Kategorie: Ratsarbeit (Seite 3 von 9)

Die Arbeit der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe

Antrag: Baulückenkataster

In Friesoythe ist die Nachfrage nach Baugrundstücken weiterhin groß. Gleichzeitig gibt es in unserer Stadt eine hohe Anzahl von teil- oder vollerschlossenen Grundstücken, die teilweise bereits seit Jahrzehnten nicht bebaut worden sind. Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes sind wir als Stadt Friesoythe verpflichtet, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.

Aus diesem Grunde haben wir als SPD-Fraktion schon in der letzten Ratsperiode (August September 2020) den Antrag auf Erstellung eines Baulandkatasters (auf der Grundlage von § 200 Abs.3 BBauGB) gestellt, um auf dieser Grundlage weitere Schritte zur Mobilisierung von bisher nicht genutztem Bauland unternehmen zu können.

Wir freuen uns, dass die Verwaltung dieses Anliegen aufgegriffen und die potenziellen Baulücken in Friesoythe und Altenoythe ermittelt hat. Die Eigentümer*innen der Grundstücke in Friesoythe und Altenoythe werden angeschrieben und auf das Serviceangebot zum Baulückenkataster sowie dem Widerspruchsrecht hingewiesen.

Damit wird den Eigentümer*innen die Möglichkeit gegeben, die potenzielle Baulücke künftig in einer öffentlich einsehbaren Karte darstellen zu lassen.

Wir hoffen, dass es mit diesem ersten Schritt gelingt, bebaubare Flächen in einem größeren Umfang als bisher einer Bebauung zuzuführen. Das Ergebnis dieser Aktion werden wir genau beobachten, um darüber nachzudenken, ob danach noch weitere Schritte zu einer besseren Baulandmobilisierung in Friesoythe sinnvoll und notwendig sind.

Antrag: Bezuschussung von Ortschroniken

In vielen Ortsteilen der Stadt Friesoythe werden mit einem großen ehrenamtlichen Engagement Ortschroniken erstellt. Wichtige lokale geschichtliche Ereignisse, Informationen über soziale und kirchliche Besonderheiten und über die Tätigkeit der Vereine werden in Bild und Text
zusammengetragen und vermitteln allen Interessierten eine gute Übersicht über die Ortsgeschichte.

Gleichzeitig trägt das gemeinsame Erarbeiten einer Chronik auch zu einer stärkeren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Ort bei. Die gestiegenen Preise (vor allem beim Papier) führen dazu, dass in vielen Ortsteilen die Realisierung des Drucks und des Vertriebs einer Ortschronik stark erschwert worden ist.

Wir freuen uns, dass auf unseren Antrag hin der Rat der Stadt Friesoythe gestern einstimmig entschieden hat, die Zuschüsse für Ortschroniken von bisher 20 % auf jetzt 30 % der nachgewiesenen Kosten zu verändern. Dabei wurde auch die Höchstfördersumme von bisher 5.000 auf 6.000 Euro angehoben. Damit zeigen wir die hohe Wertschätzung für diese wichtige ehrenamtliche Arbeit.

Antrag: Ein einheitliches Mehrwegsystem für Friesoythe

In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Nutzung von Lieferdiensten und der Konsum von Take-Away-Essen noch einmal deutlich angestiegen. Damit einher gehen große Mengen an Einweg-Verpackungen, deren Nutzungsdauer in der Regel nicht einmal eine halbe Stunde beträgt.
Ab 2023 werden Gastronomen gesetzlich verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Außer-Haus-Essen anzubieten. Wir wollen dem rechtzeitig vorgreifen und vor allem für Friesoythe ein einheitliches Mehrwegsystem einführen, sodass auf Pfand-Basis Essens- und Getränkebehälter müllfrei mehrfach genutzt und an möglichst vielen Stellen wieder abgegeben werden können.

