Kategorie: Anträge und Anfragen (Seite 4 von 6)

Antrag: Verbesserung der Raumluft in Klassen und Gruppenräumen von Kindergarten und Schule – Prüfung des Einsatzes von Lüftungsanlagen und anderen technischen Maßnahmen

Schulen und Kindergärten sind nicht nur wesentliche Bestandteile unseres Bildungssystems, sie übernehmen auch eine wichtige soziale Funktion für Kinder und Jugendliche.

Es bleibt daher oberstes Ziel, das Risiko einer coronabedingten Schließung von Kindergärten und Schulen in Friesoythe zu verringern. 
Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine der wirksamsten Methoden, potentiell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen, daher kommt der intensiven Lüftung der Unterrichtsräume eine besondere Bedeutung zu. Angesichts der baulichen Gegebenheiten, der räumlichen Voraussetzungen und der Länge der Unterrichtseinheiten ist es nicht überall möglich, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. 

Die SPD-Fraktion beantragt daher:

Die Verwaltung möge in einem Stufenplan prüfen, ob und an welchen Standorten es sinnvoll ist, Räumlichkeiten von Friesoyther Schulen oder Kindergärten in städtischer Trägerschaft mit Technik zur Luftreinigung auszustatten, um eine Corona-Infektionsgefahr durch Aerosole zu verringern. Dabei ist auch zu überlegen, ob und in welchen Räumlichkeiten bestehende raumlufttechnische Anlage ertüchtigt werden können bzw. ob an bestimmten Standorten geeignete CO2 Messgeräte sinnvoll eingesetzt werden können.

Bei allen in Planung und Umsetzung befindlichen Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten sollten ebenfalls die aktuellen Erkenntnisse zur Notwendigkeit ausreichender Lüftung einfließen. Während medial momentan hauptsächlich umluftbasierte Luftfilteranlagen diskutiert werden, ist aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang auch der Einsatz von dezentralen Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung zu prüfen, weil diese sowohl die Viruslasten senken als auch dauerhaft Energie sparen. 

Begründung:

Luftreinigungsgeräte  mit entsprechenden HEPA-Filtern können die aerosolbedingte Virenbelastung der Raumluft in Klassenräumen und Gruppenräumen effektiv verringern, so  zeigen es aktuelle Studien.[1] vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html Mit technischen Sicherungsmaßnahmen kann damit ein Beitrag geleistet werden, das Risiko der coronabedingten Schließung von Einrichtungen zu verringern.

Während dieser Aspekt klar für die Nutzung der Luftreinigungsgeräte spricht, sollten die Nachteile nicht vollends außer Acht gelassen werden:

  • hohe Anschaffungskosten (1000€-5000€) und/oder begrenzte Verfügbarkeit bei Nachfragesteigerung
  • je nach verwendeter Technik teilw. hoher Stromverbrauch (>1000 W)
  • Platzbedarf und Aufstellfläche
  • begrenztes Einsatzszenario

Ein bisher weniger stark diskutierte Alternative, die diese Nachteile nicht mit sich bringt, ist daher möglicherweise der Einsatz sog. dezentraler kontrollierter Wohnraumlüftungen (KWL): Diese kosten i.d.R. zwischen 300€ und 1000€, nehmen nur rund 10 Watt auf, können – soweit baulich möglich – per Kernbohrung in die Außenwand eingelassen werden und können durch die eingebaute Wärmerückgewinnung merkliche Heizenergieeinsparungen bewirken.

Als nachteilig anzusehen sind der gegenüber mobilen Filtern höhere Installationsaufwand und die im Vergleich zu diesen geringere Luftdurchsatzmenge, die nur bei etwa maximal 70m³/h liegt.[2]siehe zB https://www.wolf.eu/produkte/wohnraumlueftung/wohnraumlueftung-cwl-d-70/

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass in die Prüfung des Einsatzes von Luftreinigungsanlagen alle Alternativen einzubeziehen und in ihren Vor- und Nachteilen abzuwägen sind.

Weil u.U. ein hoher Aufwand erforderlich ist, um den aktuellen Zustand der einzelnen Räume zu erheben und möglicherweise auch nicht in allen Gebäuden ein entsprechender Einbau aus technischen Gründen möglich bzw. sinnvoll ist, sollte aus Sicht der SPD-Fraktion in einem Stufenplan dargestellt werden, in welchen Räumen und Gebäuden der Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen die Lüftungssituation zeitnah und mit überschaubarem Aufwand deutlich verbessert werden kann. 

