Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen
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Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. § 9 [...mehr]