Die Stadt soll den hierfür nötigen Prozess anstoßen und koordinieren – den entsprechenden Antrag haben wir bei der Stadt gestellt:

Antrag: Verkehrssituation der Kamper Brücke verbessern

Seit Jahren ist die Verkehrssituation an der Kamper Küstenkanalbrücke für Fahrradfahrer und Fußgänger alles andere als gut. Schon vor einigen Jahren haben wir im zuständigen Ausschuss das Thema behandelt, jedoch sahen wir seinerzeit einige Hindernisse, die das Vorhaben zunächst im Sander verlaufen ließen.
Auf Anschub einiger Kamper Bürger haben wir uns das Thema nun erneut vorgenommen und uns selbst ein Bild der Situation gemacht sowie die damaligen Problemstellen erneut unter die Lupe genommen. Wir sehen nun gute Chancen, eine Verbesserung der Situation zu erreichen, indem wir den Verkehrsfluss wie in Husbäke oder Klein Scharrel steuern und haben hierfür konkrete Argumente gesammelt. Gleichzeitig wollen wir uns aber nicht vorschnell festlegen, sondern – hoffentlich abschließend – zusätzlich noch einmal eine breite Betrachtung in Form einer Machbarkeitsstudie durchführen.

Unseren vollständigen Antrag findet ihr hier:

Zusätzliche Fragen zur OOWV-Grundwasserentnahme


Die Gremien der Stadt Friesoythe haben Mitte 2020 ein Stellungnahme der Stadt Friesoythe zu einem Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gem. §§ 8,9 und 10 WHG in einer Menge von 14,3 Mio Kubikmeter/a für das Wasserwerk Thülsfelde beraten. Die Stadt Friesoythe hat dazu mit Datum vom 28.09.2020 auf der Grundlage der von den Ratsfraktionen eingereichten Anmerkungen eine umfassende Stellungnahme abgegeben. 

Die bisherige Wasserrechtsbewilligung endete bereits am 09.07.2016, umso  mehr verwundert es, dass auch mehr als ein Jahr nach Abgabe dieser Stellungnahme weder ein neuer Bearbeitungsstand bekannt noch ein Hinweis erfolgt ist, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen zu den Diskrepanzen in den Antragsunterlagen bewertet wurden und in welcher Form sie im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, die zuständigen Genehmigungsbehörden auzufordern, über den aktuellen Bearbeitungsstand des OOWV-Antrages auf Grundwasserentnahme im Bereich des Wasserwerkes Thülsfelde zu informieren (ggf. auch im Rahmen einer Fachausschusssitzung). In diesem Zusammenhang ist darzustellen, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen bewertet und bearbeitet worden sind und inwieweit diese im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. 

Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen bitten wir um folgende Informationen:
    
1. Hält die Genehmigungsbehörde es für ausreichend, dass die Wasserbedarfsberechnung in den Antragsunterlagen weiterhin Jahresrohwasserfördermengen für einen Zeitraum bis 2015 als Referenzwert einbezieht und die Entwicklung der letzten 6 Jahre ignoriert, oder wird es eine aktualisierte Bedarfsberechnung geben und, wenn ja, mit welchen Referenzzeiträumen?

2. „Seit 2000 schwankt die Wasserentnahme beim Waserwerk Thülsfelde zwischen 11,6 und 13,9 Millionen Kubikmeter“ erläutert der Antragsteller auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes zum Wasserförderungsantrag und erweckt damit den Eindruck einer stagnierenden Jahresrohwasserförderung. Dies widerspricht der Aussage des OOWV in einer Pressemitteilung vom 29.07.2021, in der er darauf hingeweist, dass in seinem Verbandsgebiet der Wasserverbrauch innerhalb der letzten 9 Jahre (!) um 8,38 auf 84,9  Millionen Kubikmeter gestiegen ist. Da dieser Anstieg nicht ausschließlich außerhalb des Einzugsgebietes des Wasserwerks Thülsfelde erfolgt sein kann, bitten wir um eine Information, in welchem Umfang auch das Wasserwerk Thülsfelde diesen erhöhten Trinkwasserbedarf gedeckt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 12 und den ergänzenden Texten des Erläuterungsberichtes befinden?

