Kategorie: Anträge und Anfragen (Seite 3 von 6)

Zusätzliche Fragen zur OOWV-Grundwasserentnahme


Die Gremien der Stadt Friesoythe haben Mitte 2020 ein Stellungnahme der Stadt Friesoythe zu einem Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gem. §§ 8,9 und 10 WHG in einer Menge von 14,3 Mio Kubikmeter/a für das Wasserwerk Thülsfelde beraten. Die Stadt Friesoythe hat dazu mit Datum vom 28.09.2020 auf der Grundlage der von den Ratsfraktionen eingereichten Anmerkungen eine umfassende Stellungnahme abgegeben. 

Die bisherige Wasserrechtsbewilligung endete bereits am 09.07.2016, umso  mehr verwundert es, dass auch mehr als ein Jahr nach Abgabe dieser Stellungnahme weder ein neuer Bearbeitungsstand bekannt noch ein Hinweis erfolgt ist, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen zu den Diskrepanzen in den Antragsunterlagen bewertet wurden und in welcher Form sie im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, die zuständigen Genehmigungsbehörden auzufordern, über den aktuellen Bearbeitungsstand des OOWV-Antrages auf Grundwasserentnahme im Bereich des Wasserwerkes Thülsfelde zu informieren (ggf. auch im Rahmen einer Fachausschusssitzung). In diesem Zusammenhang ist darzustellen, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen bewertet und bearbeitet worden sind und inwieweit diese im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. 

Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen bitten wir um folgende Informationen:
    
1. Hält die Genehmigungsbehörde es für ausreichend, dass die Wasserbedarfsberechnung in den Antragsunterlagen weiterhin Jahresrohwasserfördermengen für einen Zeitraum bis 2015 als Referenzwert einbezieht und die Entwicklung der letzten 6 Jahre ignoriert, oder wird es eine aktualisierte Bedarfsberechnung geben und, wenn ja, mit welchen Referenzzeiträumen?

2. „Seit 2000 schwankt die Wasserentnahme beim Waserwerk Thülsfelde zwischen 11,6 und 13,9 Millionen Kubikmeter“ erläutert der Antragsteller auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes zum Wasserförderungsantrag und erweckt damit den Eindruck einer stagnierenden Jahresrohwasserförderung. Dies widerspricht der Aussage des OOWV in einer Pressemitteilung vom 29.07.2021, in der er darauf hingeweist, dass in seinem Verbandsgebiet der Wasserverbrauch innerhalb der letzten 9 Jahre (!) um 8,38 auf 84,9  Millionen Kubikmeter gestiegen ist. Da dieser Anstieg nicht ausschließlich außerhalb des Einzugsgebietes des Wasserwerks Thülsfelde erfolgt sein kann, bitten wir um eine Information, in welchem Umfang auch das Wasserwerk Thülsfelde diesen erhöhten Trinkwasserbedarf gedeckt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 12 und den ergänzenden Texten des Erläuterungsberichtes befinden?

3. Nachdem es jahrelange Diskussionen im benachbarten Wasserwerk Holdorf über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung gegeben hat, wurde in einem Vergleich im Jahre 2017 vereinbart, dass der OOWV zukünftig  seine Grundwasserförderung auf eine Gesamtmenge von ca. 4,5 Millionen Kubikmeter begrenzen und damit die bisherige Fördermenge deutlich reduzieren wird. Die Vertreter des OOWV selbst haben öffentlich erklärt, dass der Ausgleich auch durch eine erhöhte Förderung im Wasserwerk Thülsfelde erbracht werden muss. So hat die Oldenburgische Volkszeitung am 11.01.2021 eine Übersicht des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, dass das Wasserwerk Thülsfelde jährlich Wasser in der Größenordnung von 1,6 bis 1,9 Millionen Kubikmeter in den Landkreis Vechta liefert. Wir bitten um eine Darstellung des Antragstellers, wie sich die Größenordnung der Wasserlieferungen in den Bereich des Landkreises Vechta in den letzten Jahren (vor allem auch nach 2017) entwickelt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 2 und den Texten  des Erläuterungsberichtes wiederfinden.

4. Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Bei der Entnahme von Grundwasser (und evtl. daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen) muss daher der Schutz der Wälder besondere Berücksichtigung finden. Tatsächlich verweist der Antragsteller beim Thema der Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf Forstbestände auf ältere Ergebnisse von Beweissicherungsverfahren, er gibt selbst zu, dass aktuelle Entwicklungen (Klimawandel, Dürreperioden, Veränderungen der Baumarten) nicht berücksichtigt sind. Im Untersuchungsgebiet des bodenkundlichen Gutachtens zum Grundwasserentnahmeantrag werden 4.500 ha der Fläche forstwirtschaftlich genutzt, davon sind rund 3.100 ha als potenzell empfindlich gegenüber Grundwasserabsenkungen eingestuft (so die Angaben im Antrag). Auch alle Brunnen der Fassungen (A-F) für die Wasserförderung liegen in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (Nds. Landesforsten, Arenberg-Meppen Forstverwaltung). Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher von zentraler Bedeutung für das Antragsverfahren.
Im Erläuterungsbericht (S.21 ff.) wird der Eindruck erweckt, bei der Bewertung der Forstflächen und der Beweissicherung gehe es überwiegend um die Berechnung von möglichen Entschädigungszahlungen. Der Bedeutung des Waldes für die biologische Vielfalt, für Klima, Wasser und Boden wird eine derartige Reduzierung auf einen monetären Ausgleich nicht gerecht.
Wir möchten daher informiert werden, ob inzwischen für das forstwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet aktuellere Daten und Gutachten zu den Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen vorliegen (und von welcher Institution sie erstellt wurden), die nicht nur die Veränderung der Baumarten sondern auch die aktuellen Erkenntnisse der Auswirkungen der Dürreperioden der letzten Jahre auf den Waldbestand zum Inhalt haben. Sofern derartige aktuelle Erkenntnisse nicht vorliegen, ist darüber aufzuklären, wann und in welcher Form entsprechende aktuelle Erkenntnisse vorliegen werden und wie sie in die Bewertung der Auswirkungen der beantragten Wasserentnahme auf die Schutzgüter Klima, Wasser und Boden mit einfließen.

