Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit ist bei Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe immer wieder die Frage aufgetaucht, ob dieses Vorhaben für die Anlieger die Erschließungsbeitragspflicht für die erstmalige Herstellung einer Straße begründet oder ob die Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung (mit geringerer Anliegerbeteiligung) zur Anwendung kommen. In den Fällen, wo [...mehr]