Kategorie: Ratsarbeit (Seite 4 von 9)

Die Arbeit der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe

Prüfauftrag: Livestreaming und Aufzeichnung von städtischen Gremien-Sitzungen

Die Erfahrungen in den Monaten der pandemiebedingten Einschränkungen haben zu einem Digitalisierungsschub für das gesellschaftliche, berufliche und politische Leben geführt, der sich in den kommenden Monaten und Jahren weiter fortsetzen wird. Auch Live-Übertragungen von Debatten der kommunalen Gremien sind inzwischen ein wichtiges und unverzichtbares Element einer modernen Demokratie. Nach den derzeitigen Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes sind Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Kommunalvertretungen zulässig, soweit die Hauptsatzung das bestimmt. 

Nach der Kommunalwahl 2021 sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des dann gewählten Rates neu aufzustellen. Nach Auffassung der Mitglieder der SPD-Fraktion sind dabei auch die digitalen Möglichkeiten für eine verstärkte Bürgerbeteiligung und für mehr Transparenz zu verbessern. 

Damit zu diesem Zeitpunkt allen Beteiligten die nötigen Informationen für eine Entscheidungsfindung vorliegen, stellen wir folgenden Antrag:
     
Die Verwaltung wird beauftragt. die technischen und organisatorischen  Möglichkeiten und Alternativen für die Übertragung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Friesoythe als Live-Stream auf der Webseite der Stadt Friesoythe und für die spätere Abrufbarkeit einer Aufzeichnung zu prüfen. Die dafür entstehenden voraussichtlichen einmaligen und laufenden Kosten sind zu ermitteln. In den Gremien der Stadt ist über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten.

Begründung:

Nach § 64 des Nds. KomVG sind die Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse grundsätzlich öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen ist Ausfluss des Demokratieprinzips und gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Kommunalrechts. Daher ist interessierten Bürgerinnen und Bürgern immer auch die Möglichkeit zu eröffnen, an Rats- und Ausschusssitzungen als Zuhörer und Zuschauer teilzunehmen.

Allerdings haben viele Menschen aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen oft nicht die Möglichkeit, die öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen als Zuschauer zu verfolgen. 

Die Beachtung der Vorgaben zur Pandemiebekämpfung hat in den letzten Monaten dazu geführt, dass der Öffentlichkeit nur in einem sehr begrenzten Umfang die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen ermöglicht werden konnte.
Mit einem zusätzlichen Angebot der Live-Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen wird eine neue Öffentlichkeit geschaffen und Menschen können sich über Kommunalpolitik informieren, die bisher wenig Berührungspunkte zu diesem Thema hatten und nicht unbedingt den Weg in die Sitzung finden werden.
Das Angebot des Live-Streams von Rats- und Ausschusssitzungen ist in unterschiedlichen Städten und Gemeinden bereits vorhanden. Damit ist jetzt auch die Möglichkeit gegeben, sich von diesen Kommunen Erfahrungsberichte einzuholen über die notwendige technische Ausstattung (einschl. möglicher Alternativen), über die räumlichen Erfordernisse und über eventuell aufgetretene Probleme. Auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Ratsmitgliedern, Verwaltungsmitarbeitern und von Zuschauern zu beachten sind, können in den nächsten Wochen ermittelt und dargestellt werden.
    
In der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung, die sich der neue Rat im Herbst diesen Jahres geben wird, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion die Chancen genutzt werden, eine größere Öffentlichkeit und mehr Beteiligung an den kommunalpolitischen Beratungen zu ermöglichen. Daher ist es wichtig, dass zu diesem Zeitpunkt alle wesentlichen Erkenntnisse zu diesem Thema vorliegen, um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen.

Antrag: Energieberichterstattung für kommunale Liegenschaften

Mit einem fachgerechten Energiemanagement lässt sich die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften deutlich steigern. Aus diesem Grunde verpflichtet auch das 2020 verabschiedete Klimagesetz des Landes Niedersachsen die Kommunen zu einer regelmäßigen Energieberichterstattung.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Energieberichterstattung für die kommunalen Gebäude zu erstellen (und damit die bis 2015 geübte Praxis wiederaufzunehmen), diese regelmäßig zu aktualisieren und den politischen Gremien vorzustellen. Die Ergebnisse dieser Berichte können dann in die Entscheidungen zu einer umfassenden und nachhaltigen energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften einfließen.

Begründung:

Die Energieberichterstattung bietet einen Überblick über aktuelle Verbrauchszahlen und die aufgewendeten Energiekosten. Im Zeitverlauf ergibt sich daraus ein Hinweis auf Veränderungen im Energieverbrauch in den kommunalen Gebäuden und deren Gründe. Diese Ergebnisse sind wichtig als Grundlage für Entscheidungen der politischen Gremien im Hinblick auf die energetische Sanierung von Gebäuden im Eigentum der Stadt Friesoythe.

Ebenfalls ist es möglich, auf der Grundlage der Daten des Energieberichtes Vorschläge zu entwickeln, wie der Energieverbrauch auch durch verhaltensbedingte Maßnahmen gesenkt werden kann.

Die Energieberichterstattung schafft damit die Voraussetzungen für ein strukturiertes Vorgehen und kosteneffiziente Entscheidungen der Stadt Friesoythe auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz ist aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen geboten. 

In vielen Gebäuden der Stadt Gebäude stehen für die kommenden Jahre Sanierungsbedarfe an – der Energiebericht gibt Hinweise, wie im Rahmen dieser Sanierungen der Einbau effizienter Technik sinnvoll integriert werden kann.