3. Nachdem es jahrelange Diskussionen im benachbarten Wasserwerk Holdorf über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung gegeben hat, wurde in einem Vergleich im Jahre 2017 vereinbart, dass der OOWV zukünftig  seine Grundwasserförderung auf eine Gesamtmenge von ca. 4,5 Millionen Kubikmeter begrenzen und damit die bisherige Fördermenge deutlich reduzieren wird. Die Vertreter des OOWV selbst haben öffentlich erklärt, dass der Ausgleich auch durch eine erhöhte Förderung im Wasserwerk Thülsfelde erbracht werden muss. So hat die Oldenburgische Volkszeitung am 11.01.2021 eine Übersicht des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, dass das Wasserwerk Thülsfelde jährlich Wasser in der Größenordnung von 1,6 bis 1,9 Millionen Kubikmeter in den Landkreis Vechta liefert. Wir bitten um eine Darstellung des Antragstellers, wie sich die Größenordnung der Wasserlieferungen in den Bereich des Landkreises Vechta in den letzten Jahren (vor allem auch nach 2017) entwickelt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 2 und den Texten  des Erläuterungsberichtes wiederfinden.

4. Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Bei der Entnahme von Grundwasser (und evtl. daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen) muss daher der Schutz der Wälder besondere Berücksichtigung finden. Tatsächlich verweist der Antragsteller beim Thema der Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf Forstbestände auf ältere Ergebnisse von Beweissicherungsverfahren, er gibt selbst zu, dass aktuelle Entwicklungen (Klimawandel, Dürreperioden, Veränderungen der Baumarten) nicht berücksichtigt sind. Im Untersuchungsgebiet des bodenkundlichen Gutachtens zum Grundwasserentnahmeantrag werden 4.500 ha der Fläche forstwirtschaftlich genutzt, davon sind rund 3.100 ha als potenzell empfindlich gegenüber Grundwasserabsenkungen eingestuft (so die Angaben im Antrag). Auch alle Brunnen der Fassungen (A-F) für die Wasserförderung liegen in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (Nds. Landesforsten, Arenberg-Meppen Forstverwaltung). Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher von zentraler Bedeutung für das Antragsverfahren.
Im Erläuterungsbericht (S.21 ff.) wird der Eindruck erweckt, bei der Bewertung der Forstflächen und der Beweissicherung gehe es überwiegend um die Berechnung von möglichen Entschädigungszahlungen. Der Bedeutung des Waldes für die biologische Vielfalt, für Klima, Wasser und Boden wird eine derartige Reduzierung auf einen monetären Ausgleich nicht gerecht.
Wir möchten daher informiert werden, ob inzwischen für das forstwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet aktuellere Daten und Gutachten zu den Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen vorliegen (und von welcher Institution sie erstellt wurden), die nicht nur die Veränderung der Baumarten sondern auch die aktuellen Erkenntnisse der Auswirkungen der Dürreperioden der letzten Jahre auf den Waldbestand zum Inhalt haben. Sofern derartige aktuelle Erkenntnisse nicht vorliegen, ist darüber aufzuklären, wann und in welcher Form entsprechende aktuelle Erkenntnisse vorliegen werden und wie sie in die Bewertung der Auswirkungen der beantragten Wasserentnahme auf die Schutzgüter Klima, Wasser und Boden mit einfließen.

