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Pressemitteilung: Ausbau eines LoRaWan Netzes in Friesoythe bietet viele Einsatzmöglicheiten, z.B. für „intelligente Mülleimer“

„LoRaWan ist ein kostengünstiger, energiesparender und reichweitenstarker Funkstandard, der sich durch hohe Reichweiten, die zwischen 1 km und 40 km liegen, auszeichnet. Seine Übertragungsraten sind im Vergleich zu WLAN sehr gering, daher ist dieser Funkstandard nicht geeignet für datenintensive Anwendungen“, erläutert Eike Baran. LoRaWan ermöglicht aber hohe Netzabdeckungen mit wenig Geräteeinsatz und ist somit eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Kommunikationsnetzen. „Durch die Einbindung vieler möglicher Sensoren bieten sich damit gerade in einer Flächenkommune wie Friesoythe neue wichtige Nutzungsmöglichkeiten“, ergänzt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Die Fraktion SPD/Bündnis 90/die Grünen hat daher den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, schrittweise im Stadtkern und in den Ortsteilen ein offenes LoRaWanNetz aufzubauen, das sowohl für städtische Dienstleistungen aber auch von Unternehmen, Vereinen, Schulen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann.

Als Startprojekt für den Einsatz dieser Technik schlägt die SPD/Grünen Fraktion im Rahmen des öffentlichen Abfallbehältermanagements den Einsatz von Füllstandsensoren vor. „Füllstandsensoren geben ein Signal, wenn sich die Füllhöhe des Abfalleimers einem kritischen Punkt nähert, eine Leerung kann dann zeitnah eingeplant werden. Es kommt immer wieder vor, dass Abfallbehälter unvorhergesehen schnell voll werden, die städtischen Mitarbeiter können dann konkret auf die Signale der Füllstandsmessung reagieren und sparen sich überflüssige Fahrten zur Überprüfung der Abfalleimer“, so Renate Geuter.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat beschlossen, die Zähler aller relevanten Liegenschaften des Landkreises ebenfalls über LoRaWan fernauszulesen unter anderem als Grundlage für die Umsetzung des Energiemanagementsystems. „Auch die Stadt Friesoythe könnte für die Erstellung ihres Energiemanagementsystems auf diese Technik zurückgreifen und mögliche Synergieeffekte nutzen“ schlug Wilfried Thunert vor.

„Eine über das Stadtgebiet Friesoythe ausgebreitete LoRaWan-Netzinfrastruktur bringt einen Mehrwert nicht nur für städtische Dienstleistungen (wie beschrieben), sie kann auch kostenlos von Unternehmen, Vereinen, Schulen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“, erläuterte Eike Baran.

Antrag: Nutzung der Wärme aus Biogasanlagen in Friesoythe –Prüfung der Einrichtung von Wärmenetzen

In kaum einer Gemeinde gibt es so viele Biogas-Anlagen wie in der Stadt Friesoythe. Während diese primär der Erzeugung von zuverlässigem Strom aus Biomasse dienen, entstehen nicht unwesentliche Mengen an Abwärme, die bisher nicht immer maximal sinnvoll genutzt werden.

Gerade für öffentliche und private Gebäude ließe sich hier eine verlässliche, regenerative und hoffentlich auch preislich attraktive Wärmeversorgung herstellen.

Auch das Land Niedersachsen verlangt künftig von den Kommunen, dass sie bis Ende 2026 einen sog. Wärmeplan erstellen, um die Wärmeversorgung vor Ort sicher und zukunftsfähig aufzustellen. Für uns ist das ein Signal, das wir aktiv und bereitwillig aufgreifen wollen: Wir wollen uns schon jetzt auf den Weg machen, alle notwendigen Informationen einholen und prüfen, wie wir Abwärme aus Biogasanlagen und ggf. anderen Betrieben sinnvoll nutzen können. Die Gründung einer Wärmeenergiegenossenschaft sehen wir hierfür als möglicherweise ideales Konstrukt.

Antrag: Ein einheitliches Mehrwegsystem für Friesoythe

In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Nutzung von Lieferdiensten und der Konsum von Take-Away-Essen noch einmal deutlich angestiegen. Damit einher gehen große Mengen an Einweg-Verpackungen, deren Nutzungsdauer in der Regel nicht einmal eine halbe Stunde beträgt.
Ab 2023 werden Gastronomen gesetzlich verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Außer-Haus-Essen anzubieten. Wir wollen dem rechtzeitig vorgreifen und vor allem für Friesoythe ein einheitliches Mehrwegsystem einführen, sodass auf Pfand-Basis Essens- und Getränkebehälter müllfrei mehrfach genutzt und an möglichst vielen Stellen wieder abgegeben werden können.