Dieser Bericht kann auch als Basis für die Generierung von Fördermitteln für Projekte der energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften dienen.

Das am 10.12.2020 verabschiedete Niedersächsische Klimaschutzgesetz fordert von den Kommunen die regelmäßige Ersellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichts.Es ist im Interesse der Stadt Friesoythe, diese Vorgabe so bald als möglich umzusetzen.

Pressemitteilung: Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie

Das Ansinnen, Einzelhandel und Gastronomie im gesamten Stadtgebiet von Friesoythe stärken zu wollen und das Einkaufen vor Ort zu fördern, ist vor und nach Corona sinnvoll. Während der noch andauernden Pandemie ist dies im Hinblick auf erste Öffnungsschritte ein besonders zu unterstützender Ansatz.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass der Bürgermeisterkandidat der CDU – der im letzten Jahr bei der Diskussion eines Antrages der Sozialdemokraten gemeinsam mit seiner Fraktion alle Unterstützungsvorschläge blockiert hat – mit seiner aktuellen „Anregung“ den Eindruck erweckt, dass er insoweit dazugelernt hat. Leider ist diese Anregung mit keinerlei inhaltlichen Vorschlägen verbunden, sondern versucht lediglich, einen Antrag, der in der Stadt Cloppenburg diskutiert wurde, auf Friesoythe zu übertragen.

Auch eine Beteiligung der Betroffenen an der Konzeption möglicher Unterstützungsmaßnahmen ist hilfreich und sinnvoll, setzt aber voraus, dass eine grundsätzliche Zielsetzung und mögliche Einschränkungen bekannt sind. „Für die Mitglieder der CDU-Fraktion war ein Gutscheinsystem (Vorschlag der SPD) im letzten Jahr grundsätzlich tabu. Alle an einer möglichen Konzepterstellung Beteiligten müssen daher vorher wissen, ob es bei dieser Ablehnung bleibt, damit es nicht im Nachhinein zu Irritationen kommt,“ so die Erwartung von Heinz Lübbers.

„Die SPD-Fraktion hält ein Gutscheinsystem weiterhin für sinnvoll und zielführend und kann sich auch vorstellen, die vom HGV geplante Aktion „Stadtgutschein“ in geeigneter Form durch die Stadt Friesoythe zu unterstützen“, erklärt Pia van de Lageweg.

„Die Erwartung, dass es in Friesoythe möglich ist, angesichts der Haushaltssituation und der Vorgaben der Kommunalaufsicht, Mittel in einer Größenordnung von 250.00 Euro jährlich als haushaltsmäßig freiwillige Leistung auszuweisen, erscheint uns besonders mutig, aber erklärungsbedürftig“ so Renate Geuter. „Es reicht keinesfalls aus, darauf zu setzen, dass die Verwaltung (die gerade von Bernd Wichmann immer vehement kritisiert wird), einen Weg der Finanzierung finden wird.“

Die SPD-Fraktion hält es für erforderlich, in einem ersten Schritt besonders die Betriebe zu unterstützen, die durch den Lockdown lange geschlossen und betroffen waren oder es derzeit noch sind„Es bleibt unser Ziel, das vielfältige Angebot von Einzelhandel, Gastronomie und weiteren kundenorientierten Dienstleistungen in der Stadt Friesoythe zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Daran arbeiten wir weiterhin gern kurz- , mittel- und langfristig konstruktiv und mit konkreten Ideen und Anträgen mit. Wir laden die CDU und ihren Bürgermeisterkandidaten ein, die übliche Blockadehaltung aufzugeben und sich mit eigenen Vorschlägen zu beteiligen“, erklären die Mitglieder der SPD-Fraktion.

Antrag: Flächen für rechtssichere Errichtung von TinyHouses als anerkannten Wohnsitz in Friesoythe bereitstellen

Auch in der Stadt Friesoythe ist seit längerer Zeit der allgemeine Trend knapper und bezahlbarer Wohnbaugrundstücke und damit verbundener hoher Grundstückspreise deutlich spürbar. Gerade kleinere Wohnungen sind stark nachgefragt und teilweise nur schwer auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Als Kommune sind wir verpflichtet, mit den zur Verfügung stehenden Flächen sparsam umzugehen, sowohl aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes aber auch um die Preisspirale nicht weiter zu beschleunigen.

Seit einigen Jahren verbreitet sich weltweit und auch in Europa und Deutschland der Trend der sog. TinyHouses. Hierbei handelt es sich um – meist auf einem Fahrgestell bewegliche – Kleinhäuser, die etwa zwischen 15qm und 30qm Wohnfläche bieten. Der zuletzt im Planungs- und Umweltausschuss behandelte Antrag eines Campingplatzes (BV/007/2021), der das Thema ebenfalls aufgreift, zeigt die Relevanz direkt in Friesoythe.

Bisher gibt es weder in Friesoythe noch in der gesamten Region Flächen, die die Aufstellung von Tiny-Houses unproblematisch und rechtssicher als anerkannten Wohnsitz erlauben. Es werden z.B. rechtliche Grauzonen genutzt oder auf Campingplätze zurückgegriffen. Um das gesamte Potenzial auszunutzen, das TinyHouses bieten, halten wir es für sinnvoll und notwendig, Interessenten Möglichkeiten für die Aufstellung von TinyHouses auch in Friesoythe zu bieten. Der Rat möge daher beschließen:

    

1.) Die Stadt Friesoythe setzt die folgenden beiden Maßnahmen um, um die Ansiedlung von TinyHouses in Friesoythe zu ermöglichen:

  • Ehemalige Spielplatzflächen, die derzeit ungenutzt sind, werden zur zeitlich befristeten Aufstellung von TinyHouses vermietet.
  • Bei der Entwicklung neuer Baugebiete werden auch einige (5-10) kleinere Grundstücke von etwa 80qm-180qm für die Nutzung von TinyHouses angeboten. Bei fehlender Nachfrage können diese nachträglich zusammengefasst und als reguläre EFH-Grundstücke veräußert werden.