5. Der OOWV verweist in seinen Veröffentlichungen darauf, dass auch zukünftig mit einer steigenden Tendenz beim Wasserverbrauch gerechnet wird. Allerdings ist nicht erkennbar, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen sich auf diese Herausforderung vorberbeitet, z.B. mit der Planung von weiteren Standorten für neue Wasserwerke. 
Aus unserer Sicht ist darauf hinzuwirken, dass (nachdem 5 Jahre ohne gültige Genehmigung Wasser im Gebiet des Wasserwerks Thülsfelde gefördert wurde) der zusätzliche Wasserbedarf für das gesamte Verbandsgebiet auf keinen Fall durch eine schrittweise Anhebung der Fördermengen hier in der Region gedeckt werden darf. Daher bitten wir um Mitteilung, ob die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller Nachweise darüber anfordert, in welcher Form der OOWV in den folgenden Jahren den erwarteten zusätzlichen Wasserbedarf erfüllen will.

Vom Wasserwerk Thülsfelde aus sind über Jahre benachbarte Regionen solidarisch mit Trinkwasser versorgt worden- Es darf nicht sein, dass die im Einzugsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde liegenden Städte und Gemeinden bei der Ausweisung zukünftiger Bau- und Gewerbegebiete unter Druck gesetzt werden, dass es eine Zustimmung des OOWV zu diesen Planungen nur dann gibt, wenn gleichzeitig auch einer Erhöhung der Fördermenge zugestimmt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Hinweis, ob und in welchen Fällen der OOWV in den letzten Jahren Einwände gegen neue Baugebiete bzw. Gewerbeansiedlungen im Landkreis Cloppenburg erhoben hat mit der Begründung, dass er die Wasserversorgung nicht sicherstellen kann.

In  einer Landtagsdrucksache LR 11/925 aus dem Jahre 1985 wird darauf verwiesen, dass das Wasserwerk Thülsfelde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Aufbereitungsleistung von bis zu 21,9 Mio Kubikmeter pro Jahr hat. Da der OOWV gerade in der letzten Zeit erhebliche Investitionen am Standort Thülsfelde vorgenommen  hat, bitten wir um Mitteilung, ob (und wann) sich in den letzten Jahren diese Leistungsgrößen verändert haben und, wenn ja, mit welcher Begründung das erfolgt ist.

6. Neben der Menge des geförderten Wassers ist auch der Verbrauch zu betrachten. Unstrittig ist die Versorgung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreiem und qualitativ hochwertigen Trinkwasser als unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsversorgung sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch zukünftig Vorrang vor kommerziellen Entnahmen haben. 
Vor diesem Hintergrund ist auch darzulegen, in welchem Umfang es bestehende vertragliche Verpflichtungen seitens des OOWV gibt, Wasser aus dem Verbandsgebiet in großen Mengen z.B an. Großkonzerne oder anderen wasserintensiven  Unternehmen zu verkaufen. Für diesen Fall stellt sich die Frage,  welche Vertragslaufzeiten dort vereinbart worden sind und ob die geförderte Wassermenge im Verbandsgebiet dadurch reduziert werden kann, dass diese Verträge nicht mehr bzw. nicht mehr in der bisherigen Größenordnung verlängert werden? Gibt es darüber hinaus in den Verträgen mit extensiven Nutzern zB Schlachthöfen die Möglichkeit, wassersparendere Produktionsformen einzufordern und durchzusetzen?  Wird in diesem Bereich langfristig Einsparpotential gesehen und, wenn ja, in welchem Umfang.? 






 

Bäume am Friesoyther Krankenhaus schützen und erhalten

Wir schließen uns dem obigen Appell der Zeitungsanzeige an.

Als Ratsfraktion SPD Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns bereits frühzeitig in den Gremien der Stadt Friesoythe dazu bekannt, die Bäume am Friesoyther Krankenhaus zu erhalten. Im Dezember haben wir das das Umweltamt des Landkreises kontaktiert und versucht, die Behörde für die Situation vor Ort zu sensibilisieren.