Die Stadt soll den hierfür nötigen Prozess anstoßen und koordinieren – den entsprechenden Antrag haben wir bei der Stadt gestellt:

Zusätzliche Fragen zur OOWV-Grundwasserentnahme


Die Gremien der Stadt Friesoythe haben Mitte 2020 ein Stellungnahme der Stadt Friesoythe zu einem Antrag des OOWV auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gem. §§ 8,9 und 10 WHG in einer Menge von 14,3 Mio Kubikmeter/a für das Wasserwerk Thülsfelde beraten. Die Stadt Friesoythe hat dazu mit Datum vom 28.09.2020 auf der Grundlage der von den Ratsfraktionen eingereichten Anmerkungen eine umfassende Stellungnahme abgegeben. 

Die bisherige Wasserrechtsbewilligung endete bereits am 09.07.2016, umso  mehr verwundert es, dass auch mehr als ein Jahr nach Abgabe dieser Stellungnahme weder ein neuer Bearbeitungsstand bekannt noch ein Hinweis erfolgt ist, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen zu den Diskrepanzen in den Antragsunterlagen bewertet wurden und in welcher Form sie im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, die zuständigen Genehmigungsbehörden auzufordern, über den aktuellen Bearbeitungsstand des OOWV-Antrages auf Grundwasserentnahme im Bereich des Wasserwerkes Thülsfelde zu informieren (ggf. auch im Rahmen einer Fachausschusssitzung). In diesem Zusammenhang ist darzustellen, in welcher Form die bisherigen Einwendungen und Anmerkungen bewertet und bearbeitet worden sind und inwieweit diese im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. 

Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen bitten wir um folgende Informationen:
    
1. Hält die Genehmigungsbehörde es für ausreichend, dass die Wasserbedarfsberechnung in den Antragsunterlagen weiterhin Jahresrohwasserfördermengen für einen Zeitraum bis 2015 als Referenzwert einbezieht und die Entwicklung der letzten 6 Jahre ignoriert, oder wird es eine aktualisierte Bedarfsberechnung geben und, wenn ja, mit welchen Referenzzeiträumen?

2. „Seit 2000 schwankt die Wasserentnahme beim Waserwerk Thülsfelde zwischen 11,6 und 13,9 Millionen Kubikmeter“ erläutert der Antragsteller auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes zum Wasserförderungsantrag und erweckt damit den Eindruck einer stagnierenden Jahresrohwasserförderung. Dies widerspricht der Aussage des OOWV in einer Pressemitteilung vom 29.07.2021, in der er darauf hingeweist, dass in seinem Verbandsgebiet der Wasserverbrauch innerhalb der letzten 9 Jahre (!) um 8,38 auf 84,9  Millionen Kubikmeter gestiegen ist. Da dieser Anstieg nicht ausschließlich außerhalb des Einzugsgebietes des Wasserwerks Thülsfelde erfolgt sein kann, bitten wir um eine Information, in welchem Umfang auch das Wasserwerk Thülsfelde diesen erhöhten Trinkwasserbedarf gedeckt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 12 und den ergänzenden Texten des Erläuterungsberichtes befinden?

3. Nachdem es jahrelange Diskussionen im benachbarten Wasserwerk Holdorf über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung gegeben hat, wurde in einem Vergleich im Jahre 2017 vereinbart, dass der OOWV zukünftig  seine Grundwasserförderung auf eine Gesamtmenge von ca. 4,5 Millionen Kubikmeter begrenzen und damit die bisherige Fördermenge deutlich reduzieren wird. Die Vertreter des OOWV selbst haben öffentlich erklärt, dass der Ausgleich auch durch eine erhöhte Förderung im Wasserwerk Thülsfelde erbracht werden muss. So hat die Oldenburgische Volkszeitung am 11.01.2021 eine Übersicht des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, dass das Wasserwerk Thülsfelde jährlich Wasser in der Größenordnung von 1,6 bis 1,9 Millionen Kubikmeter in den Landkreis Vechta liefert. Wir bitten um eine Darstellung des Antragstellers, wie sich die Größenordnung der Wasserlieferungen in den Bereich des Landkreises Vechta in den letzten Jahren (vor allem auch nach 2017) entwickelt hat und wo sich diese Zahlen in der Abbildung 4 auf Seite 2 und den Texten  des Erläuterungsberichtes wiederfinden.

4. Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Bei der Entnahme von Grundwasser (und evtl. daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen) muss daher der Schutz der Wälder besondere Berücksichtigung finden. Tatsächlich verweist der Antragsteller beim Thema der Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf Forstbestände auf ältere Ergebnisse von Beweissicherungsverfahren, er gibt selbst zu, dass aktuelle Entwicklungen (Klimawandel, Dürreperioden, Veränderungen der Baumarten) nicht berücksichtigt sind. Im Untersuchungsgebiet des bodenkundlichen Gutachtens zum Grundwasserentnahmeantrag werden 4.500 ha der Fläche forstwirtschaftlich genutzt, davon sind rund 3.100 ha als potenzell empfindlich gegenüber Grundwasserabsenkungen eingestuft (so die Angaben im Antrag). Auch alle Brunnen der Fassungen (A-F) für die Wasserförderung liegen in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (Nds. Landesforsten, Arenberg-Meppen Forstverwaltung). Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher von zentraler Bedeutung für das Antragsverfahren.
Im Erläuterungsbericht (S.21 ff.) wird der Eindruck erweckt, bei der Bewertung der Forstflächen und der Beweissicherung gehe es überwiegend um die Berechnung von möglichen Entschädigungszahlungen. Der Bedeutung des Waldes für die biologische Vielfalt, für Klima, Wasser und Boden wird eine derartige Reduzierung auf einen monetären Ausgleich nicht gerecht.
Wir möchten daher informiert werden, ob inzwischen für das forstwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet aktuellere Daten und Gutachten zu den Auswirkungen der beantragten Grundwasserentnahmen vorliegen (und von welcher Institution sie erstellt wurden), die nicht nur die Veränderung der Baumarten sondern auch die aktuellen Erkenntnisse der Auswirkungen der Dürreperioden der letzten Jahre auf den Waldbestand zum Inhalt haben. Sofern derartige aktuelle Erkenntnisse nicht vorliegen, ist darüber aufzuklären, wann und in welcher Form entsprechende aktuelle Erkenntnisse vorliegen werden und wie sie in die Bewertung der Auswirkungen der beantragten Wasserentnahme auf die Schutzgüter Klima, Wasser und Boden mit einfließen.

5. Der OOWV verweist in seinen Veröffentlichungen darauf, dass auch zukünftig mit einer steigenden Tendenz beim Wasserverbrauch gerechnet wird. Allerdings ist nicht erkennbar, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen sich auf diese Herausforderung vorberbeitet, z.B. mit der Planung von weiteren Standorten für neue Wasserwerke. 
Aus unserer Sicht ist darauf hinzuwirken, dass (nachdem 5 Jahre ohne gültige Genehmigung Wasser im Gebiet des Wasserwerks Thülsfelde gefördert wurde) der zusätzliche Wasserbedarf für das gesamte Verbandsgebiet auf keinen Fall durch eine schrittweise Anhebung der Fördermengen hier in der Region gedeckt werden darf. Daher bitten wir um Mitteilung, ob die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller Nachweise darüber anfordert, in welcher Form der OOWV in den folgenden Jahren den erwarteten zusätzlichen Wasserbedarf erfüllen will.

Vom Wasserwerk Thülsfelde aus sind über Jahre benachbarte Regionen solidarisch mit Trinkwasser versorgt worden- Es darf nicht sein, dass die im Einzugsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde liegenden Städte und Gemeinden bei der Ausweisung zukünftiger Bau- und Gewerbegebiete unter Druck gesetzt werden, dass es eine Zustimmung des OOWV zu diesen Planungen nur dann gibt, wenn gleichzeitig auch einer Erhöhung der Fördermenge zugestimmt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Hinweis, ob und in welchen Fällen der OOWV in den letzten Jahren Einwände gegen neue Baugebiete bzw. Gewerbeansiedlungen im Landkreis Cloppenburg erhoben hat mit der Begründung, dass er die Wasserversorgung nicht sicherstellen kann.

In  einer Landtagsdrucksache LR 11/925 aus dem Jahre 1985 wird darauf verwiesen, dass das Wasserwerk Thülsfelde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Aufbereitungsleistung von bis zu 21,9 Mio Kubikmeter pro Jahr hat. Da der OOWV gerade in der letzten Zeit erhebliche Investitionen am Standort Thülsfelde vorgenommen  hat, bitten wir um Mitteilung, ob (und wann) sich in den letzten Jahren diese Leistungsgrößen verändert haben und, wenn ja, mit welcher Begründung das erfolgt ist.

6. Neben der Menge des geförderten Wassers ist auch der Verbrauch zu betrachten. Unstrittig ist die Versorgung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreiem und qualitativ hochwertigen Trinkwasser als unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsversorgung sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch zukünftig Vorrang vor kommerziellen Entnahmen haben. 
Vor diesem Hintergrund ist auch darzulegen, in welchem Umfang es bestehende vertragliche Verpflichtungen seitens des OOWV gibt, Wasser aus dem Verbandsgebiet in großen Mengen z.B an. Großkonzerne oder anderen wasserintensiven  Unternehmen zu verkaufen. Für diesen Fall stellt sich die Frage,  welche Vertragslaufzeiten dort vereinbart worden sind und ob die geförderte Wassermenge im Verbandsgebiet dadurch reduziert werden kann, dass diese Verträge nicht mehr bzw. nicht mehr in der bisherigen Größenordnung verlängert werden? Gibt es darüber hinaus in den Verträgen mit extensiven Nutzern zB Schlachthöfen die Möglichkeit, wassersparendere Produktionsformen einzufordern und durchzusetzen?  Wird in diesem Bereich langfristig Einsparpotential gesehen und, wenn ja, in welchem Umfang.? 