Inzwischen haben einzelne Bundesländer Förderprogramme für den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen aufgelegt. Der von der SPD-Fraktion angeregte Stufenplan könnte damit auch eine gute Arbeitsgrundlage bilden, sollte es auch in Niedersachsen oder beim Bund in absehbarer Zeit entsprechende Förderprogramme geben.

Die SPD-Fraktion hält es für wichtig, auch bei den aktuell geplanten oder in der Umsetzung befindlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Schulen und Kindergärten die aktuellen Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Lüftung in Schulen und Kindergärten zu berücksichtigen. Aus Klimaschutzgründen sollte dabei aus Sicht der SPD-Fraktion der Einsatz von dezentral kontrollierbaren Innenraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung geprüft werden, weil damit dauerhaft ein Beitrag zum Energiesparen geleistet werden kann.

Antrag: Übersicht über alle Spielplätze im Stadtgebiet von Friesoythe

Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Daher tragen auch Spielplätze zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

Im Stadtgebiet von Friesoythe befinden sich viele interessante Spielplätze, die teilweise mit großem ehrenamtlichem Engagement unter Mitwirkung von Kindern und deren Eltern geplant und erstellt wurden. Dazu gehören auch Treffpunkte in Friesoythe, die Angebote für mehrere Generationen enthalten.

Vielen Familien sind noch die Spielplätze in der unmittelbaren Umgebung bekannt, es fehlen oft Informationen über Angebote in anderen Ortsteilen bzw. an weiter entfernten Standorten im Stadtgebiet. Viele Eltern würden mit ihren Kindern sicher auch gerne andere Spielplätze kennenlernen, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich über die vielfältigen Angebote in Friesoythe zu informieren.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:
Die Verwaltung der Stadt Friesoythe wird beauftragt, auf der Homepage der Stadt und an anderen geeigneten Stellen eine Übersicht über alle im Stadtgebiet Friesoythe vorhandenen und aktiv betriebenen Spielplätze zu erstellen.

Dieses Angebot ist nicht nur eine Unterstützung für die in Friesoythe lebenden Familien mit ihren Kindern, sie hilft auch den Besucherinnen und Besuchern der Stadt, Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten zu finden. Auch für Familien, die neu nach Friesoythe gezogen sind, ist diese Übersicht eine Hilfe.

Neben einer Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Friesoythe sollten die Spielplätze auch auf den bekannten Internetplattformen für Kartenmaterial (Google Maps, Openstreetmap usw.) eingetragen und die Information turnusmäßig(z.B. 1x jährlich) kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Gerade für Touristen und Auswärtige sind diese Informationswege üblicher und ggf. auch barrierefreier und unmittelbar per Navigationssystem ansteuerbar.

Als zusätzlicher Service könnte eine Information darüber erfolgen, über welche Haltestelle von Moobil+ der jeweilige Kinderspielplatz erreichbar ist. Damit kann auch ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit an den Spielplätzen erreicht werden.
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang auch darum, zu prüfen, ob in dieser Übersicht nicht auch die Information enthalten sollte, in welcher Form und an welche Adresse ein Hinweis gegeben werden kann, wenn auf einem Spielplatz zur Zeit irgend etwas nicht in Ordnung sein sollte.

Wir würden uns über eine Unterstützung unseres Anliegens sehr freuen. Gerade in dieser Zeit, wo andere Freizeitmöglichkeiten für Familien eingeschränkt sind, erscheint uns die Information über die Spielplätze vor Ort sehr sinnvoll.

Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen

Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2:

Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

§ 9 Abs. 2 NBauo

In Privatgärten, bei Gewerbegrundstücken aber auch auf Grundstücken der öffentlichen Hand gibt es mehr und mehr den Trend, nicht bebaute Flächen mit Vlies, Kies, Steinen und Schotter abzudecken. Diese Zunahme von Schottergärten ohne entsprechende Grünflächen führt aus unterschiedlichen Gründen zu Problemen:

  1. Schottergärten heizen sich im Sommer stark auf und speichern die Wärme lange. Mangels einer Bepflanzung fehlt es nicht nur an Schattenwurf, sondern auch an der in begrünten Gärten typischen Verdunstungskühle – darunter leidet die Aufenthaltsqualität.
  2. Der unter der Schotterschicht liegende Erdboden trocknet allmählich aus, da er aufgrund der Versiegelung kein Niederschlagswasser mehr aufnehmen kann. Bei Starkregen kann das Wasser nicht mehr ausreichend im Boden der Schottergärten versickern. Schottergärten wirken sich wegen ihrer (Teil-)Versiegelung also negativ auf den Wasserhaushalt aus.
  3. Durch die Versiegelung und Versteinerung von begrünten Flächen wird das Leben der Insekten, Vögel und sonstigen Tiere und Pflanzen massiv nachteilig verändert. Der Rückgang der Artenvielfalt und die damit einhergehenden Folgen verstärken sich dadurch.

