Seit längerer Zeit haben wir Bedenken, inwiefern die vermeintlichen Vorteile der WiBeF deren Komplexität und Doppelstrukturen aufwiegen können. Für uns ist die WiBeF kein Konstrukt, das nur um ihrer selbst Willen erhaltenswert ist; wir haben deshalb den folgenden Antrag zur Zukunft der WiBeF gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussionen und Entscheidungen in den Gremien der WiBeF besonders in den letzten Wochen und Monaten haben gezeigt, dass – unabhängig von den inhaltlichen Diskussionen – die Struktur der WiBeF sehr personalaufwändig und kostenintensiv ist. Das ist nach unserer Ansicht nur dann vertretbar, wenn die Vorteile der privatwirtschaftlichen Betriebsstruktur diesen Aufwand auch rechtfertigen. Auch die Verankerung der kommunalen Einflusssicherung in der WiBeF (auch im Hinblick auf mögliche finanzielle Risiken für die Stadt Friesoythe) ist in den derzeitigen Regelungen nicht eindeutig ausgestaltet. Aus diesem Grunde beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe:

Die Verwaltung der Stadt Friesoythe wird beauftragt die Möglichkeiten der Integration der WiBeF in die kommunale Finanz- und Gremienstruktur der Stadt Friesoythe zu prüfen und in den entsprechenden Gremien vorzustellen. Dabei sind die Kosten und die Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen der WiBeF in der bisherigen privatrechtlichen Organisationsform mit einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform innerhalb der Strukturen der Stadt Friesoythe zu vergleichen und darzustellen. Das gilt besonders auch für die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen, z.B. im Hinblick auf den steuerlichen Querverbund. Es ist ebenfalls aufzuzeigen, welche Massnahmen noch erforderlich sind, um die Gremienstruktur der WiBeF so anzupassen, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Einfluss des Rates auch sichergestellt wird. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen bekanntgegeben werden, die erforderlich sind, um eine Integration in die Strukturen der Stadt Friesoythe vorzunehmen (auch im Hinblick auf die dafür erforderlichen Finanzmittel).

Begründung:
Die Einrichtung der FRIESEG (im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Rathauses) als auch der WiBeF (als Folgeeinrichtung insbesondere für den Betrieb des Allwetterbades) erfolgten im Wesentlichen mit der Begründung, mit dieser privatrechtlichen Struktur besonders wirtschaftlich handeln zu können und dadurch Kosten für die Stadt Friesoythe einzusparen. Diese Erwartungen ließen sich bei den durchgeführten Baumaßnahmen nicht erfüllen, die Kostenrahmen wurden grundsätzlich nicht eingehalten beim Allwetterbad sogar erheblich überschritten.

Beim Betrieb der WiBeF ist derzeit ein Vorteil der privatwirtschaftlichen Struktur nicht mehr unbedingt erkennbar. Wenn die derzeitigen Doppelstrukturen, die für den Betrieb der WiBeF erforderlich sind, durch eine Integration in die städtische Struktur aufgehoben werden können, kann sich nach unserer Ansicht dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil und eine Verbesserung durch einen flexibleren und wirtschaftlicheren Personaleinsatz ergeben. Auch die steuerlichen Unterschiede zwischen dem derzeitigen privatwirtschaftlichen Betrieb der WiBeF und einer kommunalen Struktur (z.B. in Form eines Eigenbetriebes beim Allwetterbad) sollten dargestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Wirkungen des sogenannten steuerlichen Querverbundes für beide Varianten, der seinerzeit als ein wesentlicher Grund für die Errichtung der WiBeF genannt worden ist. Es hat sich herausgestellt, dass die Liquidität der WiBeF nur mit erheblichem finanziellen Einsatz der Stadt Friesoythe sichergestellt werden kann, Entscheidungen der Vergangenheit haben dazu geführt dass die Stadt Friesoythe auch in der Haftung für den überwiegenden Teil der Kredite der WiBeF ist.

Selbst wenn die Personen in den Gremien der WiBeF identisch mit den gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sind, ist rechtlich die Frage der Sicherung der Steuerungs- und Einflussrechte der Stadt Friesoythe in der bisherigen Struktur der WiBeF nicht eindeutig geregelt (das hat sich u.a. auch beim Ablauf der letzten Gesellschafterversammlung gezeigt). Die Finanzierung der WIBEF ist eine wesentliche Position im Haushalt der Stadt Friesoythe, dazu ist eine rechtlich verbindliche Regelung zur Steuerung des Einflusses der Stadt Friesoythe auf die WiBeF unverzichtbar.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion sind der Meinung, dass vor einer weiteren notwendigen Anpassung der Struktur der WiBeF an rechtliche Vorgaben ein Vergleich zwischen den beiden Unternehmensformen zu erfolgen hat. Sollte sich dabei ein konkreter wirtschaftlicher und betrieblicher Vorteil der derzeitigen Betriebsstruktur der WiBeF nicht herausstellen, ist die Auflösung der WiBeF mit dem Ziel der Integration in die finanziellen und personellen und politischen Strukturen der Stadt Friesoythe vorzunehmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und finanzielle und personelle Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Diese strukturelle Veränderung hätte den Vorteil, dass rechtliche und wirtschaftliche Hintergründe für Entscheidungen gerade auch beim Betrieb des Allwetterbades für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer und transparenter dargestellt werden können.

Um die für eine solche Entscheidung notwendigen Grundlagen zu erarbeiten, bitten wir um Unterstützung unseres Antrages.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter
Fraktionsvorsitzende