 

Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus im Stadtgebiet von Friesoythe

Die Nutzung von Sonnenenergie mit der Photovoltaik-Technik ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Sie findet in der Regel aktuell entweder im gewerblichen Maßstab statt oder durch auf Wohngebäuden installierte Anlagen im ein- bis zweistelligen Kilowatt-Leistungsbereich.

Balkonkraftwerke fördern:

Für viele Menschen sind die hierfür benötigten Investitionen im fünfstelligen Euro-Bereich kaum darstellbar oder es ist kein Wohneigentum mit einer geeigneten Dachfläche vorhanden. Kompakte Mini-Solaranlagen mit einem Kostenvolumen zwischen 500,00 € bis 1.000 € (sog. Balkonkraftwerke), die auf jedem Balkon (oder z.B. an der Garage oder am Carport) Platz finden und die ihren Strom einfach über eine Steckdose einspeisen, können hier unkompliziert und möglichst unbürokratisch einen spürbaren Beitrag zur Produktion von mehr Ökostrom und zum Gelingen der Energiewende leisten. [1]https://wirliebensolar.de/pages/fragen-antworten-rund-um-das-thema-balkonkraftwerke, indem sie ihren Betreibern die Möglichkeit bieten, einen Großteil ihres Standby-Verbrauchs an Strom zu decken. 

Balkonkraftwerke werden häufig aus Gründen von Flexibilität und Bürokratievermeidung ohne Inanspruchnahme der EEG-Vergütung betrieben. Anderweitig geeignete Fördermöglichkeiten gibt es für sie nicht. Aus diesem Grunde sollte die Stadt Friesoythe für die Anschaffung derartiger Anlagen, einen finanziellen Anreiz schaffen, damit auch Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen und ggf. auch ohne Wohneigentum einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Als ein Beispiel verweisen wir auf die entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg [2] https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/42/421/Foerderrichtlinie_PV_vom26.04.2021_b.pdf . Eine Doppelförderung findet somit nicht statt.

Städtische Dachflächen verstärkt nutzen:

Auf städtischen Bestandgebäuden befinden sich noch viele völlig oder teilweise ungenutzte Dachflächen. Auf Grundlage eines Antrags wurden diese im Jahr 2019  auf ihre Eignung für Photovoltaik untersucht. Viele davon kommen demnach nicht für kurzzeitige (< 10 Jahre) Amortisation in Frage, sind aber grundsätzlich nicht völlig ungeeignet. In Anbetracht der sich verschärfenden Klima-Situation sollte die Stadt Friesoythe nun auch diese Dächer für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar machen. 

Falls dies in Eigenregie durch die Stadt (z.B. aus haushaltsrechtlichen oder aus finanziellen Gründen) nicht möglich oder sinnvoll ist, sollen die Flächen analog eines Bürgerwindparks durch eine Bürgergesellschaft oder -genossenschaft genutzt werden können. Gerade in Zeiten eines niedrigen Leitzinses ergäbe sich so eine für Bürger attraktive Geldanlagemöglichkeit. Die genauen Teilnahme-Modalitäten könnten von der Stadt geklärt und für beide Seiten vorteilhafte Stromliefervereinbarungen für die Verbräuche der städtischen Gebäude geschlossen werden.
Beim Neubau bzw. der Sanierung städtischer Gebäude ist wie bisher der Einsatz von Photovoltaik zu prüfen und soweit als möglich umzusetzen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt daher folgenden Antrag:

  1. Für normenkonforme Balkonmodule (Mini-Solaranlagen) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200,00 € als Festbetrag gewährt. Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf von zunächst 25.000 € eingerichtet. Es werden ausschließlich netzgekoppelte Lösungen (keine Inselanlagen) gefördert. Die Inanspruchnahme der Förderung und die mithilfe der Förderung installierte Leistung in kWp werden auf der Internetseite der Stadt Friesoythe in geeigneter Form veröffentlicht.
  2. Zusätzlich stellt die Stadt Friesoythe (ggf. in Zusammenarbeit mit örtlichen Solarteur-Unternehmen) entsprechendes Informations-Material (unter CC-Lizenz) zur Anschaffung und Anmeldung dieser Anlagetypen und zu deren Rahmenbedingungen zur Verfügung. Das Informationsmaterial sollte auch über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und steuerrechtlichen Bedingungen informieren, die eine Entscheidungsfindung darüber, welche Anlage und welche Fördermöglichkeit am ehesten zur konkreten Situation passt, erleichtert.
  3. Die Stadt untersucht die derzeit noch ungenutzten städtischen Dachflächen auf Eignung, bestückt diese selbst mit PV-Technik oder stellt sie einer zu gründenden Bürgerenergiegesellschaft zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter                                 Eike Baran