In einem ersten Schritt hat die Stadt Friesoythe seit einiger Zeit eine Klarstellung in den textlichen Festsetzungen der neu aufzustellenden Bebauungspläne aufgenommen. Der Hinweis lautet: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen gemäß § 9 Abs.2 NBauO als Grünflächen gestaltet werden. Stein- oder Schotterbeete sind zulässig, soweit deren Fläche zusammen mit allen baulichen Anlagen die zulässige Grundfläche von 45 % des Baugrundstücks (entspricht einer GRZ von 0,3 plus 50 % für Nebenanlagen) nicht überschreitet.“ Diese Formulierung verweist noch einmal auf die bestehende gesetzliche Regelung. Allerdings besteht bei diesem Text die Gefahr (so die Kritiker), dass mit der textlichen Festsetzung, dass „45 % der Grundstücke – inklusiv der baulichen Anlagen – als Schottergärten angelegt werden dürfen“ dieser nicht gewünschten Gestaltungsart sogar Vorschub geleistet werden könne.

Inzwischen haben einige Bundesländer das Anlegen von Schottergärten gesetzlich untersagt, einzelne Kommunen haben – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – in Bebauungsplänen den Erhalt und die Schaffung von Grünflächen vorgeschrieben.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte die Stadt Friesoythe ihre Möglichkeiten im
präventiven und gestaltenden Bereich verstärken, um die Zunahme von Schottergärten aus sozialen, kulturellen, wasserhaushalterischen und ökologischen Aspekten einzudämmen.

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen und Überprüfungen vor:

  1. Für eine stärkere Verankerung des Themas bei den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wirkungsvolle Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit erforderlich. Gerade Bauwillige sind für dieses Thema zu sensibilisieren und über die Rechtslage zu informieren. Dazu dient auch ein bebauungsplanbezogenes Informationsschreiben an alle Haushalte, das auf die Rechtslage verweist und damit die Aufforderung verbindet, diese bei der Neugestaltung der Außenanlagen zu beachten.
  2. Merk- und Hinweisblätter (wie z.B. von der Stadt Cloppenburg oder dem Landkreis Vechta) mit konkreten Anregungen sollten Teil dieser Informationskampagne sein, die u.a. bei der Vergabe von Baugrundstücken den Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Auf die vorliegenden Informationen und Links zu diesem Thema ist nicht nur auf der Homepage der Stadt Friesoythe, sondern auch im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Beratung hinzuweisen. Es bieten sich auch Aktionen an, die auf positive angewandte Beispiele hinweisen, so organisieren in einigen Regionen z.B. Gartenberaterinnen der Landwirtschaftskammer sog. Feierabendsparziergänge zu beispielhaften Gartenanlagen. Weitere Aufklärungskampagnen z.B. auch Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Gruppen u.a. Hauseigentümern und lokalen Gartenbaubetrieben sind ebenfalls gut geeignet.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wie weit auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Schotter- und Kiessteinflächen renaturiert und begrünt werden können. Für die Zukunft sollte auf derartige Gestaltungen verzichtet werden, damit die Stadt Friesoythe auch insoweit eine Vorbildfunktion einnimmt.
  4. Die Formulierungen in den textlichen Festsetzungen zu Bebauungsplänen sind zu überprüfen mit dem Ziel, eine Formulierung zu Schotter- und Steinbeeten zu finden, die klarer als bisher verdeutlicht, dass diese Form der „Gartengestaltung“ zukünftig nicht erwünscht ist. (So hat z.B. die Gemeinde Belm folgende Formulierung aufgenommen – es gibt sicher auch andere Beispiele: „Die Außenanlagen der privaten Baugrundstücke sind mit
    Ausnahme der notwendigen Erschließungsflächen/Terrassen/Nebenanlagen gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Schottergärten sowie die Errichtung von Gabionen ist nicht zulässig“
    ). Der bisher in den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne erfolgte Verweis auf § 9 Abs. 2 BauNVO sollte bestehen bleiben.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, wieweit auch bei einer Änderung bestehender Bebauungspläne (vor allem dort, wo damit eine bessere Bebaubarkeit erreicht wird) entsprechende Einschränkungen bei der Grundstücksgestaltung formuliert werden können.
  6. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit weitergehende rechtliche Vorgaben möglich sind im Rahmen eines Handlungskonzeptes zur Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse (besonders auch für die städtischen Gebiete, die besonders hochwassergefährdet sind)

Pressemitteilung: Viele Fragen zum Wasserrechtsantrag des OOWV bleiben offen

Auch nach einem Gespräch von Mitgliedern der Rats-Fraktionen mit dem OOWV bleiben für die SPD-Fraktion weiterhin viele Fragen zum vorliegenden Wasserrechtsantrag offen.