5. Der OOWV verweist in seinen Veröffentlichungen darauf, dass auch zukünftig mit einer steigenden Tendenz beim Wasserverbrauch gerechnet wird. Allerdings ist nicht erkennbar, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen sich auf diese Herausforderung vorberbeitet, z.B. mit der Planung von weiteren Standorten für neue Wasserwerke. 
Aus unserer Sicht ist darauf hinzuwirken, dass (nachdem 5 Jahre ohne gültige Genehmigung Wasser im Gebiet des Wasserwerks Thülsfelde gefördert wurde) der zusätzliche Wasserbedarf für das gesamte Verbandsgebiet auf keinen Fall durch eine schrittweise Anhebung der Fördermengen hier in der Region gedeckt werden darf. Daher bitten wir um Mitteilung, ob die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller Nachweise darüber anfordert, in welcher Form der OOWV in den folgenden Jahren den erwarteten zusätzlichen Wasserbedarf erfüllen will.

Vom Wasserwerk Thülsfelde aus sind über Jahre benachbarte Regionen solidarisch mit Trinkwasser versorgt worden- Es darf nicht sein, dass die im Einzugsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde liegenden Städte und Gemeinden bei der Ausweisung zukünftiger Bau- und Gewerbegebiete unter Druck gesetzt werden, dass es eine Zustimmung des OOWV zu diesen Planungen nur dann gibt, wenn gleichzeitig auch einer Erhöhung der Fördermenge zugestimmt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Hinweis, ob und in welchen Fällen der OOWV in den letzten Jahren Einwände gegen neue Baugebiete bzw. Gewerbeansiedlungen im Landkreis Cloppenburg erhoben hat mit der Begründung, dass er die Wasserversorgung nicht sicherstellen kann.

In  einer Landtagsdrucksache LR 11/925 aus dem Jahre 1985 wird darauf verwiesen, dass das Wasserwerk Thülsfelde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Aufbereitungsleistung von bis zu 21,9 Mio Kubikmeter pro Jahr hat. Da der OOWV gerade in der letzten Zeit erhebliche Investitionen am Standort Thülsfelde vorgenommen  hat, bitten wir um Mitteilung, ob (und wann) sich in den letzten Jahren diese Leistungsgrößen verändert haben und, wenn ja, mit welcher Begründung das erfolgt ist.

6. Neben der Menge des geförderten Wassers ist auch der Verbrauch zu betrachten. Unstrittig ist die Versorgung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreiem und qualitativ hochwertigen Trinkwasser als unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsversorgung sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch zukünftig Vorrang vor kommerziellen Entnahmen haben. 
Vor diesem Hintergrund ist auch darzulegen, in welchem Umfang es bestehende vertragliche Verpflichtungen seitens des OOWV gibt, Wasser aus dem Verbandsgebiet in großen Mengen z.B an. Großkonzerne oder anderen wasserintensiven  Unternehmen zu verkaufen. Für diesen Fall stellt sich die Frage,  welche Vertragslaufzeiten dort vereinbart worden sind und ob die geförderte Wassermenge im Verbandsgebiet dadurch reduziert werden kann, dass diese Verträge nicht mehr bzw. nicht mehr in der bisherigen Größenordnung verlängert werden? Gibt es darüber hinaus in den Verträgen mit extensiven Nutzern zB Schlachthöfen die Möglichkeit, wassersparendere Produktionsformen einzufordern und durchzusetzen?  Wird in diesem Bereich langfristig Einsparpotential gesehen und, wenn ja, in welchem Umfang.? 






 

Bäume am Friesoyther Krankenhaus schützen und erhalten

Wir schließen uns dem obigen Appell der Zeitungsanzeige an.

Als Ratsfraktion SPD Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns bereits frühzeitig in den Gremien der Stadt Friesoythe dazu bekannt, die Bäume am Friesoyther Krankenhaus zu erhalten. Im Dezember haben wir das das Umweltamt des Landkreises kontaktiert und versucht, die Behörde für die Situation vor Ort zu sensibilisieren.

Den Brief dazu findet ihr hier:

Tote und irreversibel kranke Bäume zu entfernen ist üblich und legitim, hier aber kann man den Eindruck haben, als sollten unnötig und vorsorglich für das Straßen- und Ortsbild prägende Bäume aus Bequemlichkeit beseitig werden, um die anschließenden Bauarbeiten möglichst reibungslos abwickeln zu können. Das ist ganz klar nicht in unserem Sinne.