Umwelttag 2021 coronakonform stattfinden lassen

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe und die Friesoyther Jusos machen sich dafür stark, den städtischen Umwelttag trotz Corona unter Einhaltung der bestehenden Infektionsschutzvorschriften dennoch stattfinden zu lassen. „Als wir darüber informiert wurden, dass die Stadt den diesjährigen Umwelttag in seiner eigentlichen Form aufgrund der Pandemie-Situation nicht durchführen kann, waren wir natürlich sehr enttäuscht“, äußert sich Jonas Schulte, Vorsitzender der Jusos Friesoythe, „gerade, weil wir uns, damals noch unter der Vorsitzenden Franziska Preuth , sehr für diesen Tag eingesetzt haben“. Auch in der SPD-Ratsfraktion sieht Renate Geuter die Bedeutung dieser Veranstaltung: „Der Umwelttag ist eine einfache Gelegenheit mit etwas persönlichem Engagement ganz konkret etwas für die Umwelt zu tun.“  Und: „Während viele Freizeitbeschäftigungen aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nicht möglich sind, bleibt es weitgehend unproblematisch, sich alleine, zu zweit oder als Haushalt an der frischen Luft einen kleinen Bereich seiner Heimat vorzuknöpfen und von Unrat zu befreien, “ ergänzt Hubert Schrand.
Etwas schwierig gestaltet sich unter Corona-Bedingungen natürlich die Koordination und das Rahmenprogramm des Umwelttages. Das in normalen Zeiten von örtlichen Vereinen oder der Stadt angebotene Abschlusstreffen  darf beispielsweise nicht stattfinden. „Die Stadt wird aber wie gewohnt die Aufstellung von Müllcontainern in den Ortsteilen und ggf. die Ausgabe von Müllsäcken organisieren“ gibt Thies Block die Zusage von Bürgermeister Sven Stratmann wieder. Kümmerten sich sonst häufig die Vereine vor Ort darum, die Freiwilligen auf die zu reinigenden Gebiete aufzuteilen, damit kein Bereich ausgelassen oder unnötigerweise mehrfach abgesucht wird, ist ein solches Zusammentreffen aktuell natürlich nicht unproblematisch. „Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir  unter http://umwelttag.spd-friesoythe.de zügig eine Internetseite aus dem Boden gestampft, mittels der sich jeder Teilnehmer auf einer Karte für ein Gebiet eintragen kann, das er am Wochenende vom 25. bis 27. März reinigen möchte.“ teilt Eike Baran (Rats- und Juso-Mitglied) mit. Die SPD-Ratsleute und Jusos hoffen, dass der Umwelttag 2021 auch unter diesen Bedingungen ein voller Erfolg wird.

Antrag: Nicht überbaute Flächen von Grundstücken naturnah gestalten – Versiegelung beschränken, Kies- und Schottergärten eindämmen

Angesichts des Klimawandels wird das Mikroklima in unseren Städten immer wichtiger, nicht überbaute Flächen (wie in Vorgärten) spielen dabei eine besondere Rolle. In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu unter § 9 Abs. 2:

Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

§ 9 Abs. 2 NBauo

In Privatgärten, bei Gewerbegrundstücken aber auch auf Grundstücken der öffentlichen Hand gibt es mehr und mehr den Trend, nicht bebaute Flächen mit Vlies, Kies, Steinen und Schotter abzudecken. Diese Zunahme von Schottergärten ohne entsprechende Grünflächen führt aus unterschiedlichen Gründen zu Problemen:

  1. Schottergärten heizen sich im Sommer stark auf und speichern die Wärme lange. Mangels einer Bepflanzung fehlt es nicht nur an Schattenwurf, sondern auch an der in begrünten Gärten typischen Verdunstungskühle – darunter leidet die Aufenthaltsqualität.
  2. Der unter der Schotterschicht liegende Erdboden trocknet allmählich aus, da er aufgrund der Versiegelung kein Niederschlagswasser mehr aufnehmen kann. Bei Starkregen kann das Wasser nicht mehr ausreichend im Boden der Schottergärten versickern. Schottergärten wirken sich wegen ihrer (Teil-)Versiegelung also negativ auf den Wasserhaushalt aus.
  3. Durch die Versiegelung und Versteinerung von begrünten Flächen wird das Leben der Insekten, Vögel und sonstigen Tiere und Pflanzen massiv nachteilig verändert. Der Rückgang der Artenvielfalt und die damit einhergehenden Folgen verstärken sich dadurch.