„In seinem „Dürremonitor“ stellt das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) gerade in den vergangenen 10 Jahren deutschlandweit wachsende Trockenheit in Ober- und Gesamtböden fest[1]vgl. UFZ: Jährliche Dürrestärken in Deutschland“, so der Hinweis von Eike Baran. Auch in weiten Teilen des Landes Niedersachsens sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz(NLWKN) mehrfach[2] vgl. z.B. Regionalbericht für das Einzugsgebiet Leda-Jümme Darstellung der Grundwassersituation, zuletzt im Sommer dieses Jahres[3]vgl. Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 hingewiesen. Die stärksten Absenkungen wurden dabei in Geestgebieten (wie auch im Gebiet Friesoythe) verzeichnet. „Auf diese Erkenntnisse wird in den vom OOWV vorgelegten Erläuterungen zur Erneuerung des Wasserrechts nicht eingegangen. Die Aussage in den Antragsunterlagen, dass sich der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper auch bei einer weiteren Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung in den nächsten Jahrzehnten nicht grundsätzlich verschlechtern wird, widerspricht diesen aktuellen fachlichen Expertisen“ ergänzte Pia van de Lageweg. Dieser Widerspruch ist aufzuklären und darzustellen, welche konkreten Schlussfolgerungen für die Wasserförderung sich aus den extrem gesunkenen Grundwasserständen ergeben.

Im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag werden unterschiedliche Zeiträume der Beweissicherung aufgeführt, es ist nicht erkennbar, welche Beweissicherungsmaßnahmen auf welchen Flächen vorgenommen und warum bestimmte Maßnahmen offensichtlich zwischenzeitlich eingestellt wurden. „Es reicht nicht aus, grundsätzlich eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Waldnutzung und von Natur und Landschaft durch die bisherigen Wasserentnahmen konsequent zu negieren, wenn das bisherige Beweissicherungskonzept in Art und Umfang und mit seinen konkreten Ergebnissen nicht nachvollziehbar dargestellt wird“, so die SPD-Fraktion.

Bei der Bedarfsberechnung in den Antragsunterlagen wurden die Jahresmengen für 2016, 2017 und 2018 als nicht repräsentativ gewertet[4]vgl. Erläuterungsbericht, S. 12f und daher nicht berücksichtigt. Tatsächlich zeigen auch die steigenden Wasserbedarfe von 2019 und 2020, dass sich die Jahresfördermengen inzwischen auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert haben.

Eine Zugrundelegung der Jahresergebnisse von 2013, 2014 und 2015 führt damit zu einer fehlerhaften Bedarfsprognose. Erst während des Gesprächstermins mit Vertretern des OOWV wurde deutlich, dass die 2017 nach Abschluss des Vergleichs im Wasserrechtsverfahren Holdorf dort zukünftig nicht mehr förderbare Menge ebenfalls in Thülsfelde entnommen wird. Diese zusätzliche Belastung mit ihren Folgewirkungen ist in den vorhandenen Unterlagen nicht dokumentiert „Die bisherige Bedarfsprognose ist auf der Grundlage realistischer nachvollziehbarer Daten zu überarbeiten und in einem neuen Wasserbedarfskonzept zu dokumentieren“ fordert Renate Geuter.

„An diesen Beispielen wird deutlich, dass die bisher zugänglichen Antragsunterlagen zum Wasserrechtsantrag derzeit eine verantwortungsbewusste Stellungnahme nicht zulassen“ so die Einschätzung der SPD-Fraktion.

Es kann vom OOWV erwartet werden, dass die offenen Fragen zeitnah geklärt und die Antragsunterlagen entsprechend ergänzt werden. Danach ist aus Sicht der SPD Fraktion ebenfalls zu prüfen, ob die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Wasserrechts von einigen Jahrzehnten zulassen oder ob nicht ein deutlich kürzerer Zeitraum gewählt werden muss.