Unterstützung der Friesoyther Gutscheinkarte des HGV

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Friesoythe stellt die SPD Fraktion den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt auf der für den 08.09.2021 vorgesehenen Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beraten: Friesoyther Gutscheinkarte – Antrag des HGV Friesoythe e.V. auf finanzielle Unterstützung Vorlage BV/183/2021

Begründung:

Es ist das gemeinsame Anliegen der politisch Verantwortlichen von Rat und Verwaltung der Stadt Friesoythe, das vielfältige Angebot von Einzelhandel und Gastronomie besonders nach den langen pandemiebedingten Einschränkungen zu stabilisieren und zu stärken und damit die Attraktivität unserer Stadt zu steigern. 

Die Verwaltung hat dazu intensive Gespräche mit den Vertretern des HGV über das geplante Projekt „Friesoyther Gutscheinkarte geführt“, das in ähnlicher Form in anderen Städten und Gemeinden bereits etabliert ist und sich bewährt hat. Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion auch im Sinne der Stadt Friesoythe, sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten an diesem Projekt zu beteiligen.

Das Anliegen des HGV, das Projekt „Friesoyther Gutscheinkarte“ schon im September 2021 auf den Weg zu bringen, ist zu unterstützen. Damit besteht die Möglichkeit, die Gutscheinkarte schon in den Wintermonaten und zu Weihnachten 2021 zu nutzen.

Das Vorhaben, die Vorlage BV 183/2021 im Rahmen eines Umlaufverfahrens zu beschließen ist leider aus formalen Gründen gescheitert, obwohl das Anliegen selbst von vielen Ratsmitgliedern unterstützt wird.

Aus diesem Grunde ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die erste Gremiensitzung nach der Sommerpause genutzt werden muss, um über die finanzielle Unterstützung der Stadt Friesoythe für dieses sinnvolle Projekt des HGV zu entscheiden und damit dem HGV sobald als möglich Planungssicherheit für das weitere Verfahren zu gewähren.

Die SPD Fraktion möchte eine Beratung des o.g. Vorhabens auf der nächsten VA-Sitzung auf jeden Fall sicherstellen und beantragt aus diesem Grunde die Aufnahme als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung.

Im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kann auch das weitere Verfahren zur abschließenden Beschlussfassung über dieses Anliegen beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Renate Geuter
Fraktionsvorsitzende

Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus im Stadtgebiet von Friesoythe

Die Nutzung von Sonnenenergie mit der Photovoltaik-Technik ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Sie findet in der Regel aktuell entweder im gewerblichen Maßstab statt oder durch auf Wohngebäuden installierte Anlagen im ein- bis zweistelligen Kilowatt-Leistungsbereich.

Balkonkraftwerke fördern:

Für viele Menschen sind die hierfür benötigten Investitionen im fünfstelligen Euro-Bereich kaum darstellbar oder es ist kein Wohneigentum mit einer geeigneten Dachfläche vorhanden. Kompakte Mini-Solaranlagen mit einem Kostenvolumen zwischen 500,00 € bis 1.000 € (sog. Balkonkraftwerke), die auf jedem Balkon (oder z.B. an der Garage oder am Carport) Platz finden und die ihren Strom einfach über eine Steckdose einspeisen, können hier unkompliziert und möglichst unbürokratisch einen spürbaren Beitrag zur Produktion von mehr Ökostrom und zum Gelingen der Energiewende leisten. [1]https://wirliebensolar.de/pages/fragen-antworten-rund-um-das-thema-balkonkraftwerke, indem sie ihren Betreibern die Möglichkeit bieten, einen Großteil ihres Standby-Verbrauchs an Strom zu decken. 

Balkonkraftwerke werden häufig aus Gründen von Flexibilität und Bürokratievermeidung ohne Inanspruchnahme der EEG-Vergütung betrieben. Anderweitig geeignete Fördermöglichkeiten gibt es für sie nicht. Aus diesem Grunde sollte die Stadt Friesoythe für die Anschaffung derartiger Anlagen, einen finanziellen Anreiz schaffen, damit auch Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen und ggf. auch ohne Wohneigentum einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Als ein Beispiel verweisen wir auf die entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg [2] https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/42/421/Foerderrichtlinie_PV_vom26.04.2021_b.pdf . Eine Doppelförderung findet somit nicht statt.

Städtische Dachflächen verstärkt nutzen:

Auf städtischen Bestandgebäuden befinden sich noch viele völlig oder teilweise ungenutzte Dachflächen. Auf Grundlage eines Antrags wurden diese im Jahr 2019  auf ihre Eignung für Photovoltaik untersucht. Viele davon kommen demnach nicht für kurzzeitige (< 10 Jahre) Amortisation in Frage, sind aber grundsätzlich nicht völlig ungeeignet. In Anbetracht der sich verschärfenden Klima-Situation sollte die Stadt Friesoythe nun auch diese Dächer für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar machen. 