In einem ersten Schritt hat die Stadt Friesoythe seit einiger Zeit eine Klarstellung in den textlichen Festsetzungen der neu aufzustellenden Bebauungspläne aufgenommen. Der Hinweis lautet: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen gemäß § 9 Abs.2 NBauO als Grünflächen gestaltet werden. Stein- oder Schotterbeete sind zulässig, soweit deren Fläche zusammen mit allen baulichen Anlagen die zulässige Grundfläche von 45 % des Baugrundstücks (entspricht einer GRZ von 0,3 plus 50 % für Nebenanlagen) nicht überschreitet.“ Diese Formulierung verweist noch einmal auf die bestehende gesetzliche Regelung. Allerdings besteht bei diesem Text die Gefahr (so die Kritiker), dass mit der textlichen Festsetzung, dass „45 % der Grundstücke – inklusiv der baulichen Anlagen – als Schottergärten angelegt werden dürfen“ dieser nicht gewünschten Gestaltungsart sogar Vorschub geleistet werden könne.

Inzwischen haben einige Bundesländer das Anlegen von Schottergärten gesetzlich untersagt, einzelne Kommunen haben – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – in Bebauungsplänen den Erhalt und die Schaffung von Grünflächen vorgeschrieben.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte die Stadt Friesoythe ihre Möglichkeiten im
präventiven und gestaltenden Bereich verstärken, um die Zunahme von Schottergärten aus sozialen, kulturellen, wasserhaushalterischen und ökologischen Aspekten einzudämmen.

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen und Überprüfungen vor:

  1. Für eine stärkere Verankerung des Themas bei den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wirkungsvolle Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit erforderlich. Gerade Bauwillige sind für dieses Thema zu sensibilisieren und über die Rechtslage zu informieren. Dazu dient auch ein bebauungsplanbezogenes Informationsschreiben an alle Haushalte, das auf die Rechtslage verweist und damit die Aufforderung verbindet, diese bei der Neugestaltung der Außenanlagen zu beachten.
  2. Merk- und Hinweisblätter (wie z.B. von der Stadt Cloppenburg oder dem Landkreis Vechta) mit konkreten Anregungen sollten Teil dieser Informationskampagne sein, die u.a. bei der Vergabe von Baugrundstücken den Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Auf die vorliegenden Informationen und Links zu diesem Thema ist nicht nur auf der Homepage der Stadt Friesoythe, sondern auch im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Beratung hinzuweisen. Es bieten sich auch Aktionen an, die auf positive angewandte Beispiele hinweisen, so organisieren in einigen Regionen z.B. Gartenberaterinnen der Landwirtschaftskammer sog. Feierabendsparziergänge zu beispielhaften Gartenanlagen. Weitere Aufklärungskampagnen z.B. auch Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Gruppen u.a. Hauseigentümern und lokalen Gartenbaubetrieben sind ebenfalls gut geeignet.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wie weit auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Schotter- und Kiessteinflächen renaturiert und begrünt werden können. Für die Zukunft sollte auf derartige Gestaltungen verzichtet werden, damit die Stadt Friesoythe auch insoweit eine Vorbildfunktion einnimmt.
  4. Die Formulierungen in den textlichen Festsetzungen zu Bebauungsplänen sind zu überprüfen mit dem Ziel, eine Formulierung zu Schotter- und Steinbeeten zu finden, die klarer als bisher verdeutlicht, dass diese Form der „Gartengestaltung“ zukünftig nicht erwünscht ist. (So hat z.B. die Gemeinde Belm folgende Formulierung aufgenommen – es gibt sicher auch andere Beispiele: „Die Außenanlagen der privaten Baugrundstücke sind mit
    Ausnahme der notwendigen Erschließungsflächen/Terrassen/Nebenanlagen gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Schottergärten sowie die Errichtung von Gabionen ist nicht zulässig“
    ). Der bisher in den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne erfolgte Verweis auf § 9 Abs. 2 BauNVO sollte bestehen bleiben.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, wieweit auch bei einer Änderung bestehender Bebauungspläne (vor allem dort, wo damit eine bessere Bebaubarkeit erreicht wird) entsprechende Einschränkungen bei der Grundstücksgestaltung formuliert werden können.
  6. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit weitergehende rechtliche Vorgaben möglich sind im Rahmen eines Handlungskonzeptes zur Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse (besonders auch für die städtischen Gebiete, die besonders hochwassergefährdet sind)

Pressemitteilung: Viele Fragen zum Wasserrechtsantrag des OOWV bleiben offen

Auch nach einem Gespräch von Mitgliedern der Rats-Fraktionen mit dem OOWV bleiben für die SPD-Fraktion weiterhin viele Fragen zum vorliegenden Wasserrechtsantrag offen.

