung von Wasserentnahmen notwendige Vorgaben (z.B. Schaffung von Infrastrukturen zur Wasserrückhaltung, zur Brauchwassernutzung etc.) auch zeitnah umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende 

Antrag der SPD-Fraktion: Prüfauftrag Dachbegrünung für die neu zu errichtende Haltestelle in Friesoythe am Hansaplatz (ZOB)

Im Zuge der Umgestaltung der Kirchstraße im Rahmen der Innenstadtsanierung Friesoythe ist  auch der ZOB Hansaplatz umzugestalten. Die Haltestelle ist zu verändern, damit für die Zukunft ausreichend Platz für die Busse und die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs vorhanden ist. Diese Neugestaltung hat auch eine Neuerrichtung von Buswartehäuschen zur Folge.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe hatte am 28.08.2019 beantragt, im Zuge der Erneuerung von Buswartehäuschen zu prüfen, „inwieweit sich die Dachflächen von Haltestellen für eine insektenfreundliche und extensive Begrünung nutzbar machen lassen und damit möglichst umweltfreundlich gestaltet werden können.“

Unser Antrag bezog sich ausdrücklich nicht auf bestehende Buswartestellen sondern auf die Fälle, wo Buswartehäuschen vollkommen neu errichtet werden.

Aus diesem Grund erneuern und konkretisieren wir unser damaliges Anliegen und stellen den Antrag:

Im Zuge der Umgestaltung und Neuerrichtung der Buswartehäuschen am ZOB Hansaplatz wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit sich die Dachflächen der neu zu errichtenden Buswartehäuschen für eine insektenfreundliche und extensive Begrünung nutzbar machen lassen und damit möglichst umweltfreundlich gestaltet werden können.

Der neu zu errichtende ZOB am Hansaplatz (als eine der zentralen Haltestellen im Nahverkehrskonzept des Landkreises Cloppenburg ) wird nach unserer Einschätzung eine Größenordnung haben, bei der es Sinn macht, die Realisierung des Anliegens der Dachbegrünung zu prüfen.

© 2026 SPD Friesoythe

Theme von Anders NorénHoch ↑