Die Gremien der Stadt Friesoythe sind über die Umsetzungsschritte zu informieren und zu beteiligen.

2.) Ergänzend werden die folgenden Maßnahmen von der Verwaltung geprüft und erneut zur Beratung vorgelegt:

  • Schaffung einer dedizierten TinyHouse-Kleinsiedlung als Modellprojekt für dauerhaft nachhaltiges und ressourcenschonendes Leben – Möglichkeiten staatlicher Förderung für dieses Projekt sind zu prüfen und mit einzubeziehen
  • Eignung günstig gelegener Flächen, die derzeit ungenutzt im Privatbesitz sind für kurz- bis mittelfristige Aufstellung von TinyHouses zu prüfen mit Abwägung möglicher Seiteneffekte und Fehlanreize
  • Kontaktaufnahme mit ortsansässigen Unternehmen und Klärung ob Interesse an TinyHouses als Wohnungen für Auszubildende und Personal besteht

Begründung:    
Umfragen und Untersuchen haben gezeigt, dass die Zielgruppen für die Nutzung von TinyHouses sehr vielfältig sind (u.a.Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“) :

  • Junge Menschen in Ausbildung oder Studium mit beschränkten finanziellen Mitteln, die zwar eigenständig, aber nicht in einer klassischen Mietwohnung leben möchten
  • Alleinstehende und Paare in allen Lebensaltern, die einen reduzierten Lebensstil oder mehr Minimalismus ausprobieren oder dauerhaft leben wollen
  • Ältere Menschen, die sich nach dem Berufsleben eine andere Lebensweise und einen anderen Alltag wünschen
  • Menschen, die im Sinne von Nachhaltigkeit und Selbstversorgung Wert darauf legen, ressourcenschonend und teilweise von im eigenen Garten angebauten Nahrungsmitteln zu leben 

Die Schaffung von für TinyHouses nutzbaren Flächen kann nach unseren Vorstellungen in mehreren Schritten realisiert werden:

1.) Ideal für die Nutzung als TinyHouse-Grundstück sind in Friesoythe zunächst ehemalige Spielplatzflächen. Um nicht mehr benötigte Spielplätze bei Bedarf wiederherstellen zu können, hat der Rat seinerzeit festgelegt, dass diese nicht mehr – wie bis dahin praktiziert -als Baugrundstücke verkauft werden, sondern im Besitz der Stadt verbleiben sollen. Solange sie nicht als Spielplatz benötigt werden, können diese Grundstücke zeitlich klar befristet (z.B. für jeweils 24 Monate mit einvernehmlicher, jährlicher Verlängerungsmöglichkeit) an Besitzer von Tinyhouses vermietet werden. Durch Auflagen wie ein Verbot frostsicherer Fundamente und größerer Bodenversiegelungen ist ein solches Grundstück schnell wieder von der Stadt für andere Zwecke nutzbar.

2.) Bei der Entwicklung neuer Bebauungspläne und der anschließenden Grundstücksaufteilung sollen in kleinerem Umfang Möglichkeiten (Gestaltung der Bauvorschriften und Ausweisung kleiner (100-200m²) Grundstücksparzellen) zur Aufstellung von TinyHouses geschaffen werden. Bei fehlender Nachfrage können diese Parzellen später problemlos zusammengelegt und als herkömmliche Grundstücke vermarktet werden.

3.) Während die in 1.) und 2.) skizzierte Herangehensweise eine schnelle und einfache Möglichkeit darstellt, einzelne TinyHouses verteilt im Stadtgebiet zu ermöglichen, kann damit nur ein Teil der Zielgruppen erreicht werden. Eine Umfrage unter TinyHouse-Interessenten im Rahmen einer Masterarbeit ergab, dass sich viele TinyHousler gemeinschaftliche Kleinsiedlungen vor allem in dörflicher (dort definiert als <20.000 Einwohner) Lage und insbesondere mit dazugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen wünschen [1]Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Fragen 6,7,11 

Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse sind daher gemeinsam genutzte Waschmaschinen, Werkstätten, Obst- und Gemüsegärten oder Sozialräume für viele TinyHouse-Besitzer essentiell. Bei der unter 1) vorgeschlagenen Verteilung der Häuser ist das natürlich nicht möglich. Daher sollte die Verwaltung auch versuchen, ein Gebiet explizit für TinyHouses zu schaffen. Hier können die Grundstücke verkauft oder wie in (1) vermietet und gleichzeitig ausreichende Gemeinflächen ausgewiesen werden. Durch die geringe Größe der Häuser sind auch Grundstücksgrößen von nur 100qm-200qm für etwa 75% der TinyHouse-Interessierten attraktiv [2]Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Frage 8 .

Im Vergleich zum klassischen Einfamilienhaus findet so deutlich weniger Flächenverbrauch statt. Obwohl die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes in § 104 kleine Gebäude explizit von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien freistellen, möchten wir – trotz des durch die reduzierte Größe ohnehin stark reduzierten Energiebedarfs – diese für ein solches Gebiet vorschreiben, z.B. durch die Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaik auf min. 25% der zur Verfügung stehenden Dachflächen oder das Verbot von Öl- und Gas-Heizungen. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, gegeüber EnEV/GEG-Vorgaben reduzierte Wärmedämmstärken bei Bedarf zu erlauben, um die für die STVO relevanten Höchstmaße mobiler TinyHouses einhalten zu können.
Bei der Flächensuche ist von Anfang an zu prüfen, wie sich eine gute Anbindung an den ÖPNV realisieren lässt. 

4.) Bedingt durch die hohen Immobilienpreise in unserer Region sind Grundstückbesitzer häufig nur schwer vom Verkauf ihrer teilweise hervorragend gelegenen Flächen für Wohnbauzwecke zu überzeugen, stattdessen liegen diese dann häufig ungenutzt brach. Es ist zu prüfen, ob auf derartigen Flächen analog zu (1) zeitlich begrenzt die Aufstellung von TinyHouses zugelassen werden kann. So können die Interessen der Grundstücksbesitzer und TinyHouse-Interessierten zusammengebracht werden. Diese dritte Variante ist zunächst genau auf mögliche Fehlanreize und Folgewirkungen zu untersuchen und in den politschen Gremien ergebnisoffen zu diskutieren. Erst nach Ausschöpfung der Möglichkeiten der beiden vorangegangenen Varianten kann diese Variante in Angriff genommen werden.

5.) Parallel zur Prüfung und Umsetzung obiger Varianten wird die Stadtverwaltung beauftragt, Gespräche mit ortsansäßigen Unternehmen zu führen, ob und inwiefern sie sich TinyHouses als mögliche Unterkünfte für ihre Auszubildenden vorstellen und entsprechende Projekte unterstützen könnten.

References

References
1 Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Fragen 6,7,11 
2 Elisabeth Röben, Masterarbeit „Roots and Movement – Leben auf dem Tinyhof Innovative Ideen für die ländliche Entwicklung“ v. https://www.tiny-houses-karlsruhe.de/wp-content/uploads/2020/06/RootsandMovement_Auswertung_Umfrage.pdf , Frage 8

Pressemitteilung: Umwelttag 2021 voller Erfolg

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe und die Friesoyther Jusos machten sich dafür stark, den städtischen Umwelttag trotz Corona unter Einhaltung der bestehenden Infektionsschutzvorschriften doch stattfinden zu lassen. 

„In unserer Karte wurden 98 Gebiete markiert und 234,1 Hektar als gesäubert bestätigt“, so Eike Baran, „insofern hat dieses Hilfsmittel zumindest ein bisschen geholfen, die Arbeiten zu koordinieren.“ Bereits 2019 hatte es auf Betreiben der Jusos Bemühungen seitens der Stadt Friesoythe gegeben, die verschiedenen Initiativen in den Ortschaften zu bündeln und zu unterstützen. „Es haben sich nicht nur Einzelpersonen, sondern teilweise auch ganze Einrichtungen und Gemeinschaften gefunden, die bei der Aktion mitgewirkt haben“, ergänzt Juso-Vorsitzender Jonas Schulte.
An mehreren Standorten haben sich spontan Einzelpersonen, Familien und kleine Gruppen (Corona-konform) entschieden, vielfach auch ohne Eintragung in die Karte, an der Müllsammelaktion teilzunehmen. 
„Wir bedanken uns bei allen eifrigen Müllsammlerinnen und Müllsammlern, die – überwiegend am Sonnabend – trotz ungünstiger Wetterbedingungen überall in Friesoythe den Unrat an den Straßen und in der Landschaft entfernt haben“, so Melanie Buhr für die SPD Ratsfraktion.

Über das gesamte Wochenende wurden zahllose Tüten Müll gesammelt.
„Es war erschreckend, was sich alles so finden ließ, nicht nur Müll von bekannten Fastfood-Ketten, sondern vor allem Alkoholflaschen und Sperrmüll, der einfach irgendwo abgeladen wurde“, betont Thies Block.

„Die Beweggründe der Umweltsünder sind kaum nachzuvollziehen“, meint Jonas Schulte,  „denn gerade Sperrmüll und ausgediente elektrische Kleingeräte können im haushaltstypischen Umfang ganz legal, mühelos und kostenlos entsorgt werden, Infos dazu findet man z.B. im Flyer ‚Rund um den Abfall 2021‚ des Landkreises.“

Insgesamt sind die SPD-Ratsfraktion und die Jusos Friesoythe froh und dankbar über den großen Erfolg der Aktion. „Es gab sehr viele positive Rückmeldungen von den Bürger*innen in Friesoythe. Wir werden uns daher sicher auch in Zukunft weiterhin intensiv am jährlichen Umwelttag in Friesoythe beteiligen und uns für dessen Ausweitung stark machen“ kündigen die Jusos und die SPD Fraktionsmitglieder an.

Umwelttag 2021 coronakonform stattfinden lassen

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe und die Friesoyther Jusos machen sich dafür stark, den städtischen Umwelttag trotz Corona unter Einhaltung der bestehenden Infektionsschutzvorschriften dennoch stattfinden zu lassen. „Als wir darüber informiert wurden, dass die Stadt den diesjährigen Umwelttag in seiner eigentlichen Form aufgrund der Pandemie-Situation nicht durchführen kann, waren wir natürlich sehr enttäuscht“, äußert sich Jonas Schulte, Vorsitzender der Jusos Friesoythe, „gerade, weil wir uns, damals noch unter der Vorsitzenden Franziska Preuth , sehr für diesen Tag eingesetzt haben“. Auch in der SPD-Ratsfraktion sieht Renate Geuter die Bedeutung dieser Veranstaltung: „Der Umwelttag ist eine einfache Gelegenheit mit etwas persönlichem Engagement ganz konkret etwas für die Umwelt zu tun.“  Und: „Während viele Freizeitbeschäftigungen aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nicht möglich sind, bleibt es weitgehend unproblematisch, sich alleine, zu zweit oder als Haushalt an der frischen Luft einen kleinen Bereich seiner Heimat vorzuknöpfen und von Unrat zu befreien, “ ergänzt Hubert Schrand.
Etwas schwierig gestaltet sich unter Corona-Bedingungen natürlich die Koordination und das Rahmenprogramm des Umwelttages. Das in normalen Zeiten von örtlichen Vereinen oder der Stadt angebotene Abschlusstreffen  darf beispielsweise nicht stattfinden. „Die Stadt wird aber wie gewohnt die Aufstellung von Müllcontainern in den Ortsteilen und ggf. die Ausgabe von Müllsäcken organisieren“ gibt Thies Block die Zusage von Bürgermeister Sven Stratmann wieder. Kümmerten sich sonst häufig die Vereine vor Ort darum, die Freiwilligen auf die zu reinigenden Gebiete aufzuteilen, damit kein Bereich ausgelassen oder unnötigerweise mehrfach abgesucht wird, ist ein solches Zusammentreffen aktuell natürlich nicht unproblematisch. „Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir  unter http://umwelttag.spd-friesoythe.de zügig eine Internetseite aus dem Boden gestampft, mittels der sich jeder Teilnehmer auf einer Karte für ein Gebiet eintragen kann, das er am Wochenende vom 25. bis 27. März reinigen möchte.“ teilt Eike Baran (Rats- und Juso-Mitglied) mit. Die SPD-Ratsleute und Jusos hoffen, dass der Umwelttag 2021 auch unter diesen Bedingungen ein voller Erfolg wird.

Antrag: Erhalt der Artenvielfalt bei der öffentlichen Grünpflege Klimaschutzmaßnahmen in Klimakonzept bündeln

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute in der lokalen Ebene zu
spüren. Daher sind auch Kommunen gefordert, dem Klimaschutz hohe Priorität
einzuräumen und ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die
Herausforderungen des Klimawandels nutzen. Auch in der Stadt Friesoythe wurden in der letzten Zeit Beschlüsse zu klimaschutzrelevanten Themen so u.a. zu den Themen Schottergärten, Dachbegrünung und die Aktion „Friesoythe blüht auf“ auf den Weg gebracht.
In den vergangenen Monaten wurden hierbei öffentlichkeitswirksam von verschiedenen Akteuren auch im Friesoyther Stadtgebiet sog. Blühstreifen angelegt, die einen wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere bilden. An anderer Stelle tragen aber städtische Grünpflegemaßnahmen dazu bei, dass Flächen, die ebenfalls Pflanzen und damit auch Insekten und anderen Tieren eine ökologische Nische und Lebensraum bieten würden, sich nicht in ihrer ökologischen Vielfalt entwickeln können.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:

  1. Die Verwaltung wird sämtliche regelmäßig im Rahmen von Grünpflege-Arbeiten durchgeführten Eingriffe überprüfen, im Hinblick auf ihre ökologischen Folgen bewerten und dies in den zuständigen Ratsgremien darstellen. Maßnahmen, die ökologisch nachteilig sind, sind zukünftig nur noch dann durchzuführen, wenn sie im Hinblick auf höhere Rechtsvorschriften oder Haftungsfragen (Verkehrssicherheit, Wasserrecht u.a.) zwingend notwendig sind. Entsprechende Änderungsvorschläge sind den politischen Gremien ebenfalls vorzustellen. 
  2. In Sitzungsvorlagen werden zukünftig die mit dem Beschlussvorschlag einhergehenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt gesondert (ähnlich den finanziellen Auswirkungen) dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorliegenden und noch folgenden Anträge zu klimaschutzrelevanten Themen als Teil eines noch zu erarbeitenden Klimakonzeptes für die Stadt Friesoythe zu bündeln und zusammenzuführen.
  4. Zur Schaffung einer eigenständigen Verantwortlichkeit sind in der Verwaltung die Kompetenzen für diese Querschnittsaufgabe zu bündeln. Wir fordern, dazu einen/eine Klimaschutzbeauftrage/n für Aufgaben, Maßnahmen und das Controlling im Bereich des Klimaschutzes zu benennen

Begründung:

Schätzungen zu Folge sterben heute pro Tag etwa 150 Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich aus, es wird vom „neuen Artensterben“ gesprochen [1]https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/150-arten-sterben-pro-tag-aus-groesstes-artensterben-seit-ende-der-dinosaurier-zeit-droht-16660249.html.

Als wesentliche Ursachen hierfür werden vor allem Klimawandel, Umweltzerstörung und Flächenversiegelung gesehen. 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe ist der Auffassung, dass Handlungsabläufe wie im Bereich der städtischen Grünpflege zu hinterfragen und zu überprüfen sind im Hinblick darauf, wie sie zur Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen beitragen können. Eine einfache Möglichkeit hierfür ist, bisherige Praktiken, die nicht zwangsläufig erforderlich, aber für Umwelt und ökologische Vielfalt schädlich sind, zu verändern. Dies betrifft Maßnahmen, die auch möglicherweise nur aus Gewohnheit“ oder aus vermeintlich ästhetischen Überlegungen heraus durchgeführt werden: Ein „wildes Gebüsch“ am Straßenrand mag beispielsweise  nicht jedermanns Vorstellung von einer „schön ordentlich aufgeräumten“ Landschaft entsprechen, die Wichtigkeit des Erhalts dieses Lebensraums muss hier aber deutlich höher angesetzt werden. Die Orientierung hieran soll daher zukünftig höchstes Kriterium sein.