„In seinem „Dürremonitor“ stellt das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) gerade in den vergangenen 10 Jahren deutschlandweit wachsende Trockenheit in Ober- und Gesamtböden fest[1]vgl. UFZ: Jährliche Dürrestärken in Deutschland“, so der Hinweis von Eike Baran. Auch in weiten Teilen des Landes Niedersachsens sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz(NLWKN) mehrfach[2] vgl. z.B. Regionalbericht für das Einzugsgebiet Leda-Jümme Darstellung der Grundwassersituation, zuletzt im Sommer dieses Jahres[3]vgl. Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 hingewiesen. Die stärksten Absenkungen wurden dabei in Geestgebieten (wie auch im Gebiet Friesoythe) verzeichnet. „Auf diese Erkenntnisse wird in den vom OOWV vorgelegten Erläuterungen zur Erneuerung des Wasserrechts nicht eingegangen. Die Aussage in den Antragsunterlagen, dass sich der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper auch bei einer weiteren Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung in den nächsten Jahrzehnten nicht grundsätzlich verschlechtern wird, widerspricht diesen aktuellen fachlichen Expertisen“ ergänzte Pia van de Lageweg. Dieser Widerspruch ist aufzuklären und darzustellen, welche konkreten Schlussfolgerungen für die Wasserförderung sich aus den extrem gesunkenen Grundwasserständen ergeben.

Im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag werden unterschiedliche Zeiträume der Beweissicherung aufgeführt, es ist nicht erkennbar, welche Beweissicherungsmaßnahmen auf welchen Flächen vorgenommen und warum bestimmte Maßnahmen offensichtlich zwischenzeitlich eingestellt wurden. „Es reicht nicht aus, grundsätzlich eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Waldnutzung und von Natur und Landschaft durch die bisherigen Wasserentnahmen konsequent zu negieren, wenn das bisherige Beweissicherungskonzept in Art und Umfang und mit seinen konkreten Ergebnissen nicht nachvollziehbar dargestellt wird“, so die SPD-Fraktion.

Bei der Bedarfsberechnung in den Antragsunterlagen wurden die Jahresmengen für 2016, 2017 und 2018 als nicht repräsentativ gewertet[4]vgl. Erläuterungsbericht, S. 12f und daher nicht berücksichtigt. Tatsächlich zeigen auch die steigenden Wasserbedarfe von 2019 und 2020, dass sich die Jahresfördermengen inzwischen auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert haben.

Eine Zugrundelegung der Jahresergebnisse von 2013, 2014 und 2015 führt damit zu einer fehlerhaften Bedarfsprognose. Erst während des Gesprächstermins mit Vertretern des OOWV wurde deutlich, dass die 2017 nach Abschluss des Vergleichs im Wasserrechtsverfahren Holdorf dort zukünftig nicht mehr förderbare Menge ebenfalls in Thülsfelde entnommen wird. Diese zusätzliche Belastung mit ihren Folgewirkungen ist in den vorhandenen Unterlagen nicht dokumentiert „Die bisherige Bedarfsprognose ist auf der Grundlage realistischer nachvollziehbarer Daten zu überarbeiten und in einem neuen Wasserbedarfskonzept zu dokumentieren“ fordert Renate Geuter.

„An diesen Beispielen wird deutlich, dass die bisher zugänglichen Antragsunterlagen zum Wasserrechtsantrag derzeit eine verantwortungsbewusste Stellungnahme nicht zulassen“ so die Einschätzung der SPD-Fraktion.

Es kann vom OOWV erwartet werden, dass die offenen Fragen zeitnah geklärt und die Antragsunterlagen entsprechend ergänzt werden. Danach ist aus Sicht der SPD Fraktion ebenfalls zu prüfen, ob die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Wasserrechts von einigen Jahrzehnten zulassen oder ob nicht ein deutlich kürzerer Zeitraum gewählt werden muss.

Aus diesem Grund erstellte die SPD-Fraktion einen Katalog mit sechs weiteren Fragen zur geplanten Grundwasserentnahme. Diesen machte sich auch die Stadt Friesoythe im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu eigen.

Antrag: Informationen über Grundwassersituation und Wasserentnahme durch den OOWV im Friesoyther Stadtgebiet

Darstellung der mengenmäßigen Grundwassersituation im Stadtgebiet von Friesoythe – insbes. Information über das Genehmigungsverfahren zur Grundwasserförderung durch den OOWV und über weitere genehmigte Wasserentnahmen im Stadtgebiet von Friesoythe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundwasserstände in der Region lagen – bedingt durch die unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen der letzten 10 Jahre – schon Anfang des Jahres 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau, das hat sich im Laufe der darauffolgenden Monate noch verstärkt, so dass zum Teil historische Tiefstände erreicht worden sind. Darauf haben neben dem NLWKN und dem LBEG auch die örtlichen Behörden hingewiesen. Gleichzeitig war die Nachfrage nach Trinkwasser in den Jahren 2018/2019- so die Information des OOWV – auf Rekordhöhe. In einem trockenen Jahr mit extremen Grundwasserabsenkungen ist dann eine ausreichende Anpassung der Pflanzen an die Trockenheit nicht mehr möglich.