Aus diesem Grund erstellte die SPD-Fraktion einen Katalog mit sechs weiteren Fragen zur geplanten Grundwasserentnahme. Diesen machte sich auch die Stadt Friesoythe im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu eigen.

Antrag: Informationen über Grundwassersituation und Wasserentnahme durch den OOWV im Friesoyther Stadtgebiet

Darstellung der mengenmäßigen Grundwassersituation im Stadtgebiet von Friesoythe – insbes. Information über das Genehmigungsverfahren zur Grundwasserförderung durch den OOWV und über weitere genehmigte Wasserentnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundwasserstände in der Region lagen – bedingt durch die unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen der letzten 10 Jahre – schon Anfang des Jahres 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau, das hat sich im Laufe der darauffolgenden Monate noch verstärkt, so dass zum Teil historische Tiefstände erreicht worden sind. Darauf haben neben dem NLWKN und dem LBEG auch die örtlichen Behörden hingewiesen. Gleichzeitig war die Nachfrage nach Trinkwasser in den Jahren 2018/2019- so die Information des OOWV – auf Rekordhöhe. In einem trockenen Jahr mit extremen Grundwasserabsenkungen ist dann eine ausreichende Anpassung der Pflanzen an die Trockenheit nicht mehr möglich.

Für die Zukunft werden der Klimawandel und das Wachstum in der Region die Herausforderungen für die Trinkwasserversorgung verstärken. 

Im Umfeld der Wasserwerke Holdorf und Großenkneten (z.B. Baumweg) gibt es angesichts der Veränderungen der Grundwasserstände umfassende Informationen und Diskussionen in  der Öffentlichkeit und in den kommunalen Gremien. 

Der OOWV als Betreiber des Wasserwerks Thülsfelde (Anlage mit der höchsten Fördermenge) hat mit Datum vom 05.07.2016 einen neuen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser erstellt. Mit Datum vom 02.07.2020 hat der Landkreis Cloppenburg auf diesen Antrag und dessen Auslegung (während der Sommerferien vom 13.07. bis zum 12.08.2020) verwiesen. Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht dieser Hinweis nicht aus, um die Bürgerinnen und Bürger über diesen neuen Antrag und dessen 

mögliche Folgewirkungen zu informieren, da auch die in den beigefügten Gutachten und Unterlagen  enthaltenen Informationen eher Expertenwissen voraussetzen.

Die SPD-Fraktion beantragt daher,

auf einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses über den Inhalt des beim Landkreis Cloppenburg vorliegenden Antrages des OOWV zur Fortsetzung der Wasserentnahme beim Wasserwerk Thülsfelde in der bisherigen Höhe zu informieren oder informieren zu lassen.

Ebenfalls ist über den Umfang der weiteren genehmigten Wasserentnahmen (und deren Entwicklung in den letzten Jahren) im Stadtgebiet von Friesoythe zu informieren.

Begründung:

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Grundwasserkörper so bewirtschaftet werden, dass die Nachhaltigkeit gesichert ist. Bei allen Maßnahmen, die das Grundwasser berühren, muss bedacht werden, dass der Grundwasserschatz begrenzt ist.

Bevor die damalige Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser für den OOWV aus dem Jahre 1986 – ohne Einschränkungen bei der Entnahmemenge – erneuert wird, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion unabdingbar, konkret zu überprüfen und zu begründen, wie sich diese mehr als 30 Jahre lange Wasserentnahme auf die Grundwasserstände in der Region ausgewirkt hat. Gleichzeitig bedarf es einer Erläuterung, in welcher Form der neue Antrag und damit auch eine neue Genehmigung die beschriebenen Einflüsse u.a. des Klimawandels auf die Grundwassersituation berücksichtigt.

Da der größte Anteil der bisher 40 Förderbrunnen für das Wasserwerk Thülsfelde sich im Stadtgebiet von Friesoythe befinden, ist ebenfalls zu erläutern, ob und in welchem Umfang sich dort Veränderungen ergeben, auch im Hinblick auf die auszuweisenden Wasserschutzgebiete. Dazu gehören auch Informationen darüber, in welchem Umfang seit der Antragstellung 2016 Flächenkäufe erfolgt bzw. sie noch erforderlich sind, um den Schutz des Grundwassers (Grundwaserqualität) sicherzustellen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Information, welche Auswirkungen der jahrzehntelangen Wasserentnahme auf die landwirtschaftlichen Erträge aber auch auf die Forstwirtschaft (viele Förderbrunnen befinden sich auf Gebieten der Landesforsten o.ä.) zu verzeichnen sind. 