Den Brief dazu findet ihr hier:

Tote und irreversibel kranke Bäume zu entfernen ist üblich und legitim, hier aber kann man den Eindruck haben, als sollten unnötig und vorsorglich für das Straßen- und Ortsbild prägende Bäume aus Bequemlichkeit beseitig werden, um die anschließenden Bauarbeiten möglichst reibungslos abwickeln zu können. Das ist ganz klar nicht in unserem Sinne.

Unterstützung der Friesoyther Gutscheinkarte des HGV

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Friesoythe stellt die SPD Fraktion den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt auf der für den 08.09.2021 vorgesehenen Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beraten: Friesoyther Gutscheinkarte – Antrag des HGV Friesoythe e.V. auf finanzielle Unterstützung Vorlage BV/183/2021

Begründung:

Es ist das gemeinsame Anliegen der politisch Verantwortlichen von Rat und Verwaltung der Stadt Friesoythe, das vielfältige Angebot von Einzelhandel und Gastronomie besonders nach den langen pandemiebedingten Einschränkungen zu stabilisieren und zu stärken und damit die Attraktivität unserer Stadt zu steigern. 

Die Verwaltung hat dazu intensive Gespräche mit den Vertretern des HGV über das geplante Projekt „Friesoyther Gutscheinkarte geführt“, das in ähnlicher Form in anderen Städten und Gemeinden bereits etabliert ist und sich bewährt hat. Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion auch im Sinne der Stadt Friesoythe, sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten an diesem Projekt zu beteiligen.

Das Anliegen des HGV, das Projekt „Friesoyther Gutscheinkarte“ schon im September 2021 auf den Weg zu bringen, ist zu unterstützen. Damit besteht die Möglichkeit, die Gutscheinkarte schon in den Wintermonaten und zu Weihnachten 2021 zu nutzen.

Das Vorhaben, die Vorlage BV 183/2021 im Rahmen eines Umlaufverfahrens zu beschließen ist leider aus formalen Gründen gescheitert, obwohl das Anliegen selbst von vielen Ratsmitgliedern unterstützt wird.

Aus diesem Grunde ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die erste Gremiensitzung nach der Sommerpause genutzt werden muss, um über die finanzielle Unterstützung der Stadt Friesoythe für dieses sinnvolle Projekt des HGV zu entscheiden und damit dem HGV sobald als möglich Planungssicherheit für das weitere Verfahren zu gewähren.

Die SPD Fraktion möchte eine Beratung des o.g. Vorhabens auf der nächsten VA-Sitzung auf jeden Fall sicherstellen und beantragt aus diesem Grunde die Aufnahme als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung.

Im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kann auch das weitere Verfahren zur abschließenden Beschlussfassung über dieses Anliegen beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Renate Geuter
Fraktionsvorsitzende

Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus im Stadtgebiet von Friesoythe

Die Nutzung von Sonnenenergie mit der Photovoltaik-Technik ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Sie findet in der Regel aktuell entweder im gewerblichen Maßstab statt oder durch auf Wohngebäuden installierte Anlagen im ein- bis zweistelligen Kilowatt-Leistungsbereich.

Balkonkraftwerke fördern:

Für viele Menschen sind die hierfür benötigten Investitionen im fünfstelligen Euro-Bereich kaum darstellbar oder es ist kein Wohneigentum mit einer geeigneten Dachfläche vorhanden. Kompakte Mini-Solaranlagen mit einem Kostenvolumen zwischen 500,00 € bis 1.000 € (sog. Balkonkraftwerke), die auf jedem Balkon (oder z.B. an der Garage oder am Carport) Platz finden und die ihren Strom einfach über eine Steckdose einspeisen, können hier unkompliziert und möglichst unbürokratisch einen spürbaren Beitrag zur Produktion von mehr Ökostrom und zum Gelingen der Energiewende leisten. [1]https://wirliebensolar.de/pages/fragen-antworten-rund-um-das-thema-balkonkraftwerke, indem sie ihren Betreibern die Möglichkeit bieten, einen Großteil ihres Standby-Verbrauchs an Strom zu decken. 