Für die Zukunft werden der Klimawandel und das Wachstum in der Region die Herausforderungen für die Trinkwasserversorgung verstärken. 

Im Umfeld der Wasserwerke Holdorf und Großenkneten (z.B. Baumweg) gibt es angesichts der Veränderungen der Grundwasserstände umfassende Informationen und Diskussionen in  der Öffentlichkeit und in den kommunalen Gremien. 

Der OOWV als Betreiber des Wasserwerks Thülsfelde (Anlage mit der höchsten Fördermenge) hat mit Datum vom 05.07.2016 einen neuen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser erstellt. Mit Datum vom 02.07.2020 hat der Landkreis Cloppenburg auf diesen Antrag und dessen Auslegung (während der Sommerferien vom 13.07. bis zum 12.08.2020) verwiesen. Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht dieser Hinweis nicht aus, um die Bürgerinnen und Bürger über diesen neuen Antrag und dessen 

mögliche Folgewirkungen zu informieren, da auch die in den beigefügten Gutachten und Unterlagen  enthaltenen Informationen eher Expertenwissen voraussetzen.

Die SPD-Fraktion beantragt daher,

auf einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses über den Inhalt des beim Landkreis Cloppenburg vorliegenden Antrages des OOWV zur Fortsetzung der Wasserentnahme beim Wasserwerk Thülsfelde in der bisherigen Höhe zu informieren oder informieren zu lassen.

Ebenfalls ist über den Umfang der weiteren genehmigten Wasserentnahmen (und deren Entwicklung in den letzten Jahren) im Stadtgebiet von Friesoythe zu informieren.

Begründung:

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Grundwasserkörper so bewirtschaftet werden, dass die Nachhaltigkeit gesichert ist. Bei allen Maßnahmen, die das Grundwasser berühren, muss bedacht werden, dass der Grundwasserschatz begrenzt ist.

Bevor die damalige Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser für den OOWV aus dem Jahre 1986 – ohne Einschränkungen bei der Entnahmemenge – erneuert wird, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion unabdingbar, konkret zu überprüfen und zu begründen, wie sich diese mehr als 30 Jahre lange Wasserentnahme auf die Grundwasserstände in der Region ausgewirkt hat. Gleichzeitig bedarf es einer Erläuterung, in welcher Form der neue Antrag und damit auch eine neue Genehmigung die beschriebenen Einflüsse u.a. des Klimawandels auf die Grundwassersituation berücksichtigt.

Da der größte Anteil der bisher 40 Förderbrunnen für das Wasserwerk Thülsfelde sich im Stadtgebiet von Friesoythe befinden, ist ebenfalls zu erläutern, ob und in welchem Umfang sich dort Veränderungen ergeben, auch im Hinblick auf die auszuweisenden Wasserschutzgebiete. Dazu gehören auch Informationen darüber, in welchem Umfang seit der Antragstellung 2016 Flächenkäufe erfolgt bzw. sie noch erforderlich sind, um den Schutz des Grundwassers (Grundwaserqualität) sicherzustellen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Information, welche Auswirkungen der jahrzehntelangen Wasserentnahme auf die landwirtschaftlichen Erträge aber auch auf die Forstwirtschaft (viele Förderbrunnen befinden sich auf Gebieten der Landesforsten o.ä.) zu verzeichnen sind. 

Das Umweltbundesamt und das Nds. Umweltministerium haben vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass sich in Zukunft mehr Nutzer um die Ressource Wasser streiten werden und insoweit die Wasserversorgung vor hohen Herausforderungen steht. Auch in unserer Region ist festzustellen, dass die Anträge auf Wasserentnahmen für Gewerbe und Landwirtschaft aus den beschriebenen Gründen deutlich gestiegen sind. Auch über diese Entnahmegenehmigungen (Umfang, Datum der Erlaubniserteilung, mögliche Befristungen) auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe ist zu informieren. 

Ein umfassendes Wassermanagement sei erforderlich, um die Vorgabe der nachhaltigen Wassernutzung auch zukünftig einhalten zu können, erklärten die zuständigen Behörden. Damit für die nächsten Jahre geplante Maßnahmen des Wassermanagements nicht ist Leere laufen, weil alle Genehmigungen über Jahre erteilt sind, bitten wir ebenfalls um Information, welche Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Genehmigung von Wasserentnahmen notwendige Vorgaben (z.B. Schaffung von Infrastrukturen zur Wasserrückhaltung, zur Brauchwassernutzung etc.) auch zeitnah umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende 

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