Falls dies in Eigenregie durch die Stadt (z.B. aus haushaltsrechtlichen oder aus finanziellen Gründen) nicht möglich oder sinnvoll ist, sollen die Flächen analog eines Bürgerwindparks durch eine Bürgergesellschaft oder -genossenschaft genutzt werden können. Gerade in Zeiten eines niedrigen Leitzinses ergäbe sich so eine für Bürger attraktive Geldanlagemöglichkeit. Die genauen Teilnahme-Modalitäten könnten von der Stadt geklärt und für beide Seiten vorteilhafte Stromliefervereinbarungen für die Verbräuche der städtischen Gebäude geschlossen werden.
Beim Neubau bzw. der Sanierung städtischer Gebäude ist wie bisher der Einsatz von Photovoltaik zu prüfen und soweit als möglich umzusetzen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

  1. Für normenkonforme Balkonmodule (Mini-Solaranlagen) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200,00 € als Festbetrag gewährt. Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf von zunächst 25.000 € eingerichtet. Es werden ausschließlich netzgekoppelte Lösungen (keine Inselanlagen) gefördert. Die Inanspruchnahme der Förderung und die mithilfe der Förderung installierte Leistung in kWp werden auf der Internetseite der Stadt Friesoythe in geeigneter Form veröffentlicht.
  2. Zusätzlich stellt die Stadt Friesoythe (ggf. in Zusammenarbeit mit örtlichen Solarteur-Unternehmen) entsprechendes Informations-Material (unter CC-Lizenz) zur Anschaffung und Anmeldung dieser Anlagetypen und zu deren Rahmenbedingungen zur Verfügung. Das Informationsmaterial sollte auch über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und steuerrechtlichen Bedingungen informieren, die eine Entscheidungsfindung darüber, welche Anlage und welche Fördermöglichkeit am ehesten zur konkreten Situation passt, erleichtert.
  3. Die Stadt untersucht die derzeit noch ungenutzten städtischen Dachflächen auf Eignung, bestückt diese selbst mit PV-Technik oder stellt sie einer zu gründenden Bürgerenergiegesellschaft zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter                                 Eike Baran

Einrichtung eines weiteren „Corona-Fonds für das Ehrenamt“

Das ehrenamtliche Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Vom Sport über die Kultur bis zum sozialen Bereich wird Friesoythe durch den ehrenamtlichen Einsatz vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger geprägt.

Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie konnten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen, die in Friesoythe durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden. Gerade diese generationenübergreifenden Veranstaltungen tragen dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Auch bei zunehmendem Impffortschritt stehen die Vereine bei der Planung von Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen vor zusätzlichen Herausforderungen und Risiken besonders in den kommenden Herbst- und Wintermonaten.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken sowie ehrenamtlich getragene generationenübergreifende öffentliche Veranstaltungen zu fördern, richtet die Stadt Friesoythe einen weiteren Corona-Unterstützungsfond für das Ehrenamt ein. Gegenstand der Förderung ist eine Zuwendung an ehrenamtlich tätige Vereine mit denen die Kosten für die Durchführung einer öffentlichen und das Gemeinwesen stärkenden Veranstaltung mitfinanziert werden. Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen und zum Verbleib beim Verein sollen mit diesem Fond nicht gefördert werden. Der Fond soll einen finanziellen Umfang von bis zu 30.000 Euro umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob dieser Fond durch mögliche Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle des Haushaltes 2021 finanziert werden kann.

 Die Verwaltung wird beauftragt, dazu eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten und vorzustellen.

Begründung:

 Die positive Reaktion der Friesoyther Vereine auf den vor wenigen Wochen aufgelegten Corona-Sonderfonds mit dem Schwerpunkt auf Angebote für Kinder und Jugendliche hat gezeigt, dass es eine große Bereitschaft der ehrenamtlich Tätigen gibt, mit neuen Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag dazu zu leisten, die Generationen zusammenzubringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Allerdings sind die finanziellen Möglichkeiten der Vereine nach vielen Monaten der pandemiebedingten Schließungen eingeschränkt. Außerdem sind für jetzt zu planende Veranstaltungen zusätzliche Herausforderungen zu berücksichtigen, um die nicht immer konkret vorhersehbaren Vorgaben der jeweiligen Corona-Vorgaben einzuhalten. Um gerade den ehrenamtlich tätigen aktiven Vereinen die Möglichkeit zu geben, öffentliche Veranstaltungen für die örtliche Gemeinschaft zu planen und anzubieten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen, hält die SPD-Fraktion die Auflage eines weiteren Corona-Fonds für geboten. 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter                                                                                                                                          Fraktionsvorsitzende 

Corona-Fonds für das Ehrenamt

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Friesoythe stellt die SPD Fraktion den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt auf der für den 08.09.2021 vorgesehenen Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beraten: Corona-Fonds für das Ehrenamt BV/155/2021/1

Begründung:

Der Rat der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2021 die Einrichtung eines „Corona-Fonds für das Ehrenamt“ der Stadt Friesoythe beschlossen und dazu entsprechende Richtlinien erlassen. Damit soll den Vereinen, Verbänden und ehrenamtlich Tätigen die Wiederbelebung ihres Engagements nach Aufhebung der corona-bedingten Einschränkungen erleichtert und besonders Angebote für Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Dieser Fond hat sehr schnell eine hohe Resonanz erfahren, erfreulicherweise sind viele förderfähige Anträge gestellt worden

Um alle bis heute bekannten Anträge einschließlich der Anträge auf Investitionszuschüsse bedienen zu können, hat die Verwaltung eine finanzielle Ausweitung des Fonds und die außerplanmäßige Bereitstellung entsprechender Mittel im Ergebnishaushalt bzw. im investiven Bereich vorgeschlagen. 