Das Umweltbundesamt und das Nds. Umweltministerium haben vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass sich in Zukunft mehr Nutzer um die Ressource Wasser streiten werden und insoweit die Wasserversorgung vor hohen Herausforderungen steht. Auch in unserer Region ist festzustellen, dass die Anträge auf Wasserentnahmen für Gewerbe und Landwirtschaft aus den beschriebenen Gründen deutlich gestiegen sind. Auch über diese Entnahmegenehmigungen (Umfang, Datum der Erlaubniserteilung, mögliche Befristungen) auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe ist zu informieren. 

Ein umfassendes Wassermanagement sei erforderlich, um die Vorgabe der nachhaltigen Wassernutzung auch zukünftig einhalten zu können, erklärten die zuständigen Behörden. Damit für die nächsten Jahre geplante Maßnahmen des Wassermanagements nicht ist Leere laufen, weil alle Genehmigungen über Jahre erteilt sind, bitten wir ebenfalls um Information, welche Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Genehmigung von Wasserentnahmen notwendige Vorgaben (z.B. Schaffung von Infrastrukturen zur Wasserrückhaltung, zur Brauchwassernutzung etc.) auch zeitnah umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende 

Antrag der SPD-Fraktion: Prüfauftrag Dachbegrünung für die neu zu errichtende Haltestelle in Friesoythe am Hansaplatz (ZOB)

Im Zuge der Umgestaltung der Kirchstraße im Rahmen der Innenstadtsanierung Friesoythe ist  auch der ZOB Hansaplatz umzugestalten. Die Haltestelle ist zu verändern, damit für die Zukunft ausreichend Platz für die Busse und die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs vorhanden ist. Diese Neugestaltung hat auch eine Neuerrichtung von Buswartehäuschen zur Folge.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe hatte am 28.08.2019 beantragt, im Zuge der Erneuerung von Buswartehäuschen zu prüfen, „inwieweit sich die Dachflächen von Haltestellen für eine insektenfreundliche und extensive Begrünung nutzbar machen lassen und damit möglichst umweltfreundlich gestaltet werden können.“

Unser Antrag bezog sich ausdrücklich nicht auf bestehende Buswartestellen sondern auf die Fälle, wo Buswartehäuschen vollkommen neu errichtet werden.

Aus diesem Grund erneuern und konkretisieren wir unser damaliges Anliegen und stellen den Antrag:

Im Zuge der Umgestaltung und Neuerrichtung der Buswartehäuschen am ZOB Hansaplatz wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit sich die Dachflächen der neu zu errichtenden Buswartehäuschen für eine insektenfreundliche und extensive Begrünung nutzbar machen lassen und damit möglichst umweltfreundlich gestaltet werden können.

Der neu zu errichtende ZOB am Hansaplatz (als eine der zentralen Haltestellen im Nahverkehrskonzept des Landkreises Cloppenburg ) wird nach unserer Einschätzung eine Größenordnung haben, bei der es Sinn macht, die Realisierung des Anliegens der Dachbegrünung zu prüfen.

Antrag der SPD-Fraktion : Haushaltsplanberatungen 2020 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Bau einer Sporthalle im Kerngebiet von Friesoythe / Planungskosten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Friesoythe hat bereits auf seiner Sitzung im Mai 2018 einvernehmlich die dringende Notwendigkeit für den Bau einer neuen Sporthalle im Stadtgebiet von Friesoythe anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Nutzungs- und Finanzierungsmodalitäten mit dem Landkreis Cloppenburg abzustimmen.

Auch der Landkreis Cloppenburg hat inzwischen entschieden, sich als Schulträger des AMG und der BBS mit bis zu einem Drittel an den Baukosten einer städtischen Sporthalle zu beteiligen.

Vertreter der Schulen haben mehrmals deutlich auf die Notwendigkeit eines baldigen Sporthallenneubaus hingewiesen und nachdrücklich eine kurzfristige Einigung zum Standort der Sporthalle angemahnt. Von vielen Vereinen im Stadtgebiet von Friesoythe wird ebenfalls eine zeitnahe Entscheidung über den Sporthallenneubau gewünscht.

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe hält eine kurzfristige Entscheidung über den Standort einer neuen Sporthalle für möglich und für dringend erforderlich und erklärt ausdrücklich ihre Bereitschaft, daran sachlich und konstruktiv mitzuwirken.

Sie sieht auch die Notwendigkeit, im Haushaltsplan 2020 der Stadt Friesoythe Mittel für den Neubau einer Sporthalle vorzusehen.

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher,

in den Haushaltsplan 2020 Mittel für den Neubau einer Sporthalle in Friesoythe (mindestens in der Größenordnung der erforderlichen Planungskosten) einzustellen.

Antrag der SPD-Fraktion: Anwendung der Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Erschließungsbeitragssatzung – Herstellung von Rechtssicherheit für Anlieger bei vorhandener Straße durch Anpassung der Satzungsregelungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit ist bei Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe immer wieder die Frage aufgetaucht, ob dieses Vorhaben für die Anlieger die Erschließungsbeitragspflicht für die erstmalige Herstellung einer Straße begründet oder ob die Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung (mit geringerer Anliegerbeteiligung) zur Anwendung kommen.

In den Fällen, wo bereits vor Beginn der Baumaßnahme ein Straßenkörper vorhanden war, gab und gibt es immer wieder Probleme in der Bewertung, ob eine Straße auf der Grundlage der seinerzeitigen Rechtsgrundlagen (Satzungen) und nach dem damaligen Ausbaustandard als endgültig hergestellt angesehen werden kann.

Häufig fehlen auch rechtssichere Unterlagen darüber, ob die Anlieger (oder ihre Vorgänger) seinerzeit bereits zu Anliegerbeiträgen herangezogen worden sind oder nicht. Das gilt auch für die Gebiete der ehemals selbständigen Gemeinden. Solange nichts anderes geregelt ist, gilt für die Verwaltung der grundgesetzlich geregelte Vorrang des Bundesrechts, die daher aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen hat, wenn eindeutige Hinweise fehlen, dass der vorhandene Straßenausbau als erstmalig hergestellt im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Das ist häufig für die Anlieger nicht immer nachvollziehbar, sie empfinden das nicht als gerecht. Auch wenn die jeweiligen Einzelfälle in der Regel nicht vergleichbar sind, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, weshalb es bei vorhandenen Straßen bei der Abrechnung der Baumaßnahme zu unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen kommen kann.

Aufgrund der bisherigen Diskussionen ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass im Sinne des Rechtsfriedens im gesamten Stadtgebiet von Friesoythe und zur Verbesserung der Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürgern eine Klarstellung in den Satzungen der Stadt Friesoythe erfolgen sollte.
Die SPD-Fraktion beantragt daher,

in der Erschließungsbeitragssatzung und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Friesoythe klarzustellen, dass in allen Fällen, in denen es vor Beginn der Baumaßnahme bereits eine Straße gibt, diese als bereits erstmalig hergestellt anzusehen ist. In diesen Fällen ist demnach die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Für die zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Straßenbestandteile (z.B. Straßenbeleuchtung) gelten dann die Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung.

Prüfauftrag Dachbegrünung für neu zu erstellende Bushaltestellen im Stadtgebiet von Friesoythe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt folgenden Antrag:

In der Stadt Friesoythe werden regelmäßig Bushaltestellen erneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst, aktuell u.a. im Zuge der Innenstadtsanierung und von Umbaumaßnahmen an Schulen. Im Zuge dieser Erneuerung ist zu prüfen, inwieweit sich die Dachflächen von Haltestellen für eine insektenfreundliche und extensive Begrünung nutzbar machen lassen und damit möglichst umweltfreundlich gestaltet werden können.

Begründung:
Begrünte Dächer isolieren und sorgen gleichzeitig im Sommer für Kühlung. Sie sind längst als sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität und der Insektenvielfalt anerkannt. Die Stadt Utrecht hat kürzlich ein Beispiel dafür geliefert, wie Bushaltestellen insektenfreundlich errichtet, mit Sedum-Pflanzen bepflanzt werden und sich so positiv auf die Begrünung in der Stadt und auf den Lebensraum für Bienen, Hummeln und andere Insekten auswirken können Die Bepflanzung filtert zudem Feinstaub aus der Luft und speichert Regenwasser, so dass nur selten gegossen werden muss. Auch in Deutschland gibt es schon ähnliche Bestrebungen, so u.a. in Neuss, Münster, Grevenbroich und Herford.

Dieses Konzept kann (nach Prüfung) bei den Bushaltestellen zur Anwendung kommen, die abgängig sind und daher erneuert werden müssen bzw. die aus anderen Gründen neu geschaffen werden.

Es ist ebenfalls zu prüfen, ob bei einer Realisierung eventuell auch Gruppen und Initiativen Patenschaften für die Pflege der einzelnen Mini-Beete übernehmen können.

Antrag der SPD-Fraktion: Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Kindergarten- und im Grundschulalter in Friesoythe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt Friesoythe wird beauftragt, ein Konzept für ein Angebot zur Vermittlung von ersten Schwimmfertigkeiten für 5 jährige Kindergartenkinder und für Kinder im Rahmen der Ferienbetreuung zu erstellen. In Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der WiBeF und dem Allwetterbad und unter Beteiligung der Vertreterinnen der Kindergärten ist dazu ein Realisierungskonzept vorzulegen das auch die dafür benötigten Haushaltsmittel berechnet. Die erforderlichen Mittel sind in den nächsten Haushalt einzustellen, dabei sind eventuelle Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Nach der haushaltsmäßigen Absicherung können alle Friesoyther Kindergärten dieses Angebot in Anspruch nehmen, sofern die Eltern damit einverstanden sind.

Begründung:

Laut aktuellen Studien u.a. von Emnid und Forsa, der DLRG können mehr als 30 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gar nicht oder nur schlecht schwimmen, die Schwimmfähigkeit der Kinder im Grundschulalter bleibt weiterhin ungenügend.

Im derzeit vorgegebenen organisatorischen Rahmen der Schule ist es schwierig, im Schwimmunterricht Kinder zu sicheren Schwimmern auszubilden (große Klassen, viel Warte- und wenig Bewegungszeit für Schülerinnen und Schüler im Wasser). Bei Unterrichtsausfall sind leider überproportional Angebote wie der Schwimmunterricht betroffen, weil primär der Pflichtunterricht gesichert werden muss.

Ein Mittel, um hier unterstützend einzuwirken, kann eine möglichst frühe Wassergewöhnung sein. Ausgewiesene Experten des DLRG, des Deutschen Schwimmverbandes e.V. oder der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“ halten einen Schwimmunterricht ab einem Alter von 5 Jahren für möglich und sinnvoll, die koordinativen Fähigkeiten der Kinder sind dann in der Regel ausreichend entwickelt, um die komplexen Schwimmbewegungen erlernen zu können.

Aus diesem Grund hält die SPD-Fraktion ein entsprechendes Angebot an die Kindergärten in der Stadt Friesoythe für sinnvoll und vertretbar. Im Mittelpunkt einer solchen frühen Vermittlung von Schwimmkenntnissen können vor allem die Wassergewöhnung und der Abbau von Ängsten stehen. Dazu bietet es sich an, dass die Vertreterinnen der Kindergärten und die verantwortlichen Mitarbeiter des Aquaferrum die Rahmenbedingungen für ein entsprechendes Angebot abstimmen. Eine spätere Festigung und Vertiefung der Kenntnisse, etwa im schulischen Schwimmunterricht, kann so leichter fallen und die Aussicht, ein ausreichendes Schwimmniveau zu erreichen, wird wahrscheinlicher.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion können in einem Pilotprojekt mit Kindertagesstätten in Friesoythe erste Erfahrungen bei der Organisation des Schwimmunterrichts für Kindergartenkinder in altersgemäßen Gruppengrößen gemacht werden. Mittelfristig sollen alle Kindergärten von diesem Konzept profitieren können, wenn die Eltern dieses Anliegen unterstützen und die Kindergärten das in ihre Planung einbeziehen können. Damit dieses Angebot von allen – die dies wünschen – genutzt werden kann, sind die entstehenden Kosten (auch für den Transport zur Schwimmhalle) von der Stadt Friesoythe bereitzustellen. Für die Realisierung dieses Konzeptes sollen vorrangig die Zeiten genutzt werden, in denen die Schwimmhalle nicht oder nur wenig genutzt wird, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aquaferrums dieses Angebot angemessen unterstützen können.

Im zu erarbeitenden Konzept sollten auch Möglichkeiten geprüft und aufgezeigt werden, im Rahmen der Ferienbetreuung Angebote zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit für Friesoyther Kinder zu entwickeln – analog zu den Regelungen für die Kindergartenkinder.

Unser Antrag hat das Ziel, dem bundesweiten Trend der Verschlechterung der Schwimmfähigkeit in Friesoythe Einhalt zu gebieten und auch für die jüngsten und jungen Einwohner neben der guten Betreuung in den Kindertagesstätten einen weiteren Pluspunkt hinzuzufügen. Schwimmanfänger von heute sind die Schwimmbadnutzer von morgen. Auch wenn mit unserem Antrag zusätzliche Kosten für die Stadt Friesoythe verbunden sind, halten wir diese Summen im Interesse der Verbesserung der Sicherheit der Kinder aber auch im Sinne der künftigen Akzeptanz des Allwetterbades für gut investiert.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende

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