Die Nutzung von Sonnenenergie mit der Photovoltaik-Technik ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Sie findet in der Regel aktuell entweder im gewerblichen Maßstab statt oder durch auf Wohngebäuden installierte Anlagen im ein- bis zweistelligen Kilowatt-Leistungsbereich.

Balkonkraftwerke fördern:

Für viele Menschen sind die hierfür benötigten Investitionen im fünfstelligen Euro-Bereich kaum darstellbar oder es ist kein Wohneigentum mit einer geeigneten Dachfläche vorhanden. Kompakte Mini-Solaranlagen mit einem Kostenvolumen zwischen 500,00 € bis 1.000 € (sog. Balkonkraftwerke), die auf jedem Balkon (oder z.B. an der Garage oder am Carport) Platz finden und die ihren Strom einfach über eine Steckdose einspeisen, können hier unkompliziert und möglichst unbürokratisch einen spürbaren Beitrag zur Produktion von mehr Ökostrom und zum Gelingen der Energiewende leisten. [1]https://wirliebensolar.de/pages/fragen-antworten-rund-um-das-thema-balkonkraftwerke, indem sie ihren Betreibern die Möglichkeit bieten, einen Großteil ihres Standby-Verbrauchs an Strom zu decken. 

Balkonkraftwerke werden häufig aus Gründen von Flexibilität und Bürokratievermeidung ohne Inanspruchnahme der EEG-Vergütung betrieben. Anderweitig geeignete Fördermöglichkeiten gibt es für sie nicht. Aus diesem Grunde sollte die Stadt Friesoythe für die Anschaffung derartiger Anlagen, einen finanziellen Anreiz schaffen, damit auch Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen und ggf. auch ohne Wohneigentum einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Als ein Beispiel verweisen wir auf die entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg [2] https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/42/421/Foerderrichtlinie_PV_vom26.04.2021_b.pdf . Eine Doppelförderung findet somit nicht statt.

Städtische Dachflächen verstärkt nutzen:

Auf städtischen Bestandgebäuden befinden sich noch viele völlig oder teilweise ungenutzte Dachflächen. Auf Grundlage eines Antrags wurden diese im Jahr 2019  auf ihre Eignung für Photovoltaik untersucht. Viele davon kommen demnach nicht für kurzzeitige (< 10 Jahre) Amortisation in Frage, sind aber grundsätzlich nicht völlig ungeeignet. In Anbetracht der sich verschärfenden Klima-Situation sollte die Stadt Friesoythe nun auch diese Dächer für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar machen. 

Falls dies in Eigenregie durch die Stadt (z.B. aus haushaltsrechtlichen oder aus finanziellen Gründen) nicht möglich oder sinnvoll ist, sollen die Flächen analog eines Bürgerwindparks durch eine Bürgergesellschaft oder -genossenschaft genutzt werden können. Gerade in Zeiten eines niedrigen Leitzinses ergäbe sich so eine für Bürger attraktive Geldanlagemöglichkeit. Die genauen Teilnahme-Modalitäten könnten von der Stadt geklärt und für beide Seiten vorteilhafte Stromliefervereinbarungen für die Verbräuche der städtischen Gebäude geschlossen werden.
Beim Neubau bzw. der Sanierung städtischer Gebäude ist wie bisher der Einsatz von Photovoltaik zu prüfen und soweit als möglich umzusetzen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

  1. Für normenkonforme Balkonmodule (Mini-Solaranlagen) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200,00 € als Festbetrag gewährt. Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf von zunächst 25.000 € eingerichtet. Es werden ausschließlich netzgekoppelte Lösungen (keine Inselanlagen) gefördert. Die Inanspruchnahme der Förderung und die mithilfe der Förderung installierte Leistung in kWp werden auf der Internetseite der Stadt Friesoythe in geeigneter Form veröffentlicht.
  2. Zusätzlich stellt die Stadt Friesoythe (ggf. in Zusammenarbeit mit örtlichen Solarteur-Unternehmen) entsprechendes Informations-Material (unter CC-Lizenz) zur Anschaffung und Anmeldung dieser Anlagetypen und zu deren Rahmenbedingungen zur Verfügung. Das Informationsmaterial sollte auch über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und steuerrechtlichen Bedingungen informieren, die eine Entscheidungsfindung darüber, welche Anlage und welche Fördermöglichkeit am ehesten zur konkreten Situation passt, erleichtert.
  3. Die Stadt untersucht die derzeit noch ungenutzten städtischen Dachflächen auf Eignung, bestückt diese selbst mit PV-Technik oder stellt sie einer zu gründenden Bürgerenergiegesellschaft zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter                                 Eike Baran