Leider hat dieses Anliegen im Rahmen eines Umlaufverfahrens aus formalen Gründen keine Mehrheit erhalten, obwohl die Einrichtung dieses Fonds einvernehmlich begrüßt und entschieden worden ist. Um allen Antragstellern möglichst bald Planungssicherheit für ihre Projekte zu geben, sollte die  Vorlage BV 155/2021/1 als Tagesordnungspunkt der nächsten Verwaltungsausschusssitzung beraten werden. Im Rahmen dieser Beratungen kann auch das weitere Verfahren zur rechtssicheren abschließenden Beschlussfassung über diesen Vorgang beraten und besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Renate Geuter

Fraktionsvorsitzende

Prüfauftrag: Livestreaming und Aufzeichnung von städtischen Gremien-Sitzungen

Die Erfahrungen in den Monaten der pandemiebedingten Einschränkungen haben zu einem Digitalisierungsschub für das gesellschaftliche, berufliche und politische Leben geführt, der sich in den kommenden Monaten und Jahren weiter fortsetzen wird. Auch Live-Übertragungen von Debatten der kommunalen Gremien sind inzwischen ein wichtiges und unverzichtbares Element einer modernen Demokratie. Nach den derzeitigen Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes sind Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Kommunalvertretungen zulässig, soweit die Hauptsatzung das bestimmt. 

Nach der Kommunalwahl 2021 sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des dann gewählten Rates neu aufzustellen. Nach Auffassung der Mitglieder der SPD-Fraktion sind dabei auch die digitalen Möglichkeiten für eine verstärkte Bürgerbeteiligung und für mehr Transparenz zu verbessern. 

Damit zu diesem Zeitpunkt allen Beteiligten die nötigen Informationen für eine Entscheidungsfindung vorliegen, stellen wir folgenden Antrag:
     
Die Verwaltung wird beauftragt. die technischen und organisatorischen  Möglichkeiten und Alternativen für die Übertragung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Friesoythe als Live-Stream auf der Webseite der Stadt Friesoythe und für die spätere Abrufbarkeit einer Aufzeichnung zu prüfen. Die dafür entstehenden voraussichtlichen einmaligen und laufenden Kosten sind zu ermitteln. In den Gremien der Stadt ist über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten.

Begründung:

Nach § 64 des Nds. KomVG sind die Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse grundsätzlich öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen ist Ausfluss des Demokratieprinzips und gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Kommunalrechts. Daher ist interessierten Bürgerinnen und Bürgern immer auch die Möglichkeit zu eröffnen, an Rats- und Ausschusssitzungen als Zuhörer und Zuschauer teilzunehmen.

Allerdings haben viele Menschen aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen oft nicht die Möglichkeit, die öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen als Zuschauer zu verfolgen. 

Die Beachtung der Vorgaben zur Pandemiebekämpfung hat in den letzten Monaten dazu geführt, dass der Öffentlichkeit nur in einem sehr begrenzten Umfang die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen ermöglicht werden konnte.
Mit einem zusätzlichen Angebot der Live-Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen wird eine neue Öffentlichkeit geschaffen und Menschen können sich über Kommunalpolitik informieren, die bisher wenig Berührungspunkte zu diesem Thema hatten und nicht unbedingt den Weg in die Sitzung finden werden.
Das Angebot des Live-Streams von Rats- und Ausschusssitzungen ist in unterschiedlichen Städten und Gemeinden bereits vorhanden. Damit ist jetzt auch die Möglichkeit gegeben, sich von diesen Kommunen Erfahrungsberichte einzuholen über die notwendige technische Ausstattung (einschl. möglicher Alternativen), über die räumlichen Erfordernisse und über eventuell aufgetretene Probleme. Auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Ratsmitgliedern, Verwaltungsmitarbeitern und von Zuschauern zu beachten sind, können in den nächsten Wochen ermittelt und dargestellt werden.
    
In der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung, die sich der neue Rat im Herbst diesen Jahres geben wird, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion die Chancen genutzt werden, eine größere Öffentlichkeit und mehr Beteiligung an den kommunalpolitischen Beratungen zu ermöglichen. Daher ist es wichtig, dass zu diesem Zeitpunkt alle wesentlichen Erkenntnisse zu diesem Thema vorliegen, um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen.

Antrag: Energieberichterstattung für kommunale Liegenschaften

Mit einem fachgerechten Energiemanagement lässt sich die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften deutlich steigern. Aus diesem Grunde verpflichtet auch das 2020 verabschiedete Klimagesetz des Landes Niedersachsen die Kommunen zu einer regelmäßigen Energieberichterstattung.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Energieberichterstattung für die kommunalen Gebäude zu erstellen (und damit die bis 2015 geübte Praxis wiederaufzunehmen), diese regelmäßig zu aktualisieren und den politischen Gremien vorzustellen. Die Ergebnisse dieser Berichte können dann in die Entscheidungen zu einer umfassenden und nachhaltigen energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften einfließen.

Begründung:

Die Energieberichterstattung bietet einen Überblick über aktuelle Verbrauchszahlen und die aufgewendeten Energiekosten. Im Zeitverlauf ergibt sich daraus ein Hinweis auf Veränderungen im Energieverbrauch in den kommunalen Gebäuden und deren Gründe. Diese Ergebnisse sind wichtig als Grundlage für Entscheidungen der politischen Gremien im Hinblick auf die energetische Sanierung von Gebäuden im Eigentum der Stadt Friesoythe.

Ebenfalls ist es möglich, auf der Grundlage der Daten des Energieberichtes Vorschläge zu entwickeln, wie der Energieverbrauch auch durch verhaltensbedingte Maßnahmen gesenkt werden kann.

Die Energieberichterstattung schafft damit die Voraussetzungen für ein strukturiertes Vorgehen und kosteneffiziente Entscheidungen der Stadt Friesoythe auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz ist aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen geboten. 