Balkonkraftwerke werden häufig aus Gründen von Flexibilität und Bürokratievermeidung ohne Inanspruchnahme der EEG-Vergütung betrieben. Anderweitig geeignete Fördermöglichkeiten gibt es für sie nicht. Aus diesem Grunde sollte die Stadt Friesoythe für die Anschaffung derartiger Anlagen, einen finanziellen Anreiz schaffen, damit auch Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen und ggf. auch ohne Wohneigentum einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Als ein Beispiel verweisen wir auf die entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg [2] https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/42/421/Foerderrichtlinie_PV_vom26.04.2021_b.pdf . Eine Doppelförderung findet somit nicht statt.

Städtische Dachflächen verstärkt nutzen:

Auf städtischen Bestandgebäuden befinden sich noch viele völlig oder teilweise ungenutzte Dachflächen. Auf Grundlage eines Antrags wurden diese im Jahr 2019  auf ihre Eignung für Photovoltaik untersucht. Viele davon kommen demnach nicht für kurzzeitige (< 10 Jahre) Amortisation in Frage, sind aber grundsätzlich nicht völlig ungeeignet. In Anbetracht der sich verschärfenden Klima-Situation sollte die Stadt Friesoythe nun auch diese Dächer für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar machen. 

Falls dies in Eigenregie durch die Stadt (z.B. aus haushaltsrechtlichen oder aus finanziellen Gründen) nicht möglich oder sinnvoll ist, sollen die Flächen analog eines Bürgerwindparks durch eine Bürgergesellschaft oder -genossenschaft genutzt werden können. Gerade in Zeiten eines niedrigen Leitzinses ergäbe sich so eine für Bürger attraktive Geldanlagemöglichkeit. Die genauen Teilnahme-Modalitäten könnten von der Stadt geklärt und für beide Seiten vorteilhafte Stromliefervereinbarungen für die Verbräuche der städtischen Gebäude geschlossen werden.
Beim Neubau bzw. der Sanierung städtischer Gebäude ist wie bisher der Einsatz von Photovoltaik zu prüfen und soweit als möglich umzusetzen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

  1. Für normenkonforme Balkonmodule (Mini-Solaranlagen) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200,00 € als Festbetrag gewährt. Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf von zunächst 25.000 € eingerichtet. Es werden ausschließlich netzgekoppelte Lösungen (keine Inselanlagen) gefördert. Die Inanspruchnahme der Förderung und die mithilfe der Förderung installierte Leistung in kWp werden auf der Internetseite der Stadt Friesoythe in geeigneter Form veröffentlicht.
  2. Zusätzlich stellt die Stadt Friesoythe (ggf. in Zusammenarbeit mit örtlichen Solarteur-Unternehmen) entsprechendes Informations-Material (unter CC-Lizenz) zur Anschaffung und Anmeldung dieser Anlagetypen und zu deren Rahmenbedingungen zur Verfügung. Das Informationsmaterial sollte auch über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und steuerrechtlichen Bedingungen informieren, die eine Entscheidungsfindung darüber, welche Anlage und welche Fördermöglichkeit am ehesten zur konkreten Situation passt, erleichtert.
  3. Die Stadt untersucht die derzeit noch ungenutzten städtischen Dachflächen auf Eignung, bestückt diese selbst mit PV-Technik oder stellt sie einer zu gründenden Bürgerenergiegesellschaft zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter                                 Eike Baran

Einrichtung eines weiteren „Corona-Fonds für das Ehrenamt“

Das ehrenamtliche Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Vom Sport über die Kultur bis zum sozialen Bereich wird Friesoythe durch den ehrenamtlichen Einsatz vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger geprägt.

Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie konnten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen, die in Friesoythe durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden. Gerade diese generationenübergreifenden Veranstaltungen tragen dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Auch bei zunehmendem Impffortschritt stehen die Vereine bei der Planung von Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen vor zusätzlichen Herausforderungen und Risiken besonders in den kommenden Herbst- und Wintermonaten.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken sowie ehrenamtlich getragene generationenübergreifende öffentliche Veranstaltungen zu fördern, richtet die Stadt Friesoythe einen weiteren Corona-Unterstützungsfond für das Ehrenamt ein. Gegenstand der Förderung ist eine Zuwendung an ehrenamtlich tätige Vereine mit denen die Kosten für die Durchführung einer öffentlichen und das Gemeinwesen stärkenden Veranstaltung mitfinanziert werden. Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen und zum Verbleib beim Verein sollen mit diesem Fond nicht gefördert werden. Der Fond soll einen finanziellen Umfang von bis zu 30.000 Euro umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob dieser Fond durch mögliche Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle des Haushaltes 2021 finanziert werden kann.

 Die Verwaltung wird beauftragt, dazu eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten und vorzustellen.

Begründung:

 Die positive Reaktion der Friesoyther Vereine auf den vor wenigen Wochen aufgelegten Corona-Sonderfonds mit dem Schwerpunkt auf Angebote für Kinder und Jugendliche hat gezeigt, dass es eine große Bereitschaft der ehrenamtlich Tätigen gibt, mit neuen Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag dazu zu leisten, die Generationen zusammenzubringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Allerdings sind die finanziellen Möglichkeiten der Vereine nach vielen Monaten der pandemiebedingten Schließungen eingeschränkt. Außerdem sind für jetzt zu planende Veranstaltungen zusätzliche Herausforderungen zu berücksichtigen, um die nicht immer konkret vorhersehbaren Vorgaben der jeweiligen Corona-Vorgaben einzuhalten. Um gerade den ehrenamtlich tätigen aktiven Vereinen die Möglichkeit zu geben, öffentliche Veranstaltungen für die örtliche Gemeinschaft zu planen und anzubieten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen, hält die SPD-Fraktion die Auflage eines weiteren Corona-Fonds für geboten. 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter                                                                                                                                          Fraktionsvorsitzende 

Corona-Fonds für das Ehrenamt

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Friesoythe stellt die SPD Fraktion den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt auf der für den 08.09.2021 vorgesehenen Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beraten: Corona-Fonds für das Ehrenamt BV/155/2021/1

Begründung:

Der Rat der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2021 die Einrichtung eines „Corona-Fonds für das Ehrenamt“ der Stadt Friesoythe beschlossen und dazu entsprechende Richtlinien erlassen. Damit soll den Vereinen, Verbänden und ehrenamtlich Tätigen die Wiederbelebung ihres Engagements nach Aufhebung der corona-bedingten Einschränkungen erleichtert und besonders Angebote für Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Dieser Fond hat sehr schnell eine hohe Resonanz erfahren, erfreulicherweise sind viele förderfähige Anträge gestellt worden

Um alle bis heute bekannten Anträge einschließlich der Anträge auf Investitionszuschüsse bedienen zu können, hat die Verwaltung eine finanzielle Ausweitung des Fonds und die außerplanmäßige Bereitstellung entsprechender Mittel im Ergebnishaushalt bzw. im investiven Bereich vorgeschlagen. 

Leider hat dieses Anliegen im Rahmen eines Umlaufverfahrens aus formalen Gründen keine Mehrheit erhalten, obwohl die Einrichtung dieses Fonds einvernehmlich begrüßt und entschieden worden ist. Um allen Antragstellern möglichst bald Planungssicherheit für ihre Projekte zu geben, sollte die  Vorlage BV 155/2021/1 als Tagesordnungspunkt der nächsten Verwaltungsausschusssitzung beraten werden. Im Rahmen dieser Beratungen kann auch das weitere Verfahren zur rechtssicheren abschließenden Beschlussfassung über diesen Vorgang beraten und besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Renate Geuter

Fraktionsvorsitzende

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