Denkbare erste Ideen für eine Überprüfung der bisherigen Praxis sind folgende
Bereiche: 

  • Außerorts werden an vielen Gemeindestraßen die Seitenbereiche der Straßen regelmäßig auf Bodenhöhe abgemäht und dadurch vorhandene ökologische Nischen zerstört. Zwar erscheinen die betroffen Flächen zunächst unbedeutend, jedoch errechnet man schnell, dass z.B. durch das unnötige Entfernen eines nur 50cm breiten Seitenstreifens an beiden Fahrbahnseiten je 10 Kilometer Straße 1 Hektar Lebensraum beschädigt oder zerstört wird. Es ist darzulegen und zu überprüfen, in welchem Umfang, und in welcher Häufigkeit der Baubetriebshof die Seitenstreifen der Gemeindestraßen mäht und inwieweit dies für die Verkehrssicherheit und die Straßenunterhaltung zwingend erforderlich ist und ob es mögliche Alternativen gibt.
  • Eine ähnliche Situation findet sich im Bereich  „Wilder Ecken“, also wenige Quadratmeter kleiner, für keine andere Nutzung geeigneter öffentlicher Restflächen. Auch diese stellen wichtigen Lebensraum für Kleintiere, Vögel, Amphibien und Insekten dar, der nicht unüberlegt beschädigt oder zerstört werden darf. „Wilde Ecken“ sollen daher soweit möglich und nicht zwingend andere Nutzung gegenübersteht, naturnah erhalten bleiben.

Für die zukünftige ökologisch nachhaltige Grünlandpflege ist ein Pflegekonzept zu erstellen, das die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und rechtlichen Vorgaben für die einzelnen Flächen mit der biologischen Vielfalt vereinen soll. Dieses neue klimagerechte Pflegekonzept für Grünflächen ist bei der Erstellung einer aktuellen Aufgabenbeschreibung des Baubetriebshofes zu berücksichtigen.

Klimaschutz ist eine langfristige kommunale Querschnittsaufgabe. Effektiver Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die in der Kommune vorhandenen Kräfte gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Alle klimarelevanten Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb der Stadt Friesoythe sollten daher aufeinander abgestimmt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Mit einer Bündelung aller Aktivitäten soll auch die Einwerbung von Fördermitteln z.B. für die Erstellung eines Klimakonzeptes und für einzelne Klimaschutzmaßnahmen erleichtert werden.

Das für die Stadt Friesoythe noch zu erarbeitende Klimakonzept, das alle relevanten Handlungsfelder umfasst, ist von dem/der zu benennenden Klimaschutzbeauftragten vorzubereiten und in seiner Erstellung und Umsetzung zu begleiten.

Antrag: Verbesserung der Raumluft in Klassen und Gruppenräumen von Kindergarten und Schule – Prüfung des Einsatzes von Lüftungsanlagen und anderen technischen Maßnahmen

Schulen und Kindergärten sind nicht nur wesentliche Bestandteile unseres Bildungssystems, sie übernehmen auch eine wichtige soziale Funktion für Kinder und Jugendliche.

Es bleibt daher oberstes Ziel, das Risiko einer coronabedingten Schließung von Kindergärten und Schulen in Friesoythe zu verringern. 
Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine der wirksamsten Methoden, potentiell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen, daher kommt der intensiven Lüftung der Unterrichtsräume eine besondere Bedeutung zu. Angesichts der baulichen Gegebenheiten, der räumlichen Voraussetzungen und der Länge der Unterrichtseinheiten ist es nicht überall möglich, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. 

Die SPD-Fraktion beantragt daher:

Die Verwaltung möge in einem Stufenplan prüfen, ob und an welchen Standorten es sinnvoll ist, Räumlichkeiten von Friesoyther Schulen oder Kindergärten in städtischer Trägerschaft mit Technik zur Luftreinigung auszustatten, um eine Corona-Infektionsgefahr durch Aerosole zu verringern. Dabei ist auch zu überlegen, ob und in welchen Räumlichkeiten bestehende raumlufttechnische Anlage ertüchtigt werden können bzw. ob an bestimmten Standorten geeignete CO2 Messgeräte sinnvoll eingesetzt werden können.

Bei allen in Planung und Umsetzung befindlichen Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten sollten ebenfalls die aktuellen Erkenntnisse zur Notwendigkeit ausreichender Lüftung einfließen. Während medial momentan hauptsächlich umluftbasierte Luftfilteranlagen diskutiert werden, ist aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang auch der Einsatz von dezentralen Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung zu prüfen, weil diese sowohl die Viruslasten senken als auch dauerhaft Energie sparen. 

Begründung:

Luftreinigungsgeräte  mit entsprechenden HEPA-Filtern können die aerosolbedingte Virenbelastung der Raumluft in Klassenräumen und Gruppenräumen effektiv verringern, so  zeigen es aktuelle Studien.[1] vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html Mit technischen Sicherungsmaßnahmen kann damit ein Beitrag geleistet werden, das Risiko der coronabedingten Schließung von Einrichtungen zu verringern.

Während dieser Aspekt klar für die Nutzung der Luftreinigungsgeräte spricht, sollten die Nachteile nicht vollends außer Acht gelassen werden:

  • hohe Anschaffungskosten (1000€-5000€) und/oder begrenzte Verfügbarkeit bei Nachfragesteigerung
  • je nach verwendeter Technik teilw. hoher Stromverbrauch (>1000 W)
  • Platzbedarf und Aufstellfläche
  • begrenztes Einsatzszenario

Ein bisher weniger stark diskutierte Alternative, die diese Nachteile nicht mit sich bringt, ist daher möglicherweise der Einsatz sog. dezentraler kontrollierter Wohnraumlüftungen (KWL): Diese kosten i.d.R. zwischen 300€ und 1000€, nehmen nur rund 10 Watt auf, können – soweit baulich möglich – per Kernbohrung in die Außenwand eingelassen werden und können durch die eingebaute Wärmerückgewinnung merkliche Heizenergieeinsparungen bewirken.

Als nachteilig anzusehen sind der gegenüber mobilen Filtern höhere Installationsaufwand und die im Vergleich zu diesen geringere Luftdurchsatzmenge, die nur bei etwa maximal 70m³/h liegt.[2]siehe zB https://www.wolf.eu/produkte/wohnraumlueftung/wohnraumlueftung-cwl-d-70/

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass in die Prüfung des Einsatzes von Luftreinigungsanlagen alle Alternativen einzubeziehen und in ihren Vor- und Nachteilen abzuwägen sind.

Weil u.U. ein hoher Aufwand erforderlich ist, um den aktuellen Zustand der einzelnen Räume zu erheben und möglicherweise auch nicht in allen Gebäuden ein entsprechender Einbau aus technischen Gründen möglich bzw. sinnvoll ist, sollte aus Sicht der SPD-Fraktion in einem Stufenplan dargestellt werden, in welchen Räumen und Gebäuden der Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen die Lüftungssituation zeitnah und mit überschaubarem Aufwand deutlich verbessert werden kann. 

Inzwischen haben einzelne Bundesländer Förderprogramme für den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen aufgelegt. Der von der SPD-Fraktion angeregte Stufenplan könnte damit auch eine gute Arbeitsgrundlage bilden, sollte es auch in Niedersachsen oder beim Bund in absehbarer Zeit entsprechende Förderprogramme geben.

Die SPD-Fraktion hält es für wichtig, auch bei den aktuell geplanten oder in der Umsetzung befindlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Schulen und Kindergärten die aktuellen Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Lüftung in Schulen und Kindergärten zu berücksichtigen. Aus Klimaschutzgründen sollte dabei aus Sicht der SPD-Fraktion der Einsatz von dezentral kontrollierbaren Innenraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung geprüft werden, weil damit dauerhaft ein Beitrag zum Energiesparen geleistet werden kann.

Antrag: Übersicht über alle Spielplätze im Stadtgebiet von Friesoythe

Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Daher tragen auch Spielplätze zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

Im Stadtgebiet von Friesoythe befinden sich viele interessante Spielplätze, die teilweise mit großem ehrenamtlichem Engagement unter Mitwirkung von Kindern und deren Eltern geplant und erstellt wurden. Dazu gehören auch Treffpunkte in Friesoythe, die Angebote für mehrere Generationen enthalten.

Vielen Familien sind noch die Spielplätze in der unmittelbaren Umgebung bekannt, es fehlen oft Informationen über Angebote in anderen Ortsteilen bzw. an weiter entfernten Standorten im Stadtgebiet. Viele Eltern würden mit ihren Kindern sicher auch gerne andere Spielplätze kennenlernen, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich über die vielfältigen Angebote in Friesoythe zu informieren.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe beantragt daher:
Die Verwaltung der Stadt Friesoythe wird beauftragt, auf der Homepage der Stadt und an anderen geeigneten Stellen eine Übersicht über alle im Stadtgebiet Friesoythe vorhandenen und aktiv betriebenen Spielplätze zu erstellen.

Dieses Angebot ist nicht nur eine Unterstützung für die in Friesoythe lebenden Familien mit ihren Kindern, sie hilft auch den Besucherinnen und Besuchern der Stadt, Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten zu finden. Auch für Familien, die neu nach Friesoythe gezogen sind, ist diese Übersicht eine Hilfe.

Neben einer Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Friesoythe sollten die Spielplätze auch auf den bekannten Internetplattformen für Kartenmaterial (Google Maps, Openstreetmap usw.) eingetragen und die Information turnusmäßig(z.B. 1x jährlich) kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Gerade für Touristen und Auswärtige sind diese Informationswege üblicher und ggf. auch barrierefreier und unmittelbar per Navigationssystem ansteuerbar.

Als zusätzlicher Service könnte eine Information darüber erfolgen, über welche Haltestelle von Moobil+ der jeweilige Kinderspielplatz erreichbar ist. Damit kann auch ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit an den Spielplätzen erreicht werden.
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang auch darum, zu prüfen, ob in dieser Übersicht nicht auch die Information enthalten sollte, in welcher Form und an welche Adresse ein Hinweis gegeben werden kann, wenn auf einem Spielplatz zur Zeit irgend etwas nicht in Ordnung sein sollte.

Wir würden uns über eine Unterstützung unseres Anliegens sehr freuen. Gerade in dieser Zeit, wo andere Freizeitmöglichkeiten für Familien eingeschränkt sind, erscheint uns die Information über die Spielplätze vor Ort sehr sinnvoll.

Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen

Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2:

Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

§ 9 Abs. 2 NBauo

In Privatgärten, bei Gewerbegrundstücken aber auch auf Grundstücken der öffentlichen Hand gibt es mehr und mehr den Trend, nicht bebaute Flächen mit Vlies, Kies, Steinen und Schotter abzudecken. Diese Zunahme von Schottergärten ohne entsprechende Grünflächen führt aus unterschiedlichen Gründen zu Problemen:

  1. Schottergärten heizen sich im Sommer stark auf und speichern die Wärme lange. Mangels einer Bepflanzung fehlt es nicht nur an Schattenwurf, sondern auch an der in begrünten Gärten typischen Verdunstungskühle – darunter leidet die Aufenthaltsqualität.
  2. Der unter der Schotterschicht liegende Erdboden trocknet allmählich aus, da er aufgrund der Versiegelung kein Niederschlagswasser mehr aufnehmen kann. Bei Starkregen kann das Wasser nicht mehr ausreichend im Boden der Schottergärten versickern. Schottergärten wirken sich wegen ihrer (Teil-)Versiegelung also negativ auf den Wasserhaushalt aus.
  3. Durch die Versiegelung und Versteinerung von begrünten Flächen wird das Leben der Insekten, Vögel und sonstigen Tiere und Pflanzen massiv nachteilig verändert. Der Rückgang der Artenvielfalt und die damit einhergehenden Folgen verstärken sich dadurch.

In einem ersten Schritt hat die Stadt Friesoythe seit einiger Zeit eine Klarstellung in den textlichen Festsetzungen der neu aufzustellenden Bebauungspläne aufgenommen. Der Hinweis lautet: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen gemäß § 9 Abs.2 NBauO als Grünflächen gestaltet werden. Stein- oder Schotterbeete sind zulässig, soweit deren Fläche zusammen mit allen baulichen Anlagen die zulässige Grundfläche von 45 % des Baugrundstücks (entspricht einer GRZ von 0,3 plus 50 % für Nebenanlagen) nicht überschreitet.“ Diese Formulierung verweist noch einmal auf die bestehende gesetzliche Regelung. Allerdings besteht bei diesem Text die Gefahr (so die Kritiker), dass mit der textlichen Festsetzung, dass „45 % der Grundstücke – inklusiv der baulichen Anlagen – als Schottergärten angelegt werden dürfen“ dieser nicht gewünschten Gestaltungsart sogar Vorschub geleistet werden könne.

Inzwischen haben einige Bundesländer das Anlegen von Schottergärten gesetzlich untersagt, einzelne Kommunen haben – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – in Bebauungsplänen den Erhalt und die Schaffung von Grünflächen vorgeschrieben.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte die Stadt Friesoythe ihre Möglichkeiten im
präventiven und gestaltenden Bereich verstärken, um die Zunahme von Schottergärten aus sozialen, kulturellen, wasserhaushalterischen und ökologischen Aspekten einzudämmen.

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen und Überprüfungen vor:

  1. Für eine stärkere Verankerung des Themas bei den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wirkungsvolle Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit erforderlich. Gerade Bauwillige sind für dieses Thema zu sensibilisieren und über die Rechtslage zu informieren. Dazu dient auch ein bebauungsplanbezogenes Informationsschreiben an alle Haushalte, das auf die Rechtslage verweist und damit die Aufforderung verbindet, diese bei der Neugestaltung der Außenanlagen zu beachten.
  2. Merk- und Hinweisblätter (wie z.B. von der Stadt Cloppenburg oder dem Landkreis Vechta) mit konkreten Anregungen sollten Teil dieser Informationskampagne sein, die u.a. bei der Vergabe von Baugrundstücken den Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Auf die vorliegenden Informationen und Links zu diesem Thema ist nicht nur auf der Homepage der Stadt Friesoythe, sondern auch im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Beratung hinzuweisen. Es bieten sich auch Aktionen an, die auf positive angewandte Beispiele hinweisen, so organisieren in einigen Regionen z.B. Gartenberaterinnen der Landwirtschaftskammer sog. Feierabendsparziergänge zu beispielhaften Gartenanlagen. Weitere Aufklärungskampagnen z.B. auch Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Gruppen u.a. Hauseigentümern und lokalen Gartenbaubetrieben sind ebenfalls gut geeignet.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wie weit auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Schotter- und Kiessteinflächen renaturiert und begrünt werden können. Für die Zukunft sollte auf derartige Gestaltungen verzichtet werden, damit die Stadt Friesoythe auch insoweit eine Vorbildfunktion einnimmt.
  4. Die Formulierungen in den textlichen Festsetzungen zu Bebauungsplänen sind zu überprüfen mit dem Ziel, eine Formulierung zu Schotter- und Steinbeeten zu finden, die klarer als bisher verdeutlicht, dass diese Form der „Gartengestaltung“ zukünftig nicht erwünscht ist. (So hat z.B. die Gemeinde Belm folgende Formulierung aufgenommen – es gibt sicher auch andere Beispiele: „Die Außenanlagen der privaten Baugrundstücke sind mit
    Ausnahme der notwendigen Erschließungsflächen/Terrassen/Nebenanlagen gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Schottergärten sowie die Errichtung von Gabionen ist nicht zulässig“
    ). Der bisher in den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne erfolgte Verweis auf § 9 Abs. 2 BauNVO sollte bestehen bleiben.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, wieweit auch bei einer Änderung bestehender Bebauungspläne (vor allem dort, wo damit eine bessere Bebaubarkeit erreicht wird) entsprechende Einschränkungen bei der Grundstücksgestaltung formuliert werden können.
  6. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit weitergehende rechtliche Vorgaben möglich sind im Rahmen eines Handlungskonzeptes zur Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse (besonders auch für die städtischen Gebiete, die besonders hochwassergefährdet sind)
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