In vielen Gebäuden der Stadt Gebäude stehen für die kommenden Jahre Sanierungsbedarfe an – der Energiebericht gibt Hinweise, wie im Rahmen dieser Sanierungen der Einbau effizienter Technik sinnvoll integriert werden kann.

Dieser Bericht kann auch als Basis für die Generierung von Fördermitteln für Projekte der energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften dienen.

Das am 10.12.2020 verabschiedete Niedersächsische Klimaschutzgesetz fordert von den Kommunen die regelmäßige Ersellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichts.Es ist im Interesse der Stadt Friesoythe, diese Vorgabe so bald als möglich umzusetzen.

Antrag: Flächen für rechtssichere Errichtung von TinyHouses als anerkannten Wohnsitz in Friesoythe bereitstellen

Auch in der Stadt Friesoythe ist seit längerer Zeit der allgemeine Trend knapper und bezahlbarer Wohnbaugrundstücke und damit verbundener hoher Grundstückspreise deutlich spürbar. Gerade kleinere Wohnungen sind stark nachgefragt und teilweise nur schwer auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Als Kommune sind wir verpflichtet, mit den zur Verfügung stehenden Flächen sparsam umzugehen, sowohl aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes aber auch um die Preisspirale nicht weiter zu beschleunigen.

Seit einigen Jahren verbreitet sich weltweit und auch in Europa und Deutschland der Trend der sog. TinyHouses. Hierbei handelt es sich um – meist auf einem Fahrgestell bewegliche – Kleinhäuser, die etwa zwischen 15qm und 30qm Wohnfläche bieten. Der zuletzt im Planungs- und Umweltausschuss behandelte Antrag eines Campingplatzes (BV/007/2021), der das Thema ebenfalls aufgreift, zeigt die Relevanz direkt in Friesoythe.

Bisher gibt es weder in Friesoythe noch in der gesamten Region Flächen, die die Aufstellung von Tiny-Houses unproblematisch und rechtssicher als anerkannten Wohnsitz erlauben. Es werden z.B. rechtliche Grauzonen genutzt oder auf Campingplätze zurückgegriffen. Um das gesamte Potenzial auszunutzen, das TinyHouses bieten, halten wir es für sinnvoll und notwendig, Interessenten Möglichkeiten für die Aufstellung von TinyHouses auch in Friesoythe zu bieten. Der Rat möge daher beschließen:

    

1.) Die Stadt Friesoythe setzt die folgenden beiden Maßnahmen um, um die Ansiedlung von TinyHouses in Friesoythe zu ermöglichen:

  • Ehemalige Spielplatzflächen, die derzeit ungenutzt sind, werden zur zeitlich befristeten Aufstellung von TinyHouses vermietet.
  • Bei der Entwicklung neuer Baugebiete werden auch einige (5-10) kleinere Grundstücke von etwa 80qm-180qm für die Nutzung von TinyHouses angeboten. Bei fehlender Nachfrage können diese nachträglich zusammengefasst und als reguläre EFH-Grundstücke veräußert werden.

Die Gremien der Stadt Friesoythe sind über die Umsetzungsschritte zu informieren und zu beteiligen.

2.) Ergänzend werden die folgenden Maßnahmen von der Verwaltung geprüft und erneut zur Beratung vorgelegt:

  • Schaffung einer dedizierten TinyHouse-Kleinsiedlung als Modellprojekt für dauerhaft nachhaltiges und ressourcenschonendes Leben – Möglichkeiten staatlicher Förderung für dieses Projekt sind zu prüfen und mit einzubeziehen
  • Eignung günstig gelegener Flächen, die derzeit ungenutzt im Privatbesitz sind für kurz- bis mittelfristige Aufstellung von TinyHouses zu prüfen mit Abwägung möglicher Seiteneffekte und Fehlanreize
  • Kontaktaufnahme mit ortsansässigen Unternehmen und Klärung ob Interesse an TinyHouses als Wohnungen für Auszubildende und Personal besteht

Begründung:    
Umfragen und Untersuchen haben gezeigt, dass die Zielgruppen für die Nutzung von TinyHouses sehr vielfältig sind (u.a.Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“) :

  • Junge Menschen in Ausbildung oder Studium mit beschränkten finanziellen Mitteln, die zwar eigenständig, aber nicht in einer klassischen Mietwohnung leben möchten
  • Alleinstehende und Paare in allen Lebensaltern, die einen reduzierten Lebensstil oder mehr Minimalismus ausprobieren oder dauerhaft leben wollen
  • Ältere Menschen, die sich nach dem Berufsleben eine andere Lebensweise und einen anderen Alltag wünschen
  • Menschen, die im Sinne von Nachhaltigkeit und Selbstversorgung Wert darauf legen, ressourcenschonend und teilweise von im eigenen Garten angebauten Nahrungsmitteln zu leben 

Die Schaffung von für TinyHouses nutzbaren Flächen kann nach unseren Vorstellungen in mehreren Schritten realisiert werden:

1.) Ideal für die Nutzung als TinyHouse-Grundstück sind in Friesoythe zunächst ehemalige Spielplatzflächen. Um nicht mehr benötigte Spielplätze bei Bedarf wiederherstellen zu können, hat der Rat seinerzeit festgelegt, dass diese nicht mehr – wie bis dahin praktiziert -als Baugrundstücke verkauft werden, sondern im Besitz der Stadt verbleiben sollen. Solange sie nicht als Spielplatz benötigt werden, können diese Grundstücke zeitlich klar befristet (z.B. für jeweils 24 Monate mit einvernehmlicher, jährlicher Verlängerungsmöglichkeit) an Besitzer von Tinyhouses vermietet werden. Durch Auflagen wie ein Verbot frostsicherer Fundamente und größerer Bodenversiegelungen ist ein solches Grundstück schnell wieder von der Stadt für andere Zwecke nutzbar.

2.) Bei der Entwicklung neuer Bebauungspläne und der anschließenden Grundstücksaufteilung sollen in kleinerem Umfang Möglichkeiten (Gestaltung der Bauvorschriften und Ausweisung kleiner (100-200m²) Grundstücksparzellen) zur Aufstellung von TinyHouses geschaffen werden. Bei fehlender Nachfrage können diese Parzellen später problemlos zusammengelegt und als herkömmliche Grundstücke vermarktet werden.

3.) Während die in 1.) und 2.) skizzierte Herangehensweise eine schnelle und einfache Möglichkeit darstellt, einzelne TinyHouses verteilt im Stadtgebiet zu ermöglichen, kann damit nur ein Teil der Zielgruppen erreicht werden. Eine Umfrage unter TinyHouse-Interessenten im Rahmen einer Masterarbeit ergab, dass sich viele TinyHousler gemeinschaftliche Kleinsiedlungen vor allem in dörflicher (dort definiert als <20.000 Einwohner) Lage und insbesondere mit dazugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen wünschen [1]Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Fragen 6,7,11 

Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse sind daher gemeinsam genutzte Waschmaschinen, Werkstätten, Obst- und Gemüsegärten oder Sozialräume für viele TinyHouse-Besitzer essentiell. Bei der unter 1) vorgeschlagenen Verteilung der Häuser ist das natürlich nicht möglich. Daher sollte die Verwaltung auch versuchen, ein Gebiet explizit für TinyHouses zu schaffen. Hier können die Grundstücke verkauft oder wie in (1) vermietet und gleichzeitig ausreichende Gemeinflächen ausgewiesen werden. Durch die geringe Größe der Häuser sind auch Grundstücksgrößen von nur 100qm-200qm für etwa 75% der TinyHouse-Interessierten attraktiv [2]Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Frage 8 .

Im Vergleich zum klassischen Einfamilienhaus findet so deutlich weniger Flächenverbrauch statt. Obwohl die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes in § 104 kleine Gebäude explizit von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien freistellen, möchten wir – trotz des durch die reduzierte Größe ohnehin stark reduzierten Energiebedarfs – diese für ein solches Gebiet vorschreiben, z.B. durch die Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaik auf min. 25% der zur Verfügung stehenden Dachflächen oder das Verbot von Öl- und Gas-Heizungen. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, gegeüber EnEV/GEG-Vorgaben reduzierte Wärmedämmstärken bei Bedarf zu erlauben, um die für die STVO relevanten Höchstmaße mobiler TinyHouses einhalten zu können.
Bei der Flächensuche ist von Anfang an zu prüfen, wie sich eine gute Anbindung an den ÖPNV realisieren lässt. 

4.) Bedingt durch die hohen Immobilienpreise in unserer Region sind Grundstückbesitzer häufig nur schwer vom Verkauf ihrer teilweise hervorragend gelegenen Flächen für Wohnbauzwecke zu überzeugen, stattdessen liegen diese dann häufig ungenutzt brach. Es ist zu prüfen, ob auf derartigen Flächen analog zu (1) zeitlich begrenzt die Aufstellung von TinyHouses zugelassen werden kann. So können die Interessen der Grundstücksbesitzer und TinyHouse-Interessierten zusammengebracht werden. Diese dritte Variante ist zunächst genau auf mögliche Fehlanreize und Folgewirkungen zu untersuchen und in den politschen Gremien ergebnisoffen zu diskutieren. Erst nach Ausschöpfung der Möglichkeiten der beiden vorangegangenen Varianten kann diese Variante in Angriff genommen werden.

5.) Parallel zur Prüfung und Umsetzung obiger Varianten wird die Stadtverwaltung beauftragt, Gespräche mit ortsansäßigen Unternehmen zu führen, ob und inwiefern sie sich TinyHouses als mögliche Unterkünfte für ihre Auszubildenden vorstellen und entsprechende Projekte unterstützen könnten.

References

References
1 Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Fragen 6,7,11 
2 Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Frage 8

Antrag: Erhalt der Artenvielfalt bei der öffentlichen Grünpflege Klimaschutzmaßnahmen in Klimakonzept bündeln

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute in der lokalen Ebene zu
spüren. Daher sind auch Kommunen gefordert, dem Klimaschutz hohe Priorität
einzuräumen und ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die
Herausforderungen des Klimawandels nutzen. Auch in der Stadt Friesoythe wurden in der letzten Zeit Beschlüsse zu klimaschutzrelevanten Themen so u.a. zu den Themen Schottergärten, Dachbegrünung und die Aktion „Friesoythe blüht auf“ auf den Weg gebracht.
In den vergangenen Monaten wurden hierbei öffentlichkeitswirksam von verschiedenen Akteuren auch im Friesoyther Stadtgebiet sog. Blühstreifen angelegt, die einen wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere bilden. An anderer Stelle tragen aber städtische Grünpflegemaßnahmen dazu bei, dass Flächen, die ebenfalls Pflanzen und damit auch Insekten und anderen Tieren eine ökologische Nische und Lebensraum bieten würden, sich nicht in ihrer ökologischen Vielfalt entwickeln können.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:

  1. Die Verwaltung wird sämtliche regelmäßig im Rahmen von Grünpflege-Arbeiten durchgeführten Eingriffe überprüfen, im Hinblick auf ihre ökologischen Folgen bewerten und dies in den zuständigen Ratsgremien darstellen. Maßnahmen, die ökologisch nachteilig sind, sind zukünftig nur noch dann durchzuführen, wenn sie im Hinblick auf höhere Rechtsvorschriften oder Haftungsfragen (Verkehrssicherheit, Wasserrecht u.a.) zwingend notwendig sind. Entsprechende Änderungsvorschläge sind den politischen Gremien ebenfalls vorzustellen. 
  2. In Sitzungsvorlagen werden zukünftig die mit dem Beschlussvorschlag einhergehenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt gesondert (ähnlich den finanziellen Auswirkungen) dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorliegenden und noch folgenden Anträge zu klimaschutzrelevanten Themen als Teil eines noch zu erarbeitenden Klimakonzeptes für die Stadt Friesoythe zu bündeln und zusammenzuführen.
  4. Zur Schaffung einer eigenständigen Verantwortlichkeit sind in der Verwaltung die Kompetenzen für diese Querschnittsaufgabe zu bündeln. Wir fordern, dazu einen/eine Klimaschutzbeauftrage/n für Aufgaben, Maßnahmen und das Controlling im Bereich des Klimaschutzes zu benennen

Begründung:

Schätzungen zu Folge sterben heute pro Tag etwa 150 Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich aus, es wird vom „neuen Artensterben“ gesprochen [1]https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/150-arten-sterben-pro-tag-aus-groesstes-artensterben-seit-ende-der-dinosaurier-zeit-droht-16660249.html.

Als wesentliche Ursachen hierfür werden vor allem Klimawandel, Umweltzerstörung und Flächenversiegelung gesehen. 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe ist der Auffassung, dass Handlungsabläufe wie im Bereich der städtischen Grünpflege zu hinterfragen und zu überprüfen sind im Hinblick darauf, wie sie zur Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen beitragen können. Eine einfache Möglichkeit hierfür ist, bisherige Praktiken, die nicht zwangsläufig erforderlich, aber für Umwelt und ökologische Vielfalt schädlich sind, zu verändern. Dies betrifft Maßnahmen, die auch möglicherweise nur aus Gewohnheit“ oder aus vermeintlich ästhetischen Überlegungen heraus durchgeführt werden: Ein „wildes Gebüsch“ am Straßenrand mag beispielsweise  nicht jedermanns Vorstellung von einer „schön ordentlich aufgeräumten“ Landschaft entsprechen, die Wichtigkeit des Erhalts dieses Lebensraums muss hier aber deutlich höher angesetzt werden. Die Orientierung hieran soll daher zukünftig höchstes Kriterium sein.

Denkbare erste Ideen für eine Überprüfung der bisherigen Praxis sind folgende
Bereiche: 

  • Außerorts werden an vielen Gemeindestraßen die Seitenbereiche der Straßen regelmäßig auf Bodenhöhe abgemäht und dadurch vorhandene ökologische Nischen zerstört. Zwar erscheinen die betroffen Flächen zunächst unbedeutend, jedoch errechnet man schnell, dass z.B. durch das unnötige Entfernen eines nur 50cm breiten Seitenstreifens an beiden Fahrbahnseiten je 10 Kilometer Straße 1 Hektar Lebensraum beschädigt oder zerstört wird. Es ist darzulegen und zu überprüfen, in welchem Umfang, und in welcher Häufigkeit der Baubetriebshof die Seitenstreifen der Gemeindestraßen mäht und inwieweit dies für die Verkehrssicherheit und die Straßenunterhaltung zwingend erforderlich ist und ob es mögliche Alternativen gibt.
  • Eine ähnliche Situation findet sich im Bereich  „Wilder Ecken“, also wenige Quadratmeter kleiner, für keine andere Nutzung geeigneter öffentlicher Restflächen. Auch diese stellen wichtigen Lebensraum für Kleintiere, Vögel, Amphibien und Insekten dar, der nicht unüberlegt beschädigt oder zerstört werden darf. „Wilde Ecken“ sollen daher soweit möglich und nicht zwingend andere Nutzung gegenübersteht, naturnah erhalten bleiben.

Für die zukünftige ökologisch nachhaltige Grünlandpflege ist ein Pflegekonzept zu erstellen, das die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und rechtlichen Vorgaben für die einzelnen Flächen mit der biologischen Vielfalt vereinen soll. Dieses neue klimagerechte Pflegekonzept für Grünflächen ist bei der Erstellung einer aktuellen Aufgabenbeschreibung des Baubetriebshofes zu berücksichtigen.

Klimaschutz ist eine langfristige kommunale Querschnittsaufgabe. Effektiver Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die in der Kommune vorhandenen Kräfte gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Alle klimarelevanten Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb der Stadt Friesoythe sollten daher aufeinander abgestimmt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Mit einer Bündelung aller Aktivitäten soll auch die Einwerbung von Fördermitteln z.B. für die Erstellung eines Klimakonzeptes und für einzelne Klimaschutzmaßnahmen erleichtert werden.

Das für die Stadt Friesoythe noch zu erarbeitende Klimakonzept, das alle relevanten Handlungsfelder umfasst, ist von dem/der zu benennenden Klimaschutzbeauftragten vorzubereiten und in seiner Erstellung und Umsetzung zu